Eine Leistung von GenerationAktiv und GenerationAktivPlus: Umfang siehe auch Card- und Dokumenten-Service.
Die KFZ-Assistance sorgt bei Pannen und Unfällen dafür, dass es weitergeht. Ganz egal, ob sich der Kunde in Deutschland oder im Ausland aufhält.
Ausgewählte Service-Leistungen:
Eine Leistung von GenerationAktivPlus: Können mitreisende minderjährige Kinder infolge Ihrer Erkrankung nicht mehr betreut werden, sorgen wir für die Begleitung der Kinder zum ständigen Wohnsitz durch eine von Ihnen oder von ROLAND ausgewählte Begleitperson. Wir zahlen die durch die Rückholung entstehenden Bahnfahrtkosten.
Unsere bewährten Rechtsschutzpakete „Kompakt-Rechtsschutz“ bieten Ihnen ein solides Leistungspaket zu einem günstigen Preis. Diese Paketdeckungen gibt es für folgende Zielgruppen:
Mit unseren Rechtsschutzpaketen „KompaktPlus-Rechtsschutz“ bieten wir Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz, der über die Standardlösungen weit hinausgeht. Diese Paketdeckungen gibt es für folgende Zielgruppen:
Ein Korrespondenzanwalt ist ein Anwalt an einem entfernten Gerichtsort (Ort des Streitfalles), der dort die Interessen des Mandanten wahrnimmt und mit dessen Hausanwalt am Wohnort des Mandanten korrespondiert.
Beispiel: Was wäre, wenn Sie in Stuttgart wohnen und Ihr Recht gegen einen Gegner aus Berlin durchsetzen möchten? Sie können grundsätzlich einen Rechtsanwalt aus Stuttgart beauftragen, allerdings kennt er die örtliche Rechtssprechung aus Berlin nicht. Besser Sie beauftragen einen RA aus Berlin, der Ihre Interessen vertritt. Da aber dann persönliche Gespräche mit Ihnen nicht möglich sind, nehmen Sie sich einen „Korrespondenzanwalt“ in Stuttgart. Er hält den Kontakt mit dem RA aus Berlin und kann Ihnen das „Juristendeutsch“ erklären.
Kosten für Korrespondenzanwälte werden in der Rechtschutzversicherung unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Art des Rechtsstreites sowie der Entfernung des Gerichtsortes vom Wohnort des Mandanten, getragen.
In einem einfachen Bußgeldverfahren kann der eigene Rechtsanwalt für das Vorverfahren und die erste Hauptverhandlung bis zu 700 € in Rechnung stellen. Wenn sich der Gegner als Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligt, können auch hier zusätzlich die gleichen Kosten entstehen. Geht das Bußgeldverfahren über zwei Hauptverhandlungen, belaufen sich die Kosten auf 860 €. Wird Rechtsbeschwerde eingelegt, ist mit zusätzlichen Kosten von ca. 650 € zu rechnen. Auch hier sind die Kosten für Sachverständige und Zeugen nicht berücksichtigt. Gerade diese können aber das Bußgeldverfahren erheblich verteuern.
Für eine anwaltliche Beratung, in der z. B. entschieden werden soll, ob ein Bußgeld akzeptiert wird oder nicht, können schon Kosten in Höhe von 100 € bis 150 € entstehen.
In einem einfachen Strafverfahren kann der eigene Rechtsanwalt für das Vorverfahren und die erste Hauptverhandlung bis zu 812 € in Rechnung stellen. Wenn sich der Gegner als Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligt, können noch einmal zusätzlich die gleichen Kosten entstehen. Geht das Strafverfahren über zwei Hauptverhandlungen, belaufen sich die Kosten auf 1.073 €. Wird Berufung eingelegt, ist mit zusätzlichen Kosten von ca. 650 € zu rechnen. In allen Fällen sind die Kosten für Sachverständige und Zeugen nicht berücksichtigt. Gerade diese können aber auch einen Strafprozess erheblich verteuern.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines GesundMobil (ASB 2004): Müssen Sie auf einer Reise ungeplant länger als 5 Tage im Krankenhaus bleiben, zahlt ROLAND Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis zu 1.100 €.
Eine Leistung von GenerationAktivPlus: Müssen Sie auf einer Auslandsreise ungeplant länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus bleiben, organisiert ROLAND den Besuch einer Ihnen nahe stehenden Person. Zudem tragen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis zu 1.100 €.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines GesundMobil (ASB 2004): Sie erkranken während Ihrer Reise oder erleiden einen Unfall und der Arzt schlägt einen Rücktransport an Ihren Wohnsitz vor, um eine bessere medizinische Versorgung sicherzustellen. ROLAND sorgt für die Durchführung Ihres Rücktransportes und übernimmt die Kosten. Zusätzlich erstattet ROLAND für Ihre Familienangehörigen die bis zum Rücktransport anfallenden Übernachtungskosten für maximal drei Tage bis 77 € pro Nacht und versicherte Person.