Der ROLAND-Kunde C.O. wurde wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in U-Haft genommen. Da er das U-Haft-Package abgeschlossen hatte, stellte ROLAND direkt den Kontakt zu einem qualifizierten Rechtsanwalt her. Die Familie von C.O. sowie sein Arbeitgeber wurden informiert. Für die Zeit der Untersuchungshaft erhält die Familie über ROLAND ein Tagegeld in vereinbarter Höhe. Auch besorgte ROLAND das Herz-Medikament, das C.O. jeden Tag benötigt, und übernahm hierfür die Versandkosten. Durch das U-Haft-Package von ROLAND musste sich C.O. zumindest keine Gedanken um seine Gesundheit und die finanzielle Absicherung seine Familie während seiner Zeit in der Untersuchungshaft machen.
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ROLAND Top-Manager-Rechtsschutz
Fahrradhersteller droht Vertriebsverbot: ein Fall für den Produktsicherheits-Rechtsschutz
Ein Fahrradhersteller hat sich auf den Bau von besonders leichten Rädern spezialisiert. Bei den Karbon-Rennrädern des Herstellers kam es innerhalb kurzer Zeit mehrfach zu Felgenbrüchen, die zu Stürzen mit schweren Verletzungen der Fahrer geführt hatten. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt verbot daraufhin die Herstellung der Räder. Gut, dass der Fahrradspezialist einen ROLAND Produktsicherheits-Rechtsschutz abgeschlossen hatte. Dieser ermöglicht es Unternehmen, in Verwaltungsverfahren gegen behördlich angeordnete Vertriebsverbote oder Rückrufanordnungen vorzugehen. So konnte der Fahrradhersteller Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht die Aufhebung des Verkaufsverbotes beantragen. Sein Argument: Die Felgenbrüche seien nicht auf einen Herstellerfehler zurückzuführen, sondern auf die Missachtung der Gewichtsbeschränkung durch den Käufer. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige konnte dies bestätigen. Das Herstellungsverbot wurde daraufhin aufgehoben. Allerdings wurde das Unternehmen dazu verpflichtet, in Zukunft jedes Fahrrad mit einem deutlich sichtbaren Aufkleber zu versehen, der das maximal zulässige Gewicht ausweist. Dank des Produktsicherheits-Rechtsschutzes hat ROLAND Rechtsschutz die Kosten für Verfahren und Sachverständige – insgesamt 226.000 Euro – in voller Höhe übernommen.
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ROLAND Produktsicherheits-Rechtsschutz
Plötzlich im Visier der Fahnder
Es war ein Schock für Immobilienmakler Günther B., als er im Oktober 2003 einen Brief des Finanzamtes erhielt. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung. Unter anderem war von gefälschten Provisionszahlungen an Tippgeber, einer vorgetäuschten Untervermietung von Büroräumen und viel zu hoch angegebenen Werbekosten die Rede. Seine Ehefrau, von der er sich vor kurzem getrennt hatte, hatte ihn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Durchsuchung der Geschäftsräume und der Wohnung an. Außerdem wurden Bankbelege angefordert. Dank seines ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutzes konnte Günther B. einen versierten Steuerfachanwalt mit der Verteidigung beauftragen und ein angemessenes Honorar für dessen Tätigkeiten vereinbaren. Dem Anwalt gelang es schließlich am 8. Oktober 2006 – drei Jahre nach dem ersten Brief des Finanzamtes – die Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Honorarkosten, die ROLAND Rechtsschutz übernommen hat, betrugen inklusive Dokumenten- und Auslagenpauschale sowie Kosten für einen Sachverständigen knapp 12.000 Euro.
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In einer Brauerei kommt es an einer Abfüllanlage für Dosenbier zu einem schweren Unfall. Einem Arbeiter, der im Dosenschacht einen Stau beseitigen will, wird der rechte Arm abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen die Geschäftsführer der Brauerei und der Herstellerfirma der Abfüllmaschine ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Der Vorwurf
Der Geschäftsführer der Brauerei habe es unterlassen, den Arbeiter ordnungsgemäß einzuweisen und regelmäßig darauf aufmerksam zumachen, dass vor der Beseitigung von Störungen die Maschine abzuschalten sei. Dem Geschäftsführer des Herstellers der Abfüllanlage werden Konstruktionsfehler und das Fehlen von fest an der Maschine installierten Gefahrenhinweisen vorgeworfen.
Das Ergebnis
Nach Verurteilung in der ersten Instanz erreichen beide Geschäftsführer in der Berufung eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. An Anwalts- und eigenen Sachverständigenkosten im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sind von den beiden Geschäftsführern jeweils 40.800 € zu zahlen.
ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz
Der ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz entbindet nicht von strafrechtlicher Verantwortung, aber er garantiert optimalen Schutz durch
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Der Geschäftsführer einer Baugesellschafts-GmbH verpflichtet sich vertraglich, drei Mehrfamilienhäuser zu einem Festpreis von 1,6 Millionen € zu erstellen. Kurz vor Fertigstellung stellt sich heraus, dass sich die Kosten bereits auf 1,8 Millionen € belaufen. Der Gesellschaft entsteht ein erheblicher Vermögensschaden. Sie verlangt Schadenersatz von dem Geschäftsführer und klagt. Der Streitwert beträgt 200.000 €.
Der Prozess
In der ersten Instanz lässt das Gericht zur Beweisfindung ein Gutachten erstellen. Zusätzlich entstehen Kosten für den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt sowie für das Gericht von insgesamt fast 20.000 €. Der Geschäftsführer verliert und wird verurteilt, die 200.000 € Vermögensschaden sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen diese Entscheidung legt er Berufung ein und bekommt auch hierfür Deckung von seiner Rechtsschutz-Versicherung.
Auch in der zweiten Instanz kommt es zu einer Verhandlung, hier entstehen weitere Kosten von rund 18.000 €. Nun gewinnt der Geschäftsführer, doch jetzt legt die GmbH Revision ein. Im Revisionsverfahren einigen sich die beiden Parteien auf einen Vergleich, man teilt sich den Schaden. Die Verfahrenskosten werden ebenfalls geteilt, so dass der Geschäftsführer für die beiden Instanzen und das Revisionsverfahren rund 28.000 Euro bezahlen muss.
ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz
ROLAND Rechtsschutz übernimmt den vollen Kostenschutz für den Rechtsstreit, denn der Geschäftsführer hatte einen ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz abgeschlossen. Sehr empfehlenswert zur bedarfsgerechten Absicherung des Managers sind zusätzlich Universal-Straf- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. ROLAND Rechtsschutz bietet mit dem Top-Manager-Rechtsschutz ein Komplett-Paket an.
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Die Aktiengesellschaft Glanz, ein Papierhersteller, klagt gegen ihren inzwischen pensionierten Vorstandsvorsitzenden Herrn Glücklos auf Zahlung von 2,5 Mio. €.
Der Vorwurf
Eine Revision habe ergeben, dass während der aktiven Amtszeit von Herrn Glücklos die Glanz-AG
Das Ergebnis
Gegen die Verurteilung in der ersten Instanz hat Herr Glücklos Berufung eingelegt. Er strebt einen Vergleich an. Aufgrund der erstinstanzlichen Verurteilung hat Herr Glücklos zunächst seine eigenen Anwaltskosten, die der Gegenseite und die Gerichtskosten zu bezahlen. Die bislang entstandenen Kosten belaufen sich auf 116.376 €.
ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz
Der ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz empfiehlt Ihnen auf Wunsch spezialisierte Anwälte und übernimmt deren Kosten zur außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche wegen Vermögensschäden. Selbstverständlich übernimmt ROLAND auch Sachverständigen- und Gerichtskosten und im Falle, dass Sie vor Gericht unterliegen, die Kosten der Gegenseite. Versichern können sich auch Aufsichtsräte und Prokuristen.
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Angeblich falsche Spesenabrechnungen werden gern als Kündigungsgrund für fristlose Kündigungen genutzt. So im Fall des GmbH-Geschäftsführers Thomas H.: H. hat nur dann Anspruch auf Erstattung seiner Spesen, wenn diese bei dienstlichen Verrichtungen entstehen. Herrn H. wird gekündigt, weil die Gesellschaft ihm vorwirft, auch private Kosten mit der Firma abgerechnet zu haben.
Der Prozess
Thomas H. klagt auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner Kündigung und setzt sich in erster Instanz durch. Doch das Oberlandesgericht gibt der von der GmbH eingelegten Berufung statt und weist die Klage ab. H. legt Revision ein. Diese hat teilweise Erfolg und führt zur Zurückverweisung. Schließlich einigen sich die Parteien in einer erneuten Verhandlung vor dem OLG auf einen Vergleich. Bei einem Streitwert von 230.000 € belaufen sich H.’ s Anwaltskosten am Ende auf rund 30.000 €. Diese Kosten deckt zum Glück sein ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Der ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt je nach Vereinbarung die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Universal-Straf-Rechtsschutz: Diese drei ROLAND-Produkte bieten zusammen die optimale Absicherung von Entscheidungsträgern. Mit dem ROLAND Top-Manager-Rechtsschutz sind sie als Paket abschließbar. Ein wichtiger Schutz zur Minimierung der persönlichen Rechtsrisiken des Unternehmensleiters.
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Herr Tüchtig ist Geschäftsführer der Stadtwerke in S. Er hat es innerhalb weniger Jahre geschafft, die Stadtwerke aus der Verlustzone zu führen und in ein florierendes Unternehmen zu verwandeln. Da die Stadt – Eigentümerin der Stadtwerke – hoch verschuldet ist, kommt der Bürgermeister auf den Gedanken, zur Sanierung der Schulen und Kindergärten auf die Kapitalrücklagen der Stadtwerke zurückzugreifen. Dagegen wendet sich Herr Tüchtig unter Berufung auf die Gemeindeordnung und das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers, wonach das vorhandene Maß an Kapitalrücklagen nicht reduziert werden dürfe.
Der Bürgermeister – zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke – lässt sich daraufhin sämtliche Spesenabrechnungen von Herrn Tüchtig vorlegen. Unter Hinweis auf angebliche Ungereimtheiten wird die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Das Ergebnis
Herr Tüchtig erhebt Klage gegen die ausgesprochene Kündigung und auf Zahlung rückständiger Bezüge. Das Landgericht gibt der Klage in vollem Umfang statt. Da die Gegenseite Rechtsmittel bis zur höchsten Instanz einlegen will, stimmt Herr Tüchtig schließlich einem außergerichtlichen Vergleich zu.
Die Kosten
Da nach dem Vergleich jede Partei die ihr entstandenen Kosten zu tragen hat, muss Herr Tüchtig an Anwalts- und Gerichtskosten 38.577 € aufbringen. Dieser Betrag erreicht fast die Höhe der von Herrn Tüchtig ausgehandelten Abfindung.
ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Der ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt je nach Vereinbarung die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Universal-Straf-Rechtsschutz: Diese drei ROLAND-Produkte bieten zusammen die optimale Absicherung von Entscheidungsträgern. Mit dem ROLAND Top-Manager-Rechtsschutz sind sie als Paket abschließbar. Ein wichtiger Schutz zur Minimierung der persönlichen Rechtsrisiken des Unternehmensleiters.
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