Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) brechen unsichere Zeiten an. Ab jetzt steigt das Risiko, wegen einer angeblichen Diskriminierung vor den Richter zitiert zu werden. Dort muss man bei behaupteter Benachteiligung - anders als vor Gericht sonst üblich - nachweisen, dass man nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Der ROLAND Antidiskriminierungs-Rechtsschutz ist speziell auf die neue Rechtslage zugeschnitten.
Größeren und kleineren Betrieben aller Art drohen vermehrt Auseinandersetzungen wegen tatsächlicher oder zumindest behaupteter Benachteiligung von Mitarbeitern oder Kunden. ROLAND Rechtsschutz bietet Unternehmen und Selbstständigen mit dem neuen Antidiskriminierungs-Rechtsschutz nun den passenden Versicherungsschutz, um sich gegen Ansprüche aus Benachteiligungsverboten zur Wehr setzen zu können.
Übernommen werden im Rechtsschutzfall im Rahmen der Versicherungssumme u.a.
Ihre Vorteile bei ROLAND:
Ein Infoblatt zum ROLAND Antidiskriminierungs-Rechtsschutz finden Sie hier,
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