Unternehmer stehen tagtäglich unter Wettbewerbs- und Kostendruck. Ihre Produkte müssen nicht nur den Geschmack des Käufers treffen, sondern auch allen Sicherheitsvorschriften entsprechen. In Zeiten fortschreitender Arbeitsteilung keine leichte Aufgabe.
Das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz hat für Unternehmen eine völlig neue Risikodimension mit existenzieller Bedeutung geschaffen. Der Gesetzgeber hat den zuständigen Behörden weit reichende Befugnisse eingeräumt. Die Maßnahmenpalette reicht vom Verbot der Markteinführung über die Anordnung von Produktmodifikationen bis zur Vernichtung unsicherer Produkte.
Der ROLAND Produktsicherheits-Rechtsschutz bietet den betroffenen Herstellern, Händlern und Importeuren eine umfassende Absicherung zum Beispiel durch die Übernahme von Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten in Verwaltungsverfahren vor Behörden und Gerichten zur Abwehr oder Abmilderung behördlicher Maßnahmen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz bzw. gleichartiger Rechtsvorschriften; Amtshaftungsverfahren für die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen, die aus einem rechtwidrigen behördlichen Vorgehen resultieren.
Außerdem bieten wir Ihnen optional die Einrichtung eines individuellen 24-Stunden-Warn- und Rückrufsystems.
Ihr Vorteil bei ROLAND: