Der ROLAND Vereins-Rechtsschutz ist die optimale Lösung für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.
Der ROLAND Vereins-Rechtsschutz sichert nicht nur die Mitglieder – etwa wenn ein Mitglied in Ausübung von Vereinsaufgaben verletzt wird und Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher stellt – sondern auch den Verein selbst. Zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach der Entlassung der fest angestellten Sekretärin.
Versicherungsschutz gilt für den Verein, den Obmann oder die Obfrau, die gesetzlichen Vertreter, die Beschäftigten und die Vereinsmitglieder bei Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die ihnen gemäß der Satzung obliegen. Als Beschäftigte gelten auch Vorstandsmitglieder des Vereines.
Ihre Vorteile bei ROLAND: