Der Vorwurf, Spesen falsch abzurechnen, wird gerne als Grund für fristlose Kündigungen eingesetzt. Erfahren Sie, wie Thomas Hüser sich eine Klage gegen die Kündigung leisten konnte.
Als Geschäftsführer unserer GmbH hat mich der Vorwurf hart getroffen: „Sie haben private Kosten als Spesen über die Firma abgerechnet." Auf den Vorwurf folgte die Kündigung – sogar fristlos. Eine schlimme Angelegenheit, die ich selbstverständlich nicht auf sich beruhen lassen wollte. Dank ROLAND habe ich erfolgreich geklagt.
In erster Instanz setzte sich Thomas Hüser mit seiner Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner fristlosen Kündigung durch. Die GmbH legte gegen das Urteil sofort Rechtsmittel ein und die Klage wurde abgewiesen. Dagegen legte Herr Hüser erneut Rechtsmittel ein und die Parteien einigten sich auf einen Vergleich.
Die anteiligen Kosten für den Manager betrugen insgesamt 32.500 Euro – 24.500 Euro für das Gericht und 8.000 Euro für die Anwälte. Diese Kosten übernahm ROLAND in voller Höhe.