Personalchef Olaf Peters lehnt eine Bewerberin aus Osteuropa ab. Die Frau erhebt Klage wegen Diskriminierung und trägt vor, Herr Peters habe sich während des Bewerbungsgespräches mehrfach abfällig über russische Frauen und deren angebliche „besondere Eigenschaften“ geäußert.
Olaf Peters kann mit Hilfe seines Anwalts vor Gericht nachweisen, dass er die Bewerberin nur wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht einstellen konnte. Als besondere Qualität osteuropäischer Mitarbeiterinnen hatte er positiv deren Fleiß hervorgehoben. ROLAND Rechtsschutz übernimmt die Kosten in Höhe von 1.500 €.