Fahrradhersteller Michael Sommer hat sich auf den Bau von besonders leichten Rädern spezialisiert. Bei den Karbon-Rennrädern des Herstellers kam es innerhalb kurzer Zeit mehrfach zu Felgenbrüchen, die zu Stürzen mit schweren Verletzungen der Fahrer geführt hatten. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt verbietet daraufhin die Herstellung der Räder.
Gut, dass Fahrradspezialist Sommer einen ROLAND Produktsicherheits-Rechtsschutz abgeschlossen hatte. Dieser ermöglicht es Unternehmen, in Verwaltungsverfahren gegen behördlich angeordnete Vertriebsverbote oder Rückrufanordnungen vorzugehen. So konnte der Fahrradhersteller Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht die Aufhebung des Verkaufsverbotes beantragen. Sein Argument: Die Felgenbrüche seien nicht auf einen Herstellerfehler zurückzuführen, sondern auf die Missachtung der Gewichtsbeschränkung durch den Käufer. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige konnte dies bestätigen. Das Herstellungsverbot wurde daraufhin aufgehoben. Allerdings wurde das Unternehmen dazu verpflichtet, in Zukunft jedes Fahrrad mit einem deutlich sichtbaren Aufkleber zu versehen, der das maximal zulässige Gewicht ausweist. Dank des Produktsicherheits-Rechtsschutzes hat ROLAND Rechtsschutz die Kosten für Verfahren und Sachverständige – insgesamt 226.000 Euro – in voller Höhe übernommen.