Wenn die Gewerbeaufsicht die Sicherheit eines Produkts bemängelt, droht einem Erzeugnis schnell das Aus. Lesen Sie, wie Michael Sommer ein Herstellungsverbot abwenden konnte.
Ultraleichte Bikes – darauf habe ich mich spezialisiert. Fahrrad-Träume aus Carbon, das sind unsere Rennräder. Bei einigen brachen innerhalb kurzer Zeit die Felgen. Die Fahrer stürzten und verletzten sich schwer. Das war ein Schock. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt verbot anschließend die Herstellung dieser Räder. Zu Unrecht, wie sich dank ROLAND herausstellte.
Dank seines ROLAND Produktsicherheits-Rechtsschutzes konnte der Fahrradhersteller Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht beantragen, dass das Verkaufsverbot aufgehoben wird. Die Felgenbrüche seien kein Herstellerfehler, sondern auf die Missachtung der Gewichtsbeschränkung durch den Käufer zurückzuführen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige bestätigte dies, und das Herstellungsverbot wurde aufgehoben. Einzige Verpflichtung: das maximal zulässige Gewicht durch einen deutlich sichtbaren Aufkleber auf jedem Fahrrad auszuweisen. Die Kosten für diesen Streitfall waren enorm: Alleine 50.000 Euro Gerichtskosten, weitere 141.000 Euro Anwaltskosten sowie 35.000 Euro für die Sachverständigenkosten summierten sich für Michael Sommer. Insgesamt satte 226.000 Euro! Aber die übernahm ROLAND – und zwar in voller Höhe.