Sven Baumgarten ist schon seit einigen Jahren stolzer Geschäftsführer einer Baugesellschaft mbH. Er ist routiniert und erfahren in seinem Job und bis jetzt gab es bei seinen Projekten nie bedeutende Probleme. So ein Projekt scheint zunächst auch der Bau von drei Mehrfamilienhäusern für einen Festpreis von 1,6 Millionen € zu sein. Kurz vor Fertigstellung stellt sich aber leider heraus, dass sich die Baukosten bereits auf 1,8 Millionen € belaufen. Der Gesellschaft entsteht dadurch ein erheblicher Schaden, für den der Geschäftsführer verantwortlich gemacht wird. Die Gesellschaft verlangt Schadenersatz von Sven Baumgarten und klagt. Der Streitwert beträgt 200.000 €. Der Geschäftsführer ist schockiert und sieht seine Existenz bedroht. Er wendet sich sofort an seine ROLAND Rechtsschutz-Versicherung.
In der ersten Instanz verliert Sven Baumgarten gegen die Baugesellschaft und wird dazu verurteilt, die Gerichtskosten in Höhe von 20.000 € und die 200.000 € Vermögensschaden zu tragen. Für die hohen Gerichtskosten kommt ROLAND Rechtsschutz auf. Der Geschäftsführer legt Berufung ein. Auch die rund 18.000 €, die in der zweiten Instanz als Gerichtskosten anfallen, übernimmt ROLAND Rechtsschutz. Sehr zur Freude von Herrn Baumgarten bekommt er in dieser Instanz Recht. Jetzt aber legt die GmbH Revision ein. Im Revisionsverfahren einigen sich die beiden Parteien dann endlich auf einen Vergleich, man teilt sich den Schaden. Auch die Verfahrenskosten werden fair geteilt, so dass Sven Baumgarten für die beiden Instanzen und das Revisionsverfahren rund 28.000 € bezahlen muss. ROLAND Rechtsschutz übernimmt den vollen Kostenschutz für den Rechtsstreit, denn Sven Baumgarten hatte – Gott sei Dank – einen ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz.