Otto Braun hat einen Todesfall zu beklagen: Sein Vater Emil Braun ist plötzlich verstorben. Bei der Regelung des Erbes wird bekannt, dass Emil Braun noch einen weiteren Sohn Richard hat, der zur Zeit im Ausland lebt und zu dem bisher kein Kontakt bestand. Das hinterlassene Vermögen beläuft sich auf rund 300.000 €. Es drohen Konflikte.
Bevor es zu einem Gerichtsstreit kommt, will Otto Braun mit Richard Braun eine Einigung finden. Er lässt sich auf Kosten von ROLAND Rechtsschutz anwaltlich beraten und kann aufgrund dieser Beratung eine einvernehmliche Regelung mit seinem Bruder finden. Die Anwaltskosten für eine Beratung in Höhe von 1.240 € übernimmt ROLAND.