Annette und Peter Ulrich erfüllen sich einen lang gehegten Traum. Sie haben eine neue, maßgefertigte Küche im Wert von 15.000 € in Auftrag gegeben. Nach zehn Wochen Wartezeit wird endlich die neue Küche geliefert und soll eingebaut werden. Zu ihrem Entsetzen muss das Ehepaar Ulrich feststellen, dass aus der Traumküche eine Albtraumküche geworden ist. Einige Fronten sind bereits beschädigt und trotz Maßanfertigung sind diverse Elemente der Küche alles andere als passgenau. Annette und Peter Ulrich sind enttäuscht und wollen den Kauf wieder rückgängig machen, aber der Küchenbauer sperrt sich. Die beiden wenden sich an ROLAND Rechtsschutz und erheben Klage.
Es kommt zum Prozess. Das Gericht entscheidet zu Gunsten der Ulrichs: Der Küchenbauer muss den Kaufpreis der Küche anteilig erstatten. Das Ehepaar ist erleichtert und kann sich mit dem Geld einen Schreiner leisten, der die Mängel der Küche in Ordnung bringt. Da die Rechtsschutz-Versicherung von Familie Ulrich auch vertragsrechtliche Streitigkeiten abdeckt, übernimmt ROLAND anteilig die Verfahrenskosten in Höhe von 2.500 €. Dank ROLAND Rechtsschutz sind Annette und Peter Ulrich nicht auf ihrem Schaden sitzen geblieben.