Thomas Müller arbeitet schon viele Jahre in demselben Betrieb. Völlig unerwartet hat er eines Tages die fristlose Kündigung auf dem Tisch. Nach tarifvertraglichen Bestimmungen ist er nicht nur dazu gezwungen, um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen, sondern auch das Gehalt einzuklagen. Er wendet sich an ROLAND Rechtsschutz. Diese Situation zieht sich über ein halbes Jahr hin und der Streitwert beläuft sich mittlerweile auf fast 20.000 €.
Da Herr Müller sein Gehalt einklagen muss, hat er kaum noch finanzielle Mittel zur Verfügung. In der ersten Instanz ist es bei arbeitsrechtlichen Streitfällen jedoch grundsätzlich so, dass – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt. Das könnte sich der junge Mann in seiner aktuellen Situation nicht leisten, wenn er nicht rechtsschutzversichert wäre. Im Fall von Thomas Müller trägt ROLAND Rechtsschutz für ihn die Kosten, die sich auf rund 3.500 € belaufen. So kann der junge Mann weiter um sein Gehalt kämpfen und hat eine finanzielle Sorge weniger.