Die Rentnerin Johanna Beyer wird auf der Fahrt zum Einkaufen von einem anderen Auto in einen Unfall verwickelt. Sie erleidet einen Lendenwirbelbruch, ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt und hat immer wieder Schmerzen im Rücken. In der Folge verklagt sie den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hatte, auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die dem Verursacher das Kostenrisiko abnimmt, schützt die Rechtsschutz-Versicherung den Geschädigten eines Unfalles bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. ROLAND Rechtsschutz zahlt für Frau Beyer die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.600 €, damit sie den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann. So bietet erst die Kombination aus Kraftfahrt-Haftpflicht und Verkehrs-Rechtsschutz optimalen Schutz für die Erhaltung der Mobilität.