Vermieter haben manchmal eigenwillige Vorstellungen. Erfahren Sie, wie Familie Becker trotzdem in ihrer schönen Vier-Zimmer-Wohnung blieb.
Wir wohnten noch keine zwei Jahre in unserer schönen Vier-Zimmer-Wohnung in Bonn, da flatterte uns die Hiobsbotschaft von unserer Vermieterin ins Haus: die Kündigung. Sie wollte verkaufen, meinte aber, vermietet fände sie für die Wohnung keinen Käufer. Das wollten wir nicht so hinnehmen und setzten uns mit einem ROLAND-Partneranwalt zur Wehr, als die Sache schließlich vor Gericht landete. Und wir behielten Recht.
Der Richterspruch lautete: Die Kündigung ist unrechtmäßig. Denn die Vermieterin konnte für die angeblich ausbleibenden Käufer keine Beweise erbringen. Familie Becker blieb in ihrer Vier-Zimmer-Wohnung. Und drei Monate später fand sich dann ein Käufer, der heute immer noch an die Beckers vermietet. Der anwaltliche Rat, sich gegen die Kündigung zu wehren, war goldrichtig. Für die Kosten von 1.500 Euro ging ROLAND Rechtsschutz in Vorleistung.