Seit 2007 wohnt Familie Becker mit ihrer kleinen Tochter Mia in einer schönen Vier-Zimmer-Wohnung in Bonn. Die Familie wohnt sehr gerne dort und ist deshalb äußerst geschockt, als Mitte 2008 plötzlich die Kündigung ins Haus flattert. Die Vermieterin von Familie Becker möchte die Wohnung verkaufen und begründet ihre Kündigung damit, dass sie – trotz intensiver Suche – für die Wohnung im vermieteten Zustand keine Käufer findet. Familie Becker ist zunächst ratlos, sie möchten die Wohnung auf keinen Fall aufgeben. Deshalb wendet sich Jan Becker an ROLAND Rechtsschutz. Der empfohlene ROLAND-Partneranwalt unterstützt die Beckers bei ihrer Bemühung, die Wohnung zu behalten und rät ihnen, sich gerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen.
Der Fall landet vor Gericht: Der zuständige Richter des Amtsgerichts zweifelt an, dass die Vermieterin keinen Käufer für die Wohnung findet, solange diese noch vermietet ist. Da die Vermieterin keine Beweise dafür erbringen kann, wird die Kündigung vom Gericht für unrechtmäßig erklärt. Natürlich sehr zur Freude von Familie Becker. Aber auch die Vermieterin hat drei Monate später Grund zur Freude, denn sie findet einen Käufer, der die Wohnung noch bis heute an Familie Becker vermietet.