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VVG-Reform 2008 JurMoney / JurMoneyPlus

VVG-Reform 2008

VVG-Reform: Mehr Rechte für Versicherungskunden

Fast 100 Jahre lang galt in Deutschland das alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – nun wurde es zugunsten der Kunden reformiert. Ab dem 1. Januar 2008 regelt das VVG die Rechte und Pflichten von Kunde und Versicherer neu.

Als Kunde von ROLAND Rechtsschutz können Sie sicher sein, dass Sie ab diesem Stichtag von allen Verbesserungen profitieren, die das VVG mit sich bringt. Denn ROLAND Rechtsschutz wird ohne Übergangsregelung sämtliche Verträge an die neuen Anforderungen anpassen – obwohl die Umstellung von bestehenden Verträgen laut Gesetzgeber erst 2009 erfolgen muss. Daher haben Sie schon ab Januar 2008 unter anderem folgende Vorteile:

Wegfall des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“

Wenn Sie als Kunde vertragliche Pflichten grob fahrlässig verletzen – zum Beispiel uns ein neues Risiko nicht melden – können wir die Versicherungsleistungen zukünftig nicht gänzlich streichen. Im Gegensatz zum alten VVG hängt es nämlich nun von der Schwere des Verschuldens ab, ob und inwieweit die Versicherungsleistungen gekürzt werden dürfen.

Neue Informationspflicht

Versicherer sind ab Januar dazu verpflichtet, ihren Neukunden die Versicherungsbedingungen (ab Juli 2008 inklusive des Produktinformationsblattes) auszuhändigen, bevor diese eine vertraglich bindende Erklärung abgeben. So können Sie sich in Ruhe über alle Vertragsdetails informieren.

Anzeigepflichten

Als Kunde müssen Sie mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes nur noch solche risikorelevanten Umstände angeben, nach denen auch im Antrag ausdrücklich gefragt wird. Früher war der Kunde verpflichtet, sämtliche Risiken eigenverantwortlich zu melden.

Vorzeitiges Kündigungsrecht

Schließen Sie einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren ab, so können Sie diesen in Zukunft trotzdem bereits nach drei Jahren kündigen. Bisher ging das erst nach Ablauf von fünf Jahren.

Prämienzahlung bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit

Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durfte der Versicherer nach dem alten VVG die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres einfordern. Laut Gesetzgeber muss nun eine taggenaue Prämien-Abrechnung erfolgen. Da ROLAND auch in der Vergangenheit alle Verträge auf diese Weise abgerechnet hat, bleibt dieser Vorteil natürlich unverändert für Sie bestehen.
Sie möchten detaillierte Informationen über die VVG-Reform und ihre Auswirkungen? Eine ausführliche Gegenüberstellung Ihrer alten und neuen Vertragsbedingungen finden Sie hier:

Synopse ab ARB 2000 zu 2008

PDF (1042 KB)

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Synopse ARB 1994 zu 2008

PDF (1017 KB)

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Synopse ARB 1975 zu 2008

PDF (268 KB)

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