Schadenbeispiele für Manager

U-Haft-Package: Verdacht auf Steuerhinterziehung

Der Fall:
Der Geschäftsführer G. einer Anlagenbau-GmbH wurde wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in U-Haft genommen.

Da G. den Top-Manager-Rechtsschutz mit U-Haft-Package abgeschlossen hatte, stellte ROLAND direkt den Kontakt zu einem qualifizierten Rechtsanwalt her. Die Familie des G. sowie die Anlagenbau-GmbH wurden über die U-Haft des G. informiert. Für die Zeit der Untersuchungshaft erhält die Familie über ROLAND ein Tagegeld in vereinbarter Höhe.

Auch besorgte ROLAND das Herz-Medikament, das G. jeden Tag benötigt, und ließ es G. per Kurier zustellen.

ROLAND U-Haft-Package:
Durch das U-Haft-Package von ROLAND musste sich G. keine Gedanken um seine Gesundheit und die finanzielle Absicherung seiner Familie während seiner Zeit in der Untersuchungshaft machen.

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Universal-Straf-Rechtsschutz: Plötzlich im Visier der Fahnder

Der Fall:
Es war ein Schock für B., Geschäftsführer einer Immobilienmakler GmbH, als er im Oktober 2007 einen Brief des Finanzamtes erhielt.

Der Vorwurf: Steuerhinterziehung. Unter anderem war von gefälschten Provisionszahlungen an Tippgeber, einer vorgetäuschten Untervermietung von Büroräumen und viel zu hoch angegebenen Werbekosten die Rede. Seine Ehefrau, von der er sich vor Kurzem getrennt hatte, hatte ihn angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft ordnete die Durchsuchung der Geschäftsräume und der Wohnung des B. an. Außerdem wurden sämtliche Bankbelege des B. angefordert.

Das Ergebnis:
Dem Anwalt des B. gelang es schließlich am 8. Oktober 2010 – drei Jahre nach dem ersten Brief des Finanzamtes – die Verfahrenseinstellung zu erwirken.

Die Kosten:
Das Anwaltshonorar betrug inklusive Dokumenten- und Auslagenpauschale knapp 11.000 EUR.

Ebenso hat B. die Kosten des von ihm beauftragten Sachverständigen in Höhe von 2.500 EUR zu tragen.

Dank seines ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutzes wurden alle dem B. entstandenen Anwalts- und Sachverständigenkosten von ROLAND Rechtsschutz übernommen.

ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz:
ROLAND Rechtsschutz übernimmt die Kosten für einen spezialisierten Strafverteidiger, für Sachverständige und Gerichte. Unser exklusives Krisencoaching unterstützt Sie in einer durch die Rechtsstreitigkeit bedingten Stress-Situation mit Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Psychologen.

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Vermögensschaden-Rechtsschutz: Ein Fehler kann teuer werden

Der Fall:
Der Geschäftsführer A. einer Baugesellschafts-GmbH verpflichtet sich vertraglich, drei Mehrfamilienhäuser zu einem Festpreis von 1,6 Millionen EUR zu erstellen. Kurz vor Fertigstellung stellt sich heraus, dass sich die Kosten bereits auf 1,8 Millionen EUR belaufen.

Der Gesellschaft entsteht ein erheblicher Vermögensschaden. Sie verlangt Schadenersatz von A. und verklagt diesen auf Zahlung von 200.000 EUR.

Das Ergebnis:
In der ersten Instanz lässt das Gericht zur Beweisfindung ein Gutachten über die Schadenshöhe erstellen. A. verliert das erstinstanzliche Verfahren und wird zur Zahlung von 200.000 EUR sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Gegen diese Entscheidung legt A. Rechtsmittel ein.

Auch in der zweiten Instanz kommt es zu einer Verhandlung. Nun gewinnt A., die Baugesellschaft-GmbH legt jedoch gegen das zweitinstanzliche Urteil Rechtsmittel ein.

In der dritten Instanz einigen sich die beiden Parteien auf einen Vergleich. Man teilt sich den Schaden. Die Kosten des gesamten Verfahrens werden unter beiden Parteien aufgeteilt.

Die Kosten:
Auf A. entfallen 12.500 EUR anteilige Gutachterkosten.
Des Weiteren sind für den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt in der ersten Instanz Kosten in Höhe von knapp 11.000 EUR entstanden, in der zweiten Instanz in Höhe von 13.000 EUR. Nach Abschluss der dritten Instanz sind weitere Anwaltskosten in Höhe von 22.000 EUR auszugleichen.

Insgesamt sind somit anwaltliche Gebühren von 46.000 EUR entstanden. Diese Kosten werden gemäß dem geschlossenen Vergleich geteilt, so dass auf A. 23.000 EUR entfallen. Zusätzlich sind Gerichtskosten für alle drei Instanzen in Höhe von insgesamt knapp 15.000 EUR angefallen. Hiervon trägt A. anteilig 7.500 EUR.

A. muss somit insgesamt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten von rund 43.000 EUR ausgleichen.

Dank des Vermögensschadens-Rechtsschutzes hat ROLAND Rechtsschutz diese Kosten in voller Höhe übernommen.

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Der ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz empfiehlt Ihnen auf Wunsch spezialisierte Anwälte und übernimmt deren Kosten zur außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche wegen Vermögensschäden. Selbstverständlich übernimmt ROLAND auch Sachverständigen- und Gerichtskosten und im Falle, dass Sie vor Gericht unterliegen, die Kosten der Gegenseite.

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Vermögensschaden-Rechtsschutz: Fehlentscheidungen

Der Fall:
Ein Papierhersteller verklagt seinen inzwischen pensionierten Vorstandsvorsitzenden V. auf Zahlung von 2,5 Millionen EUR.

Eine Revision im Unternehmen hat ergeben, dass während der aktiven Amtszeit von V. deutlich über dem Markt liegende Preise für Papiertransporte bezahlt wurden, ein EDV-System angeschafft wurde, das den Anforderungen nicht entsprach und durch häufige Abstürze die Produktivität des Unternehmens beeinträchtigte sowie der Ankauf einer ausländischen Konkurrenzfirma beschlossen wurde, die sich nachträglich als dauerhafter Verlustbringer erwiesen hat. Bei sorgfältiger Geschäftsführung des V. wären diese Vermögensnachteile nicht entstanden.

Das Ergebnis:
V. wird in der ersten Instanz zur Zahlung von 2,5 Millionen EUR an den Papierhersteller verurteilt. Gegen diese Verurteilung legt V. Rechtsmittel ein. Er strebt einen Vergleich an.

Die Kosten:
Aufgrund der erstinstanzlichen Verurteilung hat V. zunächst seine eigenen Anwaltskosten, die der Gegenseite und die Gerichtskosten zu bezahlen. Die bislang entstandenen Anwaltskosten belaufen sich auf knapp 60.000 EUR, die Gerichtskosten für die erste Instanz auf rund 27.000 EUR. Insgesamt muss V. daher zunächst Kosten in Höhe von 87.000 EUR ausgleichen.

Dank des ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutzes hat ROLAND Rechtsschutz alle dem V. bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.

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Anstellungsvertrags-Rechtsschutz: Streit um Tantiemen

Der Fall:
Das Geschäftsführungsmitglied F. einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die angeblich in Höhe von 230.000 EUR zugesagte Tantieme für das Geschäftsjahr 2008.

Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des F. erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.

Das Ergebnis:
In der ersten Instanz gewinnt F. und das Gericht verurteilt die GmbH zur Zahlung der Tantieme in Höhe von 230.000 EUR. Gegen dieses Urteil legt die GmbH Rechtsmittel ein.

Das Oberlandesgericht gibt dem von der GmbH eingelegten Rechtsmittel statt und weist die Klage ab. Nun legt F. Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts ein und hat damit auch teilweise Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hebt das ergangene Urteil auf und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück. Schließlich einigen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht auf einen Vergleich.

Hinsichtlich der angefallenen Kosten wird vereinbart, dass jede Partei die ihr entstandenen Anwaltskosten selbst trägt. Die Gerichtskosten werden jeweils zur Hälfte den beiden Parteien auferlegt.

Die Kosten:
Bei einem Streitwert von 230.000 EUR belaufen sich die Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des F. am Ende auf insgesamt rund 45.000 EUR. Zudem muss F. die Hälfte der in Höhe von 16.000 EUR entstandenen Gerichtskosten übernehmen. Insgesamt belaufen sich daher die von F. zu bezahlenden Kosten auf 53.000 EUR.

Sämtliche Kosten deckt zum Glück der ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz des F. ab.

ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz:
Der ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt je nach Vereinbarung die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Universal-Straf-Rechtsschutz:
Diese drei ROLAND-Produkte bieten zusammen die optimale Absicherung von Entscheidungsträgern. Mit dem ROLAND Top-Manager-Rechtsschutz sind sie als Paket abschließbar. Ein wichtiger Schutz zur Minimierung der persönlichen Rechtsrisiken des Unternehmensleiters.

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Anstellungsvertrags-Rechtsschutz: Fristlose Kündigung

Der Fall:
D. ist Geschäftsführer der Stadtwerke-GmbH in S. Er hat es innerhalb weniger Jahre geschafft, die Stadtwerke aus der Verlustzone zu führen und in ein florierendes Unternehmen zu verwandeln. Da die Stadt – Eigentümerin der Stadtwerke – hoch verschuldet ist, kommt der Bürgermeister auf den Gedanken, zur Sanierung der Schulen und Kindergärten auf die Kapitalrücklagen der Stadtwerke-GmbH zurückzugreifen.

Dagegen wendet sich D. unter Berufung auf die Gemeindeordnung und das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers, wonach das vorhandene Maß an Kapitalrücklagen nicht reduziert werden dürfe.

Der Bürgermeister – zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke-GmbH – lässt sich daraufhin sämtliche Spesenabrechnungen von D. vorlegen. Unter Hinweis auf angebliche Ungereimtheiten und betrügerische Abrechnungen wird die fristlose Kündigung ausgesprochen. Zudem kündigt der Bürgermeister die Stellung einer Strafanzeige gegen D. wegen Betruges an.

D. erhebt Klage gegen die ausgesprochene Kündigung und auf Zahlung rückständigen Gehalts. Zudem lässt er sich von einem Strafrechtsspezialisten wegen der angedrohten Strafanzeige ausführlich beraten.

Das Ergebnis:
Das Landgericht gibt der Klage des D. in vollem Umfang statt. Die Gegenseite legt gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens wird dann zwischen der Stadtwerke-GmbH und D. ein Vergleich abgeschlossen.

Ein Ermittlungsverfahren gegen D. wegen Betruges leitet die Staatsanwaltschaft nicht ein.

Die Kosten:
Da aufgrund des vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs jede Partei die ihr entstandenen Kosten zu tragen hat, muss D. an Anwalts- und Gerichtskosten knapp 25.000 EUR aufbringen. Dieser Betrag erreicht fast die Höhe der von D. ausgehandelten Abfindung.

Des Weiteren sind für die anwaltliche Beratung hinsichtlich des angekündigten Ermittlungsverfahrens Kosten in Höhe von 1.000 EUR von D. zu übernehmen.

Dank des ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes trägt ROLAND Rechtsschutz alle dem D. entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten.

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