Der Fall:
Der Geschäftsführer A. einer Baugesellschafts-GmbH verpflichtet sich vertraglich, drei Mehrfamilienhäuser zu einem Festpreis von 1,6 Millionen EUR zu erstellen. Kurz vor Fertigstellung stellt sich heraus, dass sich die Kosten bereits auf 1,8 Millionen EUR belaufen.
Der Gesellschaft entsteht ein erheblicher Vermögensschaden. Sie verlangt Schadenersatz von A. und verklagt diesen auf Zahlung von 200.000 EUR.
Das Ergebnis:
In der ersten Instanz lässt das Gericht zur Beweisfindung ein Gutachten über die Schadenshöhe erstellen. A. verliert das erstinstanzliche Verfahren und wird zur Zahlung von 200.000 EUR sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Gegen diese Entscheidung legt A. Rechtsmittel ein.
Auch in der zweiten Instanz kommt es zu einer Verhandlung. Nun gewinnt A., die Baugesellschaft-GmbH legt jedoch gegen das zweitinstanzliche Urteil Rechtsmittel ein.
In der dritten Instanz einigen sich die beiden Parteien auf einen Vergleich. Man teilt sich den Schaden. Die Kosten des gesamten Verfahrens werden unter beiden Parteien aufgeteilt.
Die Kosten:
Auf A. entfallen 12.500 EUR anteilige Gutachterkosten.
Des Weiteren sind für den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt in der ersten Instanz Kosten in Höhe von knapp 11.000 EUR entstanden, in der zweiten Instanz in Höhe von 13.000 EUR. Nach Abschluss der dritten Instanz sind weitere Anwaltskosten in Höhe von 22.000 EUR auszugleichen.
Insgesamt sind somit anwaltliche Gebühren von 46.000 EUR entstanden. Diese Kosten werden gemäß dem geschlossenen Vergleich geteilt, so dass auf A. 23.000 EUR entfallen. Zusätzlich sind Gerichtskosten für alle drei Instanzen in Höhe von insgesamt knapp 15.000 EUR angefallen. Hiervon trägt A. anteilig 7.500 EUR.
A. muss somit insgesamt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten von rund 43.000 EUR ausgleichen.
Dank des Vermögensschadens-Rechtsschutzes hat ROLAND Rechtsschutz diese Kosten in voller Höhe übernommen.
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