Der Fall:
In einer Brauerei kommt es an einer Abfüllanlage für Dosenbier zu einem schweren Unfall. Dem Arbeiter A., der im Dosenschacht einen Stau beseitigen will, wird der rechte Arm abgetrennt.
Die Staatsanwaltschaft leitet zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen den Arbeiter B. wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, da dieser die Maschine nicht fachgerecht bedient haben soll. Im Laufe der Ermittlungen stellt sich dann heraus, dass B. nicht ordnungsgemäß in die Bedienabläufe der Abfüllmaschine eingewiesen wurde. Es wird daher gegen die beiden Geschäftsführer der Brauerei, G. und E., ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
G. und E. sollen es unterlassen haben, dafür Sorge zu tragen, dass B. ordnungsgemäß in die Bedienabläufe eingewiesen wird und regelmäßig darauf aufmerksam gemacht wird, dass vor der Beseitigung von Störungen die Maschine abzuschalten sei. Zudem wird G. und E. vorgeworfen, nicht sichergestellt zu haben, dass Gefahrenhinweise fest an der Maschine installiert werden.
Die Brauerei entwirft eine umfangreiche Presseerklärung zu dem Vorfall und lässt diese von einem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Das Ergebnis:
Das Ermittlungsverfahren gegen B. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung wird eingestellt.
Nach Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in der ersten Instanz erreichen die Rechtsanwälte von G. und E. im Rechtsmittelverfahren eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße.
Die Kosten:
B. muss die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens entstandenen Beratungskosten durch seinen Anwalt in Höhe von 3.000 EUR ausgleichen.
An Anwaltskosten im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sind von G. und E. jeweils 40.800 EUR zu zahlen. Zudem muss jeder Geschäftsführer anteilig für Sachverständigenkosten in Höhe von 8.700 EUR aufkommen.
Für die Überprüfung der Presseerklärung sind der Brauerei Beratungskosten von knapp 3.700 EUR entstanden.
Dank des Universal-Straf-Rechtsschutzes für Mittelstand und Großunternehmen hat ROLAND Rechtsschutz sämtliche Kosten für alle Beteiligten in voller Höhe übernommen.
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