Quelle: Bundesregierung.de
Der Kinderfreibetrag erhöht sich ab 2020 auf 7.812 Euro jährlich pro Kind für beide Elternteile (vorher 7.620 Euro).
Für einkommensschwache Familien mit Kindern gibt es zudem weiterhin zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro monatlich. Diesen hat die Bundesregierung bereits Mitte 2019 mit dem Starke-Familien-Gesetz eingeführt. Ab 2020 gibt es jedoch zusätzlich folgende Neuerungen:
- Die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Das heißt, der Kinderzuschlag fällt bei höherem Einkommen nicht automatisch vollständig weg, sondern verringert sich in der Regel.
- Das Elterneinkommen wird nur noch zu 45 Prozent (statt vorher 50 Prozent) angerechnet.
- Auch Eltern mit mittleren Einkommen können unter Umständen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, zum Beispiel, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben oder die Wohnkosten besonders hoch sind.
Durch diese Leistung soll eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (ALG II oder Sozialgeld) vermieden werden.
3. Bundes-Teilhabe-Gesetz: Bessere Leistungen für Behinderte
Menschen mit Behinderung erhalten durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz mehr Unterstützung vom Sozialamt. So wird das Einkommen der Lebenspartner ab 2020 nicht mehr berücksichtigt. Außerdem dürfen Menschen mit Behinderungen freier bestimmen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen.
4. Reformen bei Ausbildung und Beruf
2020 sollen zudem Änderungen beim Berufsbildungsgesetz in Kraft treten (die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus). Auch Reformen bei den Gesundheits- und Pflegeberufen stehen vor der Umsetzung.
- Einführung des Mindestlohns für Azubis (siehe oben)
- Einführung der drei einheitlichen Fortbildungsstufen “Geprüfte/r Berufsspezialist/in”, “Bachelor Professional” und “Master Professional”. Damit soll ein einheitlicher, international verständlicher Standard bei den Berufsbezeichnungen gesetzt werden
- Zudem sollen die Teilzeitausbildung und der Wechsel zwischen zwei- und dreijähriger Ausbildung vereinfacht und Prüfungen flexibler gestaltet werden
- Statt spezialisierter Ausbildungen wie “Krankenpfleger/in” oder “Altenpfleger/in” gibt es künftig die allgemeine Ausbildung zum/r “Pflegefachmann oder -frau” mit vier Vertiefungsrichtungen
- Ab dem Wintersemester 2020 kann man “Psychotherapie” studieren
- Angehende Hebammen müssen künftig ein duales Studium absolvieren (wie es in anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits üblich ist
5. Neue Verpflegungspauschalen für beruflich Reisende
Wer ab dem kommenden Jahr auf Dienstreise geht, kann sich über höhere Verpflegungspauschalen freuen:
– Bei dienstlichen Reisen von mehr als 8 Stunden, sowie für An- und Abreisetage, beträgt die Pauschale 14 Euro (vorher 12 Euro)
– Bei Dienstreisen von 24 Stunden erhalten die Arbeitnehmer 28 Euro (vorher 24 Euro)
Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber für Mahlzeiten aufkommt, kann er die Pauschale kürzen (um 20 Prozent für Frühstück und 40 Prozent für Mittag- oder Abendessen).
Gute Nachricht für Berufskraftfahrer: Fernbus-, Lkw-Fahrer und Co. können künftig einen Pauschalbetrag von 8 Euro pro Tag für Übernachtungen steuerlich absetzen (vorher 5 Euro als Werbungskosten).
6. Mehr steuerliche Vergünstigungen für Ehrenamtliche
Wer sich ehrenamtlich engagiert, leistet einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft und Gesellschaft. Das soll die Bundesregierung ab 2020 nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz des Bundes und der Länder sowie einer Stellungnahme des Bundesrates insofern honorieren, als dass Ehrenamtliche höhere Aufwendungen im Rahmen ihrer Tätigkeit steuerlich absetzen könnten. Zum Beispiel könnte der Kassenwart beim örtlichen Sportverein bis zu 840 Euro (statt vorher 720 Euro) für Fahrtkosten und Co. geltend machen; Übungsleiter sogar bis zu 3.000 Euro (statt vorher 2.400 Euro).
Rund ums Wohnen:
Auf Mieter und Immobilienbesitzer kommen im neuen Jahr ebenfalls Veränderungen zu.
1. Mehr Wohngeld für mehr Haushalte in Deutschland
Mit der Wohngeldreform 2020 entlastet der Staat ab dem kommenden Jahr Haushalte mit niedrigem Einkommen – insbesondere Familien und Rentner in den Städten und teuren Ballungszentren. Zum einen erhöhen sich die Beträge, zum anderen werden die Miethöchstbeträge hochgesetzt und eine neue Mietstufe für Einwohner in besonders teuren Städten und Kreisen eingeführt. Haushalte mit zwei bezugsberechtigten Personen könnten dann mit 190,00 EUR statt mit nur 145,00 EUR rechnen. Dadurch sollen bis zu 660.000 Haushalte in Deutschland vom neuen Wohngeld profitieren – davon 180.000, die ohne die Neuregelung keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hätten.
2. Zuschüsse für die energetische Sanierung
Die Bundesregierung unterstützt viele Maßnahmen zum Klimaschutz mit finanziellen Anreizen. So auch bei Eigenheimbesitzern, die ihre eigenen vier Wände energetisch sanieren lassen. Wer zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 beispielsweise Fenster austauschen, Wände dämmen oder das Dach erneuern lässt, soll 20 Prozent der Aufwendungen (bis max. 40.000 Euro pro Objekt) steuerlich absetzen können. Das Gesetz gilt nur für selbst genutzte Immobilien und muss noch vom Bundesrat freigegeben werden.
3. EEG-Umlage steigt, Strom wird voraussichtlich teurer
Im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes wurde die EEG-Umlage eingeführt, mit der der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Die Umlage macht circa ein Viertel des Strompreises aus und wird im kommenden Jahr von derzeit 6,405 Cent auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde steigen. Zusätzlich gehen Experten davon aus, dass die Netzentgelte und Großhandelspreise für Versorger teurer werden. Es ist wahrscheinlich, dass die Stromanbieter diese gestiegenen Kosten in Form von höheren Preisen an ihre Kunden weitergeben werden.
Rund um Verkehr und Mobilität:
Umweltfreundliches Verhalten möchte der Gesetzgeber auch im Bereich Mobilität fördern:
1. Verschärfte CO2-Grenzen für Neuzulassungen, Anreize für E- oder Hybridantrieb
Ab dem 1. Januar dürfen neuzugelassene Autos nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Autoherstellern, die dieses Ziel verfehlen, drohen hohe Strafen.
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Fahrräder für den Arbeitsweg oder Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb anbieten, sollen steuerlich noch stärker begünstigt werden. Auch Elektro-Lieferfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder sollen gefördert werden. Die Kaufprämie für E-Autos soll erheblich angehoben und bis 2025 verlängert werden. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden.
2. Geringere Mehrwertsteuer für Bahntickets
Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Obwohl der Bundesrat erst noch zustimmen muss, hat die Deutsche Bahn bereits angekündigt, dies in Form von günstigeren Ticketpreisen an die Kunden weiterzugeben.
Übrigens: Eine geringere Mehrwertsteuer soll es auch für E-Books, digitale Zeitungen und Damen-Hygieneartikel (Tampons, Binden usw.) geben.
3. Neuer Bußgeldkatalog
Das Bundesverkehrsministerium hat einen verschärften Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen. Verschiedene Maßnahmen sind zum Schutz von Fahrradfahrern geplant, unter anderem:
- Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen soll mit bis zu 100 Euro (statt 20 bis 35 Euro) und einem Punkt bestraft werden
- Radfahrer und E-Scooter-Fahrer dürfen nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (außerorts 2 Metern) passiert werden
- Ein Verkehrsschild ist geplant, das es verbieten kann, Zweiräder generell zu überholen
- Kfz über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo (max. 11 km/h) fahren, sonst droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt
Darüber hinaus sollen folgende Änderungen kommen:
- Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, droht künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- Busspuren könnten bald auch von Autos mit mindestens drei Insassen und E-Scootern befahren werden. Dafür soll es ein neues Schild geben
- Ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h wird es verboten, Notbremsassistenzsysteme abzuschalten. Bei einem Verstoß drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt
- Zur Förderung von Carsharing und E-Mobilität sollen entsprechende Parkplätze und -flächen ausgewiesen beziehungsweise mit neuen Schildern besonders markiert werden
- Der Bundestag hat Ende Oktober 2019 beschlossen, das Mindestalter zum Mopedfahren dauerhaft zu senken. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen.
Weitere Neuerungen kannst du hier nachlesen. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.
Weitere Änderungen:
1. Pflicht zur Masern-Impfung
Ab dem 1. März 2020 tritt das Maserschutzgesetz in Kraft. Kinder über einem Jahr müssen bei Eintritt in den Kindergarten oder die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Das gilt auch für das Betreuungspersonal, also Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, sowie Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Weitere Details zum Masernschutzgesetz kannst du hier nachlesen.
2. Beleg(ausgabe)pflicht
Mit dem 1. Januar 2020 tritt die Kassensicherungsverordnung in Kraft und damit auch die Belegpflicht. Das schreibt jetzt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vor. Das heißt, dass Gewerbetreibende alle “aufzeichnungspflichtigen Geschäftsfälle” erfassen müssen und den Beteiligten über jene Vorgänge einen Beleg aushändigen müssen. Konkret: Ob im Geschäft, beim Bäcker, Metzger oder Friseur – der Mitarbeitende muss dem Kunden direkt nach dem Kaufvorgang oder nach der Leistungserbringung einen Beleg aushändigen. Ob dies in Papierform oder elektronisch geschehen muss, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Ausnahmen von der Belegpflicht müssen individuell vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden. Beispiel: Ein Würstchenverkäufer auf der Kirmes könnte von der Pflicht befreit werden.
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