Werkzeug von Handwerkern.

Ärger mit Handwerkern: Was sind meine Rechte?

Haus & Mieten

Es gibt so ein paar Themen, zu denen wirklich jeder im Kollegen- oder Freundeskreis ein Anekdötchen erzählen kann. Das Thema Handwerker gehört mit Sicherheit dazu! Mal gibt es Streit um die Rechnung, mal unterstellt der Kunde einen Handwerker-Pfusch oder es gibt Ärger rund um die Terminabsprache. Kommt es zu Unstimmigkeiten, steht häufig Aussage gegen Aussage.

Unsere Partneranwältin Melanie Solmecke hat mir ein paar nützliche Tipps verraten, mit denen beide Parteien auf der sicheren Seite sind. Damit eine Reparatur eben nicht im Rechtsstreit endet.

Ein bisschen Schwund ist immer – Wenn mal was kaputt geht

Die neuen Möbel stehen, aber leider haben die Monteure beim Transport nicht aufgepasst und die Wände im Hausflur stark zerkratzt. Oder der Fußboden wurde vor dem Streichen nicht ordnungsgemäß abgeklebt und ist nun durch Farbflecke verunstaltet. Wer muss für den Schaden aufkommen? „Der Kunde muss nachweisen, dass die Handwerker den Schaden verursacht haben“, klärt Melanie Solmecke auf. Sie rät allen Betroffenen, den Schaden sofort mit Lichtbildern zu dokumentieren – gerade im Zeitalter von Smartphones eine schnelle Angelegenheit. „Am besten lässt man sich die Schäden dann direkt von den Handwerkern bestätigen. Bestreiten diese ihre Schuld, sollte man möglichst zeitnah einen Zeugen hinzuziehen“, erklärt die Rechtsexpertin.

Muss das so? – Wenn die Qualität nicht stimmt

Die Wandfliesen hängen schief, die Silikonfugen sind unsauber verarbeitet oder das Haus ist immer noch eiskalt, weil die Heizung trotz Entlüftung immer noch nicht richtig läuft. Wenn man einen vermeintlich kompetenten Handwerksbetrieb beauftragt, ist es besonders ärgerlich, wenn die Qualität der Dienstleistung nicht stimmt.

ROLAND-Partneranwältin Melanie Solmecke weiß, was dann zu tun ist: „Der Kunde sollte den Mangel am besten sofort schriftlich rügen – spätestens, wenn das Werk fertiggestellt wurde. Solange erhebliche Mängel vorliegen, sollte der Kunde die Abnahme verweigern und eine Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen.“ In diesem Fall hast du das Recht, den Werklohn vorerst einzubehalten.

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Kannst du mal eben …? – Wenn der Handwerker schwarzarbeitet

Fast jeder von uns hat wahrscheinlich einen Installateur, Maler oder Elektriker in der Nachbarschaft. Da wäre es natürlich praktisch, diesen nach Feierabend oder am Wochenende mal für einen Auftrag einzuspannen – oder etwa nicht? Auch wenn Schwarzarbeit eine vermeintliche Win-Win-Situation ist, warnt die Anwältin vor möglichen Konsequenzen: „Wer einen Handwerker schwarz beauftragt, hat in den meisten Fällen keine Ansprüche aus dem Vertrag, die gerichtlich durchsetzbar sind. Denn der Vertrag ist, weil er gegen das Gesetz verstößt, nichtig.“ Das heißt für den Auftraggeber, dass er im Falle von Mängeln keinen Anspruch auf Nachbesserung hat. Und der Handwerker hat bei Schwarzarbeit keinen rechtlichen Anspruch auf Lohn. Doch auch wenn alle Beteiligten mit der Arbeit zufrieden sind, kann die scheinbare Ersparnis beiden Parteien noch teuer zu stehen kommen: „Sowohl der Auftraggeber als auch der Handwerker kann außerdem mit einem Bußgeld belegt werden.“

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Time is money – Wenn Handwerker oder Kunden zu spät kommen

Wer kennt das nicht: Ein kaputtes Gerät soll repariert werden und die Techniker kündigen sich für den Vormittag zwischen 9 und 13 Uhr an. Es hilft alles nichts: Wer keine Gleitzeit hat oder wessen Arbeitsstelle zu weit entfernt ist, muss sich in solchen Fällen einen Tag Urlaub nehmen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn der Handwerker zum vereinbarten Termin nicht erscheint. Doch hast du jetzt einen Anspruch auf Schadensersatz, weil du deine Zeit mit unnützem Warten verschwendet hast? Rechtsanwältin Melanie Solmecke klärt auf: „Einen Anspruch auf Schadensersatz habe ich als Kunde nur, wenn ich einen Verdienstausfall habe. Das ist zum Beispiel bei einem Selbständigen der Fall, der in der vertanen Zeit keine Einnahmen erzielen kann. Allein für vertane Freizeit habe ich keinen Anspruch gegen den Unternehmer.“

Und wie verhält es sich im umgekehrten Fall, wenn der Handwerker pünktlich eintrifft, aber vor verschlossenen Türen steht? „Auch wenn der Handwerker unverrichteter Dinge fährt, kann er in diesem Fall die Anfahrtskosten in Rechnung stellen“, erklärt die Juristin.

Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne – aber hoffentlich niemand mehr von Euch auf die Nase.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 26. März 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Melanie Solmecke ist Expertin in Sachen Immobilienrecht. Sie ist Rechtsanwältin in der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die inzwischen an sechs Standorten im Rheinland vertreten ist. Mit ihrem großen Rechtsanwaltsteam deckt die Kanzlei eine Vielzahl an juristischen Fachgebieten ab, so zum Beispiel Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbraucher.

Melanie Solmecke

Melanie Solmecke

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“