Baukindergeld für die Finanzierung des Eigenheims.

Baukindergeld: So geht's in die eigenen vier Wände

Haus & Mieten

Im Vergleich zum Rest Europas fällt die Eigenheim-Quote in Deutschland sehr niedrig aus. Gerade mal 51,4 Prozent der deutschen Bevölkerung ist im Besitz eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung 2018 ein staatliches Förderprogramm ins Leben gerufen: Das sogenannte Baukindergeld.

Es unterstützt Familien und Alleinerziehende mit kleinerem und mittlerem Einkommen bei der Finanzierung eines Eigenheims. Antragstellung und so weiter übernimmt die KfW, also die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Wer diese Förderung beantragen kann, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Unterstützung ausfällt, haben wir dir hier gemeinsam mit Rechtsanwalt Fatih Yilmaz von der Kanzlei Kaiser & Kollegen zusammengestellt.

Baukindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen

Das Baukindergeld ist ein Geschenk vom deutschen Staat an Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die sich den Traum einer eigenen Immobilie erfüllen möchten. Hierfür gelten jedoch einige Voraussetzungen, damit der Antrag auf Baukindergeld auch genehmigt wird:

1. Kinder

Die Hauptvoraussetzung, um das Baukindergeld überhaupt beantragen zu können, ist, neben dem Eigentum oder Miteigentum an einer Immobilie, dass mindestens ein minderjähriges Kind im gleichen Haushalt lebt. Für das Kind muss im Haushalt zudem eine Kindergeldberechtigung vorliegen.

2. Der Förderzeitraum

Den staatlichen Zuschuss erhalten nur diejenigen Familien, die nach dem 1. Januar 2018 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben. Der Zeitraum endet am 31. Dezember 2020. Wer also danach eine Immobilie kauft oder baut, erhält keinen Zuschuss mehr. Für Neubauten gilt, dass man innerhalb des vorstehenden Zeitraumes eine Baugenehmigung erhalten haben muss. Das Baukindergeld wird ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum gewährt. Maßgeblich ist deshalb der Einzug in euer Eigenheim für den Förderzeitraum. Bis zu sechs Monate nach dem Einzug könnt ihr den Antrag auf die staatliche Förderung stellen.

Arbeitsrechtsschutzversicherung Box

Mietrechtsschutz von ROLAND

  • Für Mieter und/oder Eigentümer, die im Eigentum wohnen
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • telefonische Rechtsberatung & Mediation

In nur 4 Minuten Ihre Mietrechtsschutzversicherung zusammenstellen:

3. Die Erst-Immobilie

Das Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben oder bauen. Es wird nur der Ersterwerb gefördert. Ob es sich dabei um einen Neubau, einen Bestandsbau, eine Wohnung oder ein Haus handelt, ist hier egal. Wer also schon mal ein Haus oder eine Eigentumswohnung besessen hat – egal ob vererbt, geschenkt bekommen oder selbst gekauft –, hat keinen Anspruch mehr auf die KfW-Förderung und braucht diese auch nicht beantragen.

4. Haushaltseinkommen

Auch das Einkommen der Eltern entscheidet über die Förderung: So darf das jährlich zu versteuernde Einkommen nicht über 75.000 Euro liegen. Pro Kind kommt hier allerdings auch noch ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzu. Im Klartext heißt das: Die Einkommensgrenze bei Familien mit einem Kind liegt bei 90.000 Euro, mit zwei Kindern bei 105.000 Euro. Jedes weitere Kind erhöht den Freibetrag wieder um 15.000 Euro.

Die Basis zur Berechnung des Haushaltseinkommens ist dabei das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor dem Antrag auf Baukindergeld.

Ein Hinweis von Rechtsanwalt Fatih Yilmaz: „Wegen des Kinderfreibetrags kann das zu versteuernde Einkommen niedriger sein als das Bruttoeinkommen. Am besten schaut man in den betreffenden Steuerbescheiden genau nach.“

Baukindergeld: So hoch ist die Förderung

Wer all die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt, darf sich freuen. Denn die Höhe der Förderungssumme ist abhängig von der Anzahl der Kinder, die unter dem gleichen Dach leben, und verhilft vielen Familien in die eigene Immobilie. „Die KfW unterstützt Familien zehn Jahre lang mit 1.200 Euro pro Jahr und Kind“, erklärt ROLAND-Partneranwalt Fatih Yilmaz. Das sind insgesamt 12.000 Euro pro Kind, also viel Geld!

Wer in Bayern wohnt, darf sich gleich nochmal freuen. Denn hier gilt das sogenannte Bayerische Baukindergeld Plus. Hier gibt es für Häuslebauer und -käufer 1.500 Euro jährlich pro Kind, also 300 Euro mehr als im Rest von Deutschland. Mehr Infos zum Antrag auf Baukindergeld Plus gibt es hier.

Antrag auf Baukindergeld: Kinderleicht durch Online-Antrag

Wer Baukindergeld beantragen möchte und auch die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt, sollte alle notwendigen Unterlagen beisammenhaben. Dazu gehören:

1. Die amtliche Meldebestätigung

Hiermit weist du nach, dass du bereits mit deiner Familie im Eigenheim eingezogen bist. Aber Achtung: Der Antrag auf Baukindergeld muss nach den neuen Förderbedingungen der KfW (gültig ab 17.05.2019) spätestens sechs Monate nach Einzug eingegangen sein.

2. Der Grundbuchauszug

Dieser gilt als Nachweis, dass du nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags tatsächlich Besitzer deiner neuen Immobilie der angegebenen Adresse bist.

3. Einkommensteuerbescheide

Diese Bescheide sind die Basis zur Berechnung des zu versteuernden Haushaltseinkommens (wie oben beschrieben).

Hast du diese Unterlagen beisammen? Dann steht der Antragstellung nichts mehr im Wege. Die gute Nachricht: Der Antrag erfolgt online und erspart somit den lästigen Gang zu den Behörden. Seit März 2019 ist es sogar möglich, auch seine Nachweise online abfotografiert oder eingescannt einzureichen.

So geht’s:

1. Registriere dich online im Kfw-Zuschussportal.

2. Fülle das Online-Formular aus.

3. Identifiziere dich per Video.

4. Lade deine eingescannten oder abfotografierten Nachweise im Portal hoch. Achtung: Hierfür hast du nach Antragstellung nur drei Monate Zeit. Danach verfällt der Anspruch auf Baukindergeld.

5. Fertig!

Wenn du alles richtig eingegeben hast und du förderberechtigt bist, erhältst du von der Kfw eine Bestätigung. Die Förderung erfolgt dann jährlich und wird auf deinem angegebenen Konto gutgeschrieben. Mit dem Baukindergeld als Zuschuss können du und deine Familie zumindest einen kleinen Teil eurer Kosten für das eigene Zuhause decken.

ROLAND Schutzbrief sichert Sie zu Hause ab – Schlüsseldienst, Installateurservices im Notfall, schnelle Hilfe bei Einbrüchen uvm.

Noch ein paar Hinweise vom Rechtsexperten:

Nur so lange der Vorrat reicht: „Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf das Baukindergeld. Das Kfw-Programm zahlt nur so lange, wie Mittel in der Kasse vorhanden sind“, erklärt Rechtsanwalt Yilmaz. „Außerdem endet die Zahlung der Förderung vorzeitig, wenn die Immobilie vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist verkauft oder vermietet wird.“

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

ROLAND Newsletter erhalten

Ihre Rechte kennen und nachhaltige Lösungen für ein besseres Miteinander finden? Unsere Rechtstipps für den Alltag helfen Ihnen dabei!
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 4. November 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Fatih Yilmaz ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte. Hier leitet er das Referat Schadensersatz- und Verkehrsrecht III. Die ROLAND-Partnerkanzlei hat ihren Hauptsitz in Mannheim und unterhält daneben Niederlassungen in Hamburg, München, Bensheim a.d. Bergstraße, Lorsch, und Wiesloch/Kraichgau. Die Kanzlei vertritt derzeit mit 15 Rechtsanwälten und Volljuristen, darunter viele Fachanwälte, Mandanten bundesweit. ROLAND-Partneranwalt Fatih Yilmaz ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivil-, Verkehrs- und Schadensersatzrechts tätig. Er vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und deren Organe in den vorgenannten Rechtsgebieten. Die Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte bietet als ROLAND-Partnerkanzlei ihren Mandanten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl an weiteren Rechtsgebieten. Maßgeblich zu nennen sind hier neben dem Mietrecht und dem Arbeitsrecht, das Erbrecht sowie das Arzthaftungsrecht.

Fatih Yilmaz

Fatih Yilmaz

Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“