Wer mit Freude zur Arbeit geht, zählt vermutlich nicht jede Minute bis zum Feierabend. Trotzdem gilt: Arbeitszeiten haben klare gesetzliche Grenzen. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz, wie lange täglich gearbeitet werden darf – inklusive Pausen, Ruhezeiten und Sonderregelungen. Ob Vollzeit, Teilzeit oder Schichtarbeit: Hier erfährst du, was erlaubt ist, welche Rechte du hast und worauf Arbeitgeber achten müssen.
Inhalte zu Arbeitszeit
- Was zählt zur Arbeitszeit?
- Maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche beachten
- Pausen- und Ruhezeiten zur Erholung
- Das bedeutet flexible Arbeitszeit oder Gleitzeit
- Arbeitgeber darf Wochenarbeitszeit nicht einseitig erhöhen
- Dienstreise kann Teil der Regelarbeitszeit sein
- Arbeitszeit bei Wiedereingliederung nach langer Krankheit
- Arbeitszeitreduzierung: Diese Möglichkeiten gibt es
- Teilzeit: Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit
- Brückenteilzeit für einen festen Zeitraum
- Sonderregelungen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
- Das gilt bei Schicht- und Nachtarbeit
- Arbeitszeitvorgaben für minderjährige Mitarbeitende
- Das gilt bezüglich Arbeitszeit in der Schwangerschaft
- Häufige Fragen zur Arbeitszeit
Was zählt zur Arbeitszeit?
Laut § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gilt als Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Dazu zählen auch Wegezeiten innerhalb des Betriebs und Bereitschaftsdienste.
Der Arbeitsweg und die dazugehörige Fahrzeit gelten nicht als Arbeitszeit. Gleiches gilt im Regelfall auch für den Kleidungswechsel. Wer also für die Arbeit Dienstkleidung tragen muss, sollte dies normalerweise zum Arbeitsbeginn bereits getan haben – es sei denn, die betriebliche Regelung sieht etwas anderes vor.
Ausnahmen gelten für Mitarbeitende, die keinen festen Arbeitsort im Betrieb haben und ihrer Arbeit nicht ohne ständige Dienstreisen nachgehen können. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Arbeit im Außendienst oder als Fernfahrer. Wegzeiten gelten hier immer als Arbeitszeit.
Folgendes zählt immer zur Arbeitszeit:
- Betriebspausen sind laut dem Arbeitszeitgesetz eine überraschende Arbeitsunterbrechung aus technischen Gründen und somit Arbeitszeit.
- Kurze Unterbrechungen wie ein Toilettenbesuch, der Gang zur Kaffeemaschine oder ein Blick aus dem Fenster.
- Stillpausen für Mütter. Sie erhalten gemäß § 7 MuSchG zusätzliche Pausen zum Stillen, die zur Arbeitszeit zählen.
- Arbeitsbereitschaft, sprich Wartezeiten von Taxifahrern auf den nächsten Fahrgast, Bereitschaftsdienste im Krankenhaus oder Ähnliches.
Rufbereitschaft gilt hingegen nicht grundsätzlich als Arbeitszeit. Wenn du in der Rufbereitschaft aufgrund eines Notfalls aktiv arbeitest, gilt dies als Arbeitszeit. Darüber hinaus gilt sie nicht als Arbeits- sondern als Ruhezeit, obwohl man durchgehend erreichbar sein muss.
Arztbesuche gelten für Arbeitnehmer hingegen als Privatsache. Nur wenn ein Arzttermin medizinisch notwendig ist und z.B. akute Schmerzen während der Arbeit auftreten, zählt der Weg in die Praxis zur bezahlten Arbeitszeit. Tarif- und Arbeitsverträge können davon abweichende Vorgaben enthalten.
Maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche beachten
Laut Arbeitszeitgesetz solltest du deine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. Natürlich kann es im Arbeitsalltag vorkommen, dass Vorgesetzte oder ein wichtiges Projekt verlangen, etwas länger zu arbeiten. Das sollte aber die Ausnahme bleiben.
Die maximale Arbeitszeit pro Tag liegt laut § 3 ArbZG bei zehn Stunden. Und das auch nur unter der Bedingung, dass man diese Mehrarbeit innerhalb eines halben Jahres wieder ausgleichen kann. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit darf also in Ausnahmefällen bei bis zu 60 Stunden liegen.
Laut einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2017 ist das durchgehende Arbeiten an bis zu 12 Tagen im Ausnahmefall erlaubt. Der betroffene Arbeitnehmer war allerdings auch vertraglich zur Sonntagsarbeit verpflichtet.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss bei Erreichung dieser Höchstarbeitszeit unbedingt darauf achten, dass die Beschäftigten ihre Pausen- und Ruhezeiten einhalten. Das dient dem Schutz der Gesundheit und ist ebenfalls klar in § 5 ArbZG geregelt.
Pausen- und Ruhezeiten zur Erholung
Pausen- sowie Ruhezeiten stehen allen Arbeitnehmern zu, die länger als sechs Stunden arbeiten. Die gesetzliche Pausenregelung sieht vor, dass nach sechs Stunden Arbeitszeit jedem Arbeitnehmer eine Pause von 30 Minuten zusteht. Das Gesetz verpflichtet Mitarbeitende sogar dazu, diese 30-minütige Pause einzuhalten – selbst, wenn man freiwillig lieber durcharbeiten möchte, um früher frei zu haben.
Bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden stehen jedem Mitarbeitenden 45 Minuten Pause zu. Diese lässt sich auch in 15-minütige Blöcke einteilen.
Das bedeutet flexible Arbeitszeit oder Gleitzeit
Einige Unternehmen werben in Stellenanzeigen mit flexiblen Arbeitszeiten. Aber was heißt das eigentlich für Mitarbeitende genau?
Arbeitet man in einem Betrieb mit flexiblen Arbeitszeiten (auch Gleitzeit-Modell genannt), kann man innerhalb der Betriebszeit selbst bestimmen, wann man anfängt und wann der Feierabend beginnt. Wichtig ist dabei aber, die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit einzuhalten. Wer seine Regelarbeitszeit unterschreitet, sammelt sonst Minusstunden .
Beispiel
Liegt die Betriebszeit zwischen 7 und 20 Uhr, können Mitarbeitende ihre Arbeit innerhalb dieser Zeit erledigen. Mitarbeitende dürfen also noch nicht um 6 Uhr morgens mit der Arbeit beginnen.
„Manche Betriebe legen im Arbeitsvertrag zusätzlich auch noch eine sogenannte Kernarbeitszeit fest”, ergänzt Fachanwalt Alexander Fuchs. Diese Kernarbeitszeit gilt als Pflicht-Anwesenheitszeit für alle Mitarbeitenden (z.B. von 10 bis 14 Uhr). Darüber hinaus können sie ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.
Das Arbeitszeitgesetz sieht im Übrigen keinen Anspruch auf flexible Arbeitszeiten vor. In einigen Branchen mit Schichtarbeit oder hohen Sicherheitsanforderungen ist dies auch schlichtweg nicht praktikabel.
Arbeitgeber darf Wochenarbeitszeit nicht einseitig erhöhen
Unternehmen dürfen nicht einfach ohne Zustimmung die regelmäßige Wochenarbeitszeit erhöhen. Schließlich gilt der von beiden Seiten unterschriebene Arbeitsvertrag.
Allerdings kann das Unternehmen temporär Mehrarbeit oder Überstunden anordnen, wenn dafür ausreichende Gründe, wie ein sehr hohes Arbeitsvolumen oder Rückstände vorliegen. Diese liegen allgemein vor, wenn sich die fehlenden Überstunden negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken würden, also betriebsnotwendig sind. In vielen Firmen mit Betriebsrat, muss dieser den Überstunden vorher zustimmen.
Überstunden müssen in aller Regel wieder ausgeglichen werden. Ob dies mit Freizeit oder über die Gehaltsabrechnung geschieht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn dazu nichts geregelt ist, sieht das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich einen Ausgleich in Freizeit vor.
In einzelnen Arbeitsverträgen will der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wissen. An eine solche arbeitsvertragliche Regelung sind hohe Anforderungen geknüpft. Das Gehalt muss zunächst eine angemessene Höhe erreichen, die eine solche Regelung überhaupt rechtfertigt. Und es muss genau bestimmt sein, wie viele Überstunden abgegolten sein sollen. Das Bundesarbeitsgericht hat etwa 10% von der Wochenarbeitszeit, also bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden 4 Mehrarbeitsstunden pro Woche, für zulässig erachtet.
Dienstreise kann Teil der Regelarbeitszeit sein
Auf Dienstreisen ist nicht immer ganz klar, wann genau die Arbeitszeit beginnt. Grundsätzlich sind An- und Abfahrt zum Bahnhof oder Flughafen keine Arbeitszeit. Hier verhält es sich genau wie mit dem normalen Arbeitsweg.
Ob die Fahrtzeit während der Dienstreise zur Regelarbeitszeit zählt, kommt auf die dienstlichen Anweisungen sowie auf das Verkehrsmittel an. Rechtsanwalt Alexander Fuchs ordnet ein: „Wenn der Arbeitgeber vorschreibt, während der Reisezeit noch konkrete Aufgaben fertigzustellen, wird diese Zeit durchaus als Arbeitszeit zu bezahlen sein.”
Soll während der Anreise im Zug noch eine Präsentation vorbereitet werden, ist dies klar als Arbeitszeit einzuordnen. Werden keine konkreten Aufgaben zugewiesen, ist die Reisezeit keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Das gilt sogar dann, wenn Mitarbeitende ohne konkrete Anweisung freiwillig arbeiten. Detaillierte Informationen dazu gibt es in unserem Ratgeber: Ist Dienstreise Arbeitszeit? .
Im Wesentlichen ist die Einordnung als Arbeitszeit davon abhängig, ob Arbeitnehmer während der Reise frei über ihre Zeit verfügen können. Wenn die Möglichkeit zur Erholung besteht, zählt dies arbeitsrechtlich zur Ruhepause.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber vorschreibt, das Reiseziel mit dem Firmenwagen anzufahren. Die fahrende Person muss konzentriert sein und sich auf den Verkehr fokussieren. Diese Autofahrt gilt dann als Arbeitszeit. Für alle weiteren Mitfahrenden hingegen nicht, da sie diese Zeit anders nutzen können. Dementsprechend sind auch andere Leerlaufzeiten wie der Aufenthalt im Hotel oder sonstige Wartezeiten nicht als Arbeitszeit einzuordnen.
Arbeitszeit bei Wiedereingliederung nach langer Krankheit
Wer nach einer langen Krankheit wieder in den Arbeitsalltag zurück möchte, muss sich nicht nur mit dem Arbeitgeber, sondern auch mit dem behandelnden Arzt abstimmen. Für viele Menschen, die krank sind oder waren, sind die finanziellen Möglichkeiten trotz Krankengeld irgendwann ausgeschöpft.
Je nach Krankheitsbild und Tätigkeitsschwerpunkt muss der Arzt beurteilen, ob Mitarbeitende überhaupt bereit sind, wieder regelmäßig zu arbeiten. Dazu gehört auch, wie lange jemand während der Wiedereingliederung arbeiten darf. Dadurch unterscheidet sich eine Rückkehr in den Job nach langer Krankheit von anderen Situationen. Mitarbeitende dürfen normalerweise trotz Krankschreibung arbeiten , wenn sie arbeitsfähig und gesund sind. In der Wiedereingliederung benötigen Personen hingegen eine ärztliche Bescheinigung, die ihre Belastbarkeit belegt.
Gemeinsam mit der Führungskraft und der Personalabteilung wird die Arbeitszeit sowie Dauer der Wiedereingliederungsphase festgelegt. In der Regel startet man mit mindestens 2 Stunden pro Tag. Danach wird die Arbeitszeit dann schrittweise erhöht. So vermeiden Arbeitgeber, dass sich genesene Mitarbeitende in der Wiedereingliederung zu früh vollständig in die Arbeit stürzen und sich selbst mehr schaden als es dem Unternehmen nützt.
Wichtig: in der Wiedereingliederungsphase erhält der Arbeitnehmer noch kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern in dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse.
Arbeitszeitreduzierung: Diese Möglichkeiten gibt es
Der Gesetzgeber bietet Menschen im Angestelltenverhältnis verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Arbeitszeitreduzierung. Auf Antrag können sie in Teilzeit arbeiten, entweder langfristig oder in Form einer Brückenteilzeit für eine bestimmte Dauer.
Teilzeit: Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, auf Antrag ihre Arbeitszeit zu reduzieren – ohne Angabe von Gründen. Es spielt also keine Rolle, ob du dich um deine Kinder, pflegebedürftige Personen oder ein neues Hobby kümmern möchtest.
Laut § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetz sind folgende vier Bedingungen zu erfüllen:
1. Der Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit muss mindestens in Textform erfolgen.
2. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der reduzierten Arbeitszeit beim Arbeitgeber eingehen.
3. Du musst mindestens sechs Monate im Unternehmen gearbeitet haben.
4. Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, wobei die Auszubildenden nicht mitgezählt werden.
Der Antrag auf Arbeitszeitreduzierung muss außerdem diese Fragen beantworten:
- Zeitpunkt: Ab wann soll die Wochenarbeitszeit geringer sein?
- Umfang: Auf wie viele Stunden soll die Arbeitszeit reduziert werden?
- Verteilung: An welchen Wochentagen soll für wie viele Stunden gearbeitet werden?
Unternehmen haben aber ein Mitspracherecht bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Wenn also zum Beispiel zu bestimmten Zeiten das Telefon besetzt sein muss, wird das Unternehmen mitentscheiden.
„Nur aus bestimmten betrieblichen Gründen hat der Arbeitgeber das Recht, einen Antrag abzulehnen. Zum Beispiel, wenn dieser die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Das kommt allerdings in der Praxis eher selten vor“, weiß Rechtsanwalt Alexander Fuchs.
Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen enthalten kein Recht darauf, die wöchentliche Arbeitszeit später wieder zu erhöhen. Einmal verringert, gibt es ohne die Zustimmung des Unternehmens kein Zurück mehr!
Brückenteilzeit für einen festen Zeitraum
Alternativ zur dauerhaften Arbeit in Teilzeit wurde 2019 ein weiteres Teilzeitmodell eingeführt: die Brückenteilzeit . Auch hierfür ist ein Antrag nötig. Die Brückenteilzeit ist eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Wochenarbeitszeit.
Arbeitnehmende arbeiten also für einen im Voraus festgelegten Zeitraum weniger, als ihre reguläre Arbeitszeit. Danach kehren sie automatisch wieder zu ihrer alten Arbeitszeit zurück. Der Gesetzgeber gibt Mitarbeitenden einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, den Arbeitgeber nur aus wichtigen Gründen ablehnen dürfen. Eine Brückenteilzeit muss mindestens ein Jahr, darf aber höchstens 5 Jahre dauern.
Sonderregelungen zur Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz enthält auch einige Sonderregelungen für die Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertage. Zudem gibt es auch in anderen Gesetzen eine Reihe von Sonderregelungen zur Arbeitszeit. Dazu zählen insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Regelungen zum Mutterschutz. Sie gelten für besonders schutzbedürftige Mitarbeitende wie Schwangere und Minderjährige.
Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
Das Arbeitszeitgesetz verbietet in § 9 das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zwar, nennt aber im darauffolgenden § 10 ArbZG zahlreiche Ausnahmen. Wenn eine der dort genannten Ausnahmen greift, können Arbeitgeber sogar die Arbeit an Sonn- und Feiertagen anordnen. Ein Sonn- oder Feiertagszuschlag für die Arbeit an diesen Tagen ist zwar keine Pflicht, kann sich aber aus Arbeits- oder Tarifverträgen ergeben.
Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen durch Freizeit ausgeglichen wird. § 11 ArbZG enthält klare Regeln dafür:
- Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei sein.
- Für die Arbeit an einem Sonntag gibt es einen Ersatzruhetag innerhalb der nächsten zwei Wochen als Freizeitausgleich.
- Für die Arbeit an einem Feiertag erhalten Mitarbeitende einen Ersatzruhetag innerhalb der nächsten acht Wochen.
Das gilt bei Schicht- und Nachtarbeit
Für die Arbeit in der Nachtzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr gelten besondere Regeln. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr als Nachtarbeitszeit. Arbeitnehmer, die normalerweise in Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr nachts arbeiten, nennt man juristisch Nachtarbeitnehmer.
Gemäß Arbeitszeitgesetz haben Nachtarbeitnehmer einen Anspruch auf Ausgleich durch bezahlte Freizeit, einen Nachtzuschlag oder eine Kombination aus beidem. Dies entscheidet der Arbeitgeber, sofern es keine Regelung im geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt. Darüber hinaus gelten für die Arbeit in der Nacht nach § 6 ArbZG dieselben Regelungen zur maximalen Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden mit einer Verlängerung auf maximal 10 Stunden, wenn innerhalb von einem Monat im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.
Arbeitszeitvorgaben für minderjährige Mitarbeitende
Wie lange Minderjährige arbeiten dürfen, ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz JArbSchG) streng geregelt:
- 15- bis 17-Jährige dürfen einen Acht-Stunden-Tag nicht überschreiten.
- Jugendliche dürfen in der Woche nur an fünf Tagen am Stück arbeiten – nicht an sechs Tagen, wie Volljährige.
- Die maximale wöchentliche Arbeitszeit für Minderjährige liegt bei 40 Stunden.
Eine Ausnahme gilt bei Minderjährigen in landwirtschaftlichen Betrieben: Dort dürfen die Jugendlichen während der Erntezeit länger als im Durchschnitt acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Weitere ausführliche Informationen dazu gibt es im Jugendarbeitsschutzgesetz .
Das gilt bezüglich Arbeitszeit in der Schwangerschaft
Wenn eine Arbeitnehmerin ein Kind erwartet, hat das Unternehmen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz deutlich mehr zu beachten. Folgende Regelungen ergeben sich aus §§ 3 ff Mutterschutzgesetz zur Arbeitszeit in der Schwangerschaft:
- Maximal 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen
- Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens dürfen Schwangere nicht arbeiten
- Zwischen 20 Uhr und 22 Uhr dürfen schwangere Frauen auf eigenen Wunsch arbeiten, wenn keine Gefährdung besteht.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist für Schwangere und Stillende verboten. Nachtarbeit ist ebenfalls grundsätzlich untersagt. In Ausnahmefällen und nach einer offiziellen Genehmigung ist Sonntagsarbeit in der Schwangerschaft gemäß § 6 MuSchG genau wie die Arbeit an Feiertagen nur auf Wunsch der schwangeren Frau möglich. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss vorher die notwendige Genehmigung erteilen. Ihre Zustimmung kann die Mitarbeiterin jederzeit zurückziehen.
„Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nur dann nachts arbeiten, wenn der Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat und der Arbeitgeber einen offiziellen Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt hat. Erst nach dieser Genehmigung wird Nachtarbeit für schwangere Frauen möglich.”, sagt Herr Rechtsanwalt Fuchs.
Häufige Fragen zur Arbeitszeit
Wie hoch ist die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche?
Laut § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Allerdings darf die Arbeitszeit dann innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschreiten.
Müssen Unternehmen Arbeitszeit erfassen?
Seit einem vielbeachteten EuGH-Urteil im Mai 2019 müssen Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen. Davor galt dies gemäß §16 ArbZG nur für Überstunden und Mehrarbeit.
Die Dokumentation über die Arbeitszeit kann in jedem Betrieb variieren. So entscheiden sich manche Unternehmen für einen strengen elektronischen Nachweis mit Zeiterfassung und Arbeitszeitkonten, um die tägliche Arbeitszeit klar zu dokumentieren. Andere Unternehmen setzen wiederum auf eine eigenverantwortliche Vertrauensarbeitszeit und auf Eigendokumentation durch die Mitarbeiter. Die verpflichtende Arbeitszeiterfassung ist in vielen Unternehmen aber mittlerweile Teil der täglichen Routine.
Was gilt für Arztbesuche in der Arbeitszeit?
Arztbesuche sind Privatsache. Ausnahme: Der Arztbesuch ist medizinisch notwendig oder nicht anders möglich, z.B. bei akuten Schmerzen während der Arbeit. Einige Tarif- und Arbeitsverträge können davon abweichen – und auch für Schwangere gelten andere Regelungen (z.B. die planbaren Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft). Regelmäßige Zahnreinigungen oder andere Vorsorgeuntersuchungen sind jedoch immer von der Arbeitszeit ausgeschlossen.
Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 1. Juni 2018 veröffentlicht und am 10. Dezember 2025 aktualisiert.
Unser Partneranwalt
Rechtsanwalt Alexander Fuchs ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist für die Kanzlei fuchsrohrbach Rechtsanwälte in Hamburg federführend für das Arbeitsrechts-Dezernat zuständig. Seit 2001 ist Alexander Fuchs als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 2004 gründete er die Kanzlei fuchsrohrbach Rechtsanwälte und steht seitdem seinen Mandanten mit seinen Kolleginnen und Kollegen bei rechtlichen Auseinandersetzungen beratend und vertretend zur Seite.
Alexander Fuchs
Kanzlei fuchsrohrbach Rechtsanwälte PartmbB
Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“
Ratgeber Arbeitsrecht