Regelungen zur Arbeitszeit.

Arbeitszeit: Pausen, Krankheit und Gesetze

Karriere & Beruf

Wer mit Freude jeden Tag zur Arbeit fährt, zählt vermutlich auch nicht jede Minute bis zum Feierabend. Auch ein paar Minuten länger zu bleiben, fällt dann nicht ganz so schwer.

Doch egal, ob man seinen Job gerne macht oder nicht: Deine Arbeitszeit ist in Deutschland streng geregelt. Weißt du eigentlich, wie lange du höchstens arbeiten darfst? Oder was alles zur zulässigen Arbeitszeit gehört? Rechtsanwalt Alexander Fuchs der Kanzlei Fuchs Rohrbach Rechtsanwälte erklärt dir, was du rund ums Thema Arbeitszeit wissen musst.

Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz: Wo und wie ist eigentlich die Arbeitszeit geregelt?

“Die grundlegenden Regelungen zur Arbeitszeit, also Pausen, Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die maximale Arbeitszeit richten sich nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG)”, so Rechtsanwalt Alexander Fuchs. „Falls es weitere Regelungen gibt, stehen diese im Tarifvertrag und in Betriebsvereinbarungen. Die individuelle Arbeitszeit ist in der Regel im Anstellungsvertrag festgelegt. Es kann jedoch sein, dass keine konkrete Zahl genannt wird, sondern auf den jeweiligen Tarif der jeweiligen Branche z.B. Chemie oder Bäckereihandwerk verwiesen wird.“

Wie viele Stunden darf man maximal arbeiten?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) solltest du deine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. Natürlich kann es im Arbeitsalltag vorkommen, dass dein Chef von dir verlangt, länger zu bleiben. Das sollte in der Praxis eher selten passieren. Rechtsexperte Alexander Fuchs weiß: “Im Höchstfall dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden am Tag ihrer Arbeit nachgehen. Und das auch nur unter der Bedingung, dass man die Überstunden innerhalb eines halben Jahres wieder ausgleichen kann.” Wichtig: Der Arbeitgeber muss unbedingt darauf achten, dass die Beschäftigten ihre Pausen- und Ruhezeiten einhalten! Zeiten und Regelungen im öffentlichen Dienst sowie die Gesetze im Detail findest du hier.

Pausenregelung: Alles zu Pausen- und Ruhezeiten

Apropos: Pausen - sowie Ruhezeiten sind ebenfalls im Arbeitszeitgesetz geregelt und stehen dir überall zu – je nach Branche auch mal mehr oder weniger. Bei Pausen sieht das Gesetz eine ganz klare Regelung: Arbeitest du länger als sechs Stunden, steht dir eine Pause von 30 Minuten zu. Du bist sogar als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, diese 30-minütige Pause zu machen – selbst, wenn du freiwillig lieber durcharbeiten würdest, um zum Beispiel früher nach Hause zu fahren. Bei über neun Stunden Arbeit stehen dir 45 Minuten zu. Die Pausen kannst du dir theoretisch auch einteilen – unter einer Bedingung: “Erst eine Pause von 15 Minuten gilt als Erholungspause”, warnt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Fuchs. Das heißt für dich: Wenn du acht Stunden am Tag arbeitest, hast du ein Anrecht auf 30 Minuten Pause, also arbeitsfreie Zeit. Diese kannst du dir – wenn du willst – in zwei Pausen à 15 Minuten einteilen. Alles darunter, wie zum Beispiel ein kurzes Zigarettenpäuschen, zählt nicht und muss nachgearbeitet werden.

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Musst du deine Arbeitszeit nachweisen?

Wie der Nachweis erfolgt, wie lange du Pause machst und wann du mit deiner Arbeit beginnst oder aufhörst, hängt grundsätzlich vom Arbeitgeber ab. Denn wie der Nachweis erfolgt, kann jedes Unternehmen selbst bestimmen und in den sogenannten betrieblichen Regelungen festhalten. “Die Dokumentation über die Arbeitszeit kann in jedem Betrieb variieren. So entscheiden sich manche Unternehmen fürs „Stempeln“, andere wiederum für die „Vertrauens-Arbeitszeit”, sagt Rechtsanwalt Fuchs. Wichtig ist nach (noch) aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur, dass überhaupt eine Dokumentation stattfindet. „Manchmal finden sich auch Regelungen hierzu in einem Tarifvertrag.“ Hier findest du mehr zum Thema Arbeitszeiterfassung.

Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit

Was viele nicht wissen: Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, seine Arbeitszeit zu reduzieren – ohne Angabe von Gründen. Ganz gleich ob du dich um deine Kinder oder pflegebedürftigen Eltern kümmerst oder einfach nur deinem Hobby nachgehen möchtest: Aus welchem Grund auch immer du deine Wochenarbeitszeit verringern möchtest - Du bist laut Gesetz verpflichtet, folgende vier Bedingungen zu erfüllen:

  • Der Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit muss mindestens in Textform erfolgen.
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der reduzierten Arbeitszeit beim Arbeitgeber eingehen.
  • Du musst mindestens bereits sechs Monate im Unternehmen gearbeitet haben.
  • Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, wobei die Auszubildenden nicht mitgezählt werden.

Nur bei bestimmten betrieblichen Gründen hat der Arbeitgeber das Recht, deinen Antrag abzulehnen, beispielsweise „, wenn die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt wird oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Das kommt allerdings in der Praxis eher selten vor“, weiß Rechtsanwalt Alexander Fuchs.

Dir sollte bewusst sein, dass du nach den gesetzlichen Regelungen kein Recht mehr darauf hast, deine Stundenanzahl zu erhöhen. Einmal verringert, gibt es kein Zurück mehr! Es sei denn natürlich, dein Chef ist damit einverstanden.

Alternativ dazu wurde zuletzt in 2019 noch ein neues (befristetes) Teilzeitmodell eingeführt. Mehr Details dazu findest du in unserem Magazinartikel zum Thema Brückenteilzeit.

Dein Antrag auf Reduzierung muss folgende drei Punkte beinhalten:

  • Zeitpunkt: Ab wann willst du deine Wochenarbeitszeit verringern?
  • Umfang: Wie viele Stunden willst du zukünftig tätig sein?
  • Verteilung: An welchen Tagen in der Woche willst du wie viele Stunden arbeiten?

Alexander Fuchs weiß jedoch: „Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht zum Thema Verteilung deiner Arbeitszeit.” Wenn also zum Beispiel zu bestimmten Zeiten das Telefon besetzt sein muss oder die Zeiten deiner Kollegen mit deinen Wunschterminen kollidieren, darf dein Chef mitreden. Wenn du all diese Punkte beachtest, steht deiner zusätzlichen Freizeit - natürlich bei entsprechend anteiliger Gehaltsreduzierung - aber nichts mehr im Wege.

Krankheitsfall: Wird der Arztbesuch während der Arbeitszeit bezahlt?

Grundsätzlich nein. „Arztbesuche gelten als Privatsache“, erklärt uns Rechtsanwalt Alexander Fuchs. Nur wenn ein Arzttermin medizinisch notwendig ist und z.B. akute Schmerzen während der Arbeit auftreten, zählt der Weg zum Doktor als Arbeitszeit und der Arbeitnehmer kann mit Lohnfortzahlung rechnen. Einige Tarif- und Arbeitsverträge können jedoch davon abweichen – und auch für Schwangere, für die das Mutterschutzgesetz gilt, gelten entsprechend andere Regelungen. Routinechecks oder Vorsorgeuntersuchungen sind von der Arbeitszeit ausgeschlossen. In allen anderen Fällen sollte der Arzttermin, wenn in Ansehung der Praxisöffnungszeiten des behandelnden Arztes überhauptmöglich, in die Freizeit gelegt werden.

Wiedereingliederung nach langer Krankheit: Was gilt?

Wer nach einer langen Krankheit wieder in den Arbeitsalltag zurück möchte, muss sich nicht nur mit dem Arbeitgeber, sondern auch mit dem behandelnden Arzt auseinandersetzen. Für viele Beschäftigte, die krank sind oder waren, sind natürlich die finanziellen Möglichkeiten irgendwann ausgeschöpft. Verständlich, dass man nach vermeintlicher Genesung schnell wieder sein regelmäßiges Gehalt auf dem Konto sehen möchte. “Je nach Krankheitsbild und Tätigkeit des Arbeitnehmers, muss der Arzt beurteilen, ob der Arbeitnehmer schon bereit ist, überhaupt regelmäßig zu arbeiten, oder wie lange er/sie arbeiten darf. Er legt daher die Arbeitszeit des Beschäftigten in der Wiedereingliederungsphase fest”, sagt der Jurist. “Die Gesundheit des Beschäftigten hat oberste Priorität. So vermeidet der Arbeitgeber, dass sich sein Mitarbeiter zu früh wieder in eine Fünf-Tage-Woche stürzt und sich so vermutlich mehr schadet als er dem Arbeitgeber nützt.”

Flexible Arbeitszeit: Was heißt das?

Einige Unternehmen werben auf Karriere-Seiten oder Stellenanzeigen mit flexiblen Arbeitszeiten. Aber was heißt das eigentlich für den Arbeitnehmer? Rechtsanwalt Alexander Fuchs kennt sich aus: „Arbeitet man in einem Betrieb mit flexiblen Arbeitszeiten (auch ‘Gleitzeit-Modell’ genannt), kann man innerhalb der Betriebszeit selbst bestimmen, wann man anfängt und wann man in den Feierabend geht. Hauptsache, der Arbeitnehmer hält durchschnittlich die Gesamt-Stundenzahl ein.” Liegt die Betriebszeit beispielsweise zwischen 7 und 20 Uhr, kann der Arbeitnehmer seine Arbeit innerhalb dieser Zeit erbringen. “Manche Betriebe legen zusätzlich auch noch eine sogenannte Kernarbeitszeit fest”, so Alexander Fuchs, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese Kernarbeitszeit (z.B. von 11 bis 15 Uhr) gilt dann jedenfalls als Pflicht-Anwesenheitszeit für den Arbeitnehmer.

Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden, ob er das Gleitzeit-Modell für seine Beschäftigten anbietet oder nicht. In vielen Bereichen – zum Beispiel im Schichtbetrieb – macht es ja schlichtweg keinen Sinn, zeitlich flexibel zu arbeiten.

Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Wie lange Minderjährige arbeiten dürfen, ist streng geregelt und steht im JArbSchG. 15- bis 17-Jährige dürfen einen Acht-Stunden-Tag nicht überschreiten. Außerdem besagt das Gesetz, dass die jungen Arbeitnehmer in der Woche nur an fünf Tagen arbeiten dürfen – nicht an sechs Tagen wie bei Volljährigen. Das macht eine maximale Stundenzahl von 40 Stunden in der Woche. Eine Ausnahme gilt bei Minderjährigen in landwirtschaftlichen Betrieben: Dort dürfen die Jugendlichen während der Erntezeit länger als im Durchschnitt acht Stunden arbeiten. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz haben wir in diesem Artikel zusammengetragen.

Schwanger? Was darf der Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz verlangen?

Wenn du als Arbeitnehmerin schwanger bist, hat dein Chef mehr zu beachten. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz, nach dem du sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Mehrlings-Geburten, Frühgeburten mehr als acht Wochen) in der Regel nicht arbeiten darfst, hast du auch Rechte im Hinblick auf körperlich belastbare Arbeit. Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass du keine gefährlichen Tätigkeiten ausübst. Auch wenn du üblicherweise Nachtschichten hast, kann es sein, dass du ggf. auf Zuschläge verzichten musst: “Als Schwangere dürfen Arbeitnehmerinnen nur dann nachts arbeiten, wenn der Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat und vom Arbeitgeber ein offizieller Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wurde”, sagt Herr Fuchs. Zum Schutz des ungeborenen Kindes sollte man das allerdings gründlich überdenken.

Dienstreise = Arbeitszeit?

Wenn auch du ab und an mal auf Dienstreise musst, hast du dich bestimmt auch schon öfter gefragt, wann genau deine Arbeitszeit beginnt. Gelten An- und Abfahrt als Arbeit? Rechtsanwalt Alexander Fuchs kennt die Antwort: “Es gibt kein Gesetz dazu. Grundsätzlich gelten An- und Abfahrt jedoch nicht als Arbeitszeit.” Im Regelfall werden allerdings auch keine Stunden für An- und Abreise abgezogen. Das hat laut unserem Rechtsexperten etwas mit den betrieblichen Regelungen und der dienstlichen Anweisung zu tun: “Wenn der Arbeitgeber vorschreibt, während der Reise, z.B. im Flugzeug, bestimmte Aufgaben zu erledigen, kann man diese Zeit durchaus als Arbeitszeit gelten lassen.” Mehr zum Thema Recht bei Dienstreisen findest du übrigens hier.

Arbeitszeit: Was gehört dazu?

Zählt der alltägliche Weg zur Arbeit und wieder nach Hause eigentlich mit zur Wochenarbeitszeit? “Nein” heißt die klare Antwort von Herrn Fuchs: “Der Arbeitsweg und die dazugehörige Fahrtzeit darf nicht als Arbeitszeit gerechnet werden.” Gleiches gilt im Regelfall auch für den Kleidungswechsel: Wer sich also für die Arbeit umziehen muss, sollte dies normalerweise zum Arbeitsbeginn bereits getan haben – es sei denn, die betriebliche Regelung sieht etwas anderes vor.

Arbeitszeitgesetz: Darf dein Chef einfach deine Wochenarbeitszeit erhöhen?

“Einseitig darf der Arbeitgeber nicht einfach die regelmäßige Wochenarbeitszeit erhöhen. Schließlich gilt der von beiden Seiten unterschriebene Arbeitsvertrag”, weiß der Jurist. Allerdings kann der Chef temporär Mehrarbeit (Überstunden) anordnen, wenn dafür ausreichende Gründe vorliegen (dies hängt stark von tariflichen und betrieblichen Regelungen ab). Zu diesen ausreichenden Gründen zählen beispielsweise Jahresabschlüsse oder ein sehr hohes Arbeitsvolumen/Rückstände. “Ausreichende Gründe liegen dann vor, wenn sich die fehlenden Überstunden negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken würden, also betriebsnotwendig sind”, so Rechtsanwalt Alexander Fuchs. “Allerdings müssen auch diese Überstunden wieder ausgeglichen werden. In vielen Firmen mit Betriebsrat muss dieser auch erst den Überstunden zustimmen.” Ob die Mehrarbeit dann als Zeit- oder Geld-Gutschrift ausgeglichen wird oder ob diese gleich mit dem Gehalt abgegolten ist, hängt vom Arbeitgeber bzw. vom Arbeitsvertrag ab. Wenn dazu nichts geregelt ist, sieht das Gesetz grundsätzlich einen Ausgleich in Freizeit vor.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 1. Juni 2018 veröffentlicht und am 15.05.2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

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Rechtsanwalt Alexander Fuchs ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist für die Kanzlei Fuchs Rechtsanwälte in Hamburg federführend für das Arbeitsrechts-Dezernat zuständig. Seit 2001 ist Alexander Fuchs als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 2004 gründete er die Kanzlei Fuchs Rohrbach Rechtsanwälte und steht seitdem seinen Mandanten mit seinen Kolleginnen und Kollegen bei rechtlichen Auseinandersetzungen beratend und vertretend zur Seite.

Alexander Fuchs

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Kanzlei Fuchs Rohrbach Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“