Arbeitszeugnis wird erstellt.

Arbeitszeugnis – Worauf muss ich achten?

Karriere & Beruf

Steht das Ende eines Arbeitsverhältnisses vor der Tür, wird ein Thema besonders wichtig: das Arbeitszeugnis. Wie schätzt der Arbeitgeber deine Fähigkeiten ein? Welche Aufgaben und Projekte hast du übernommen? Wie war der Umgang mit Kollegen und Kunden?

Diese und mehr Fragen beantwortet der Arbeitgeber in einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Doch immer wieder hört man von versteckten Formulierungen. Sogar von bestimmten Geheimcodes ist die Rede, die angeblich nur die Personalabteilungen kennen und verstehen. Doch was steckt hinter den Arbeitszeugnis Formulierungen? Kann man diese prüfen lassen? Lässt sich ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten? Welche Fristen gibt es, um ein Arbeitszeugnis anfordern oder korrigieren zu können? Und kann ich, falls ich kein Zeugnis vom Arbeitgeber erhalte, mein Recht einklagen?

Wir haben Antworten auf diese und weitere Fragen: Rechtsanwalt Markus Hannen ist Fachanwalt im Arbeitsrecht und weiß ganz genau, worauf es bei einem Arbeitszeugnis ankommt – und welche Fallstricke es rund um das Thema gibt.

Das Arbeitszeugnis: Darauf legen Personaler Wert

Gerade, wenn man sich bewirbt, gehört das Arbeitszeugnis zu den wichtigsten Bestandteilen einer guten und vollständigen Bewerbung. „Arbeitszeugnisse sind für Personaler sehr interessant. Daran lässt sich erkennen, wo die vorherigen Arbeitgeber Stärken und Schwächen gesehen haben und welche Aufgaben ein Bewerber übernommen hat. Daher ist ein korrektes, qualifiziertes Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer essentiell.“, erklärt Rechtsanwalt Markus Hannen.

Das qualifizierte Zeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen enthalten, die für einen künftigen Arbeitgeber von Interesse sind, wenn er über die Einstellung des Arbeitnehmers entscheidet. Der bisherige Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer daher keine Aufgaben und keine Verantwortung bescheinigen, die nicht tatsächlich wahrgenommen wurden. Allerdings steht ihm bei der Frage, wie er die Leistungen des Arbeitnehmers bei der Erledigung dieser Aufgaben beurteilt, ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Dabei können einzelne ungünstige Vorfälle, die nicht typisch für das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers sind, auch unerwähnt bleiben (z.B. Nichtbestehen einer Prüfung).

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis macht es für den neuen Arbeitgeber einfacher einzuschätzen, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle aufgrund seiner Erfahrungen geeignet ist. Letztlich kommt es aber individuell auf die ausgeschriebene Stelle an, die gerade zu besetzen ist. Geht es zum Beispiel um eine Assistenz-Stelle, spielen Charaktereigenschaften wie Loyalität und Diskretion eine große Rolle. Diese sollten dann natürlich auch im Zeugnis zu finden sein. Bei Führungspositionen sind wieder andere Faktoren entscheidend.

Es gibt auch Kriterien, auf die Personaler achten – egal, um welche Stelle es geht, weiß Rechtsanwalt Markus Hannen: „Die sogenannte Schlussformeln am Ende eines Beendigungszeugnisses gibt Aufschluss darüber, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber auseinander gegangen sind.“ Fehlt diese Schlussformel (in der Regel bestehend aus einer Dankes- und Bedauernsformel und guten Wünschen für die weitere berufliche Zukunft), könnte dies, trotz ansonsten guter Leistungs- und Führungsbewertung, ein Indiz dafür sein, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Vorgesetzten nicht im Guten beendet wurde. Dies gilt umso mehr, als nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf diese Schlussformel besteht, der Arbeitgeber kann also nicht gezwungen werden, Dank oder Bedauern zu äußern.

Die Leistungsbeurteilung muss in sich konsequent sein. Werden zum Beispiel die Einzelleistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos als „sehr gut" bewertet, so ist damit unvereinbar, dem Arbeitnehmer zusammenfassend zu bescheinigen, er habe nur zur „vollen Zufriedenheit" gearbeitet. Außerdem prüfen Personaler häufig, ob die Tätigkeiten im Arbeitszeugnis mit denen im Lebenslauf übereinstimmen – schließlich könne ja jeder seinen selbstgeschriebenen Lebenslauf etwas „optimieren“.

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Geheimcodes? Wichtige Arbeitszeugnis Formulierungen verstehen!

„Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitszeugnisse ‚wohlwollend formuliert‘ sein müssen, damit der Arbeitnehmer in seiner weiteren beruflichen Entwicklung nicht gehindert wird“, weiß Rechtsanwalt Markus Hannen. Doch es gebe tatsächlich Mittel und Wege sich unter Personalern eine Art „Hinweis“ zu geben. Leistungs- und Führungsbewertung sind aber auch der Wahrheit verpflichtet. Schlechte Bewertungen sind damit nicht etwa zu vermeiden, sondern sachlich und höflich zu formulieren. Dabei ist eine bestimmte Wortwahl noch kein Code. Verboten ist deshalb nicht ein bestimmter Wortlaut als solcher, sondern Merkmale, die zur Kennzeichnung des Wortlauts bestimmt sind. Unzulässig sind deshalb z.B. auffällige Ironie und eine Verwendung von Wörtern außerhalb ihrer sprachlichen Bedeutung als Codewort im Sinne verschlüsselter Zeugnissprache.

Worauf solltest du also bei den Arbeitszeugnis Formulierungen achten?

Wichtig ist die wohl bekannteste Form der „Notenabstufung“: „Hat jemand seine Arbeit stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt, kann man dies sozusagen als die Note ‚sehr gut‘ betrachten“, so Rechtsanwalt Markus Hannen. „Hingegen heißt ‚zu unserer Zufriedenheit‘ für Personaler, dass der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden war.“

Hier haben wir dir eine kleine Übersetzung der Noten vorbereitet – aber Vorsicht! Es handelt sich dabei nicht um eine allgemein gültige und festgeschriebene Übersetzung, lediglich um eine kleine Hilfestellung für dich:

  • „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“: Sehr gut
  • „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“: Gut
  • „Zu unserer vollen Zufriedenheit”: Befriedigend
  • „Zu unserer Zufriedenheit“: Ausreichend

Auch Angaben zum Sozialverhalten eines Bewerbers können im Zeugnis Aufschluss darüber geben, wie sich der Arbeitnehmer seinen Kollegen und Vorgesetzten gegenüber verhalten hat. So könne die vermeintlich positive Formulierung „Der Arbeitnehmer war ein gefragter Gesprächspartner“ auch so ausgelegt werden, dass derjenige – übertrieben gesagt – viel mit Kollegen gequatscht hat. Auch folgende Formalitäten spielen für einige Personaler eine Rolle:

  • Wurde das Zeugnis auf Geschäftspapier gedruckt?
  • Ist es fehlerfrei, zum Beispiel in puncto Grammatik und Rechtschreibung?
  • Ist das Ausstellungsdatum nah am Austrittsdatum (idealerweise identisch)?
  • Enthält es eine normale Unterschrift oder wurden ungewöhnliche Zeichen verwendet?

„Misst man solchen Formalien allerdings zu viel Bedeutung zu, kann das ganz schön nach hinten losgehen. Denn gerade bei Betrieben ohne eigene Personalabteilung, entsprechen die Zeugnisse nicht immer einer einheitlichen Norm oder einem besonders hohen Anspruch“, sagt Rechtsanwalt Markus Hannen.

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Vom wem kann man ein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Wenn du dein Arbeitszeugnis prüfen lassen möchtest, kann dabei ein spezialisierter Zeugnis-berater oder ein Fachanwalt für ¬Arbeits¬recht helfen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dir hier gegebenenfalls auch mit einer Dokumentenprüfung oder Anwaltsempfehlung zur Seite stehen. Außerdem bieten Gewerk¬schaften wie Verdi für ihre Mitglieder teilweise kostenlose Zeugnisberatungen an, in denen man von Experten sein Arbeitszeugnis prüfen lassen kann.

Denn ein Arbeitszeugnis „richtig“ zu verstehen, ist nicht immer ganz einfach. Insbesondere bei Arbeitszeugnissen nach einer langen Tätigkeit in einem Betrieb oder nach einer Kündigung kann es daher sinnvoll sein, sein Arbeitszeugnis prüfen zu lassen. So lässt sich ausschließen, dass es für dich nachteilige Formulierungen enthält.

Zwischenfazit zu Arbeitszeugnis & Formulierungen

Zusammenfassend achten Personaler in der Regel also auf folgende Kriterien:

  • Welche „Note“ steht im Zeugnis?
  • Wie lautet die Abschlussformel (Grund des Ausscheidens)? Gibt es eine Dankes- und/oder Bedauernsformel?
  • Stimmen die Formalitäten wie Geschäftspapier, Rechtschreibung, Datum?
  • Wie wird das Sozialverhalten von Kollegen und Vorgesetzten gegenüber beschrieben?
  • Sind beschriebene Eigenschaften im Zeugnis passend zur ausgeschriebenen Stelle?
  • Stimmen Tätigkeiten und Daten im Zeugnis mit denen im Lebenslauf überein?

Welche Bedeutung diesen Hinweisen beigemessen werden sollte, ist natürlich jedem Personaler und jedem Betrieb selbst überlassen. Man muss also nicht hinter jeder Formulierung im Arbeitszeugnis gleich eine versteckte Kritik vermuten.

Der richtige Zeitpunkt: Wann darf ich ein Arbeitszeugnis anfordern?

Arbeitnehmer haben laut § 109 der Gewerbeordnung erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sollte des Arbeitsverhältnis allerdings durch eine Kündigung enden, kannst du dein Arbeitszeugnis schon zum Ende der Kündigungsfrist anfordern.

Wie Rechtsanwalt Markus Hannen weiß, hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis: „Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer einen triftigen Grund und darf somit auch ein Arbeitszeugnis anfordern – allerdings erst nach dem Austrittsdatum.“ Jedes Zeugnis, das vorher ausgestellt wird, ist also lediglich ein sogenanntes Zwischenzeugnis.

Auch auf ein Zwischenzeugnis hat man übrigens einen rechtlichen Anspruch: zum Beispiel bei Wechsel des Vorgesetzten, einer Versetzung oder Zwangsversetzung sowie bei größeren Tätigkeitswechseln innerhalb des Betriebs oder einer Unternehmensgruppe. Auch wer sich woanders bewerben möchte, hat ein berechtigtes Interesse und darf somit natürlich auf eigenen Wunsch bei der Personalabteilung ein Zwischenzeugnis anfordern bspw. bei einer bevorstehenden betrieblich bedingten Kündigung.

Arbeitszeugnis anfordern: Wie lange hat man Anspruch?

Die Frage nach einer Arbeitszeugnis Frist ist verständlich, aber unter Umständen vom Einzelfall abhängig. Denn es gibt unterschiedliche Fristen: Diese können sich aus dem Arbeitsvertrag, tariflichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Vorgaben ergeben.

„Vertragliche Fristen haben in Bezug auf das Arbeitszeugnis mehr Gewicht als gesetzliche Fristen. Typische vertragliche Fristen zur Ausstellung des Arbeitszeugnisses liegen bei vier Wochen oder drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.“, erläutert Rechtsanwalt Markus Hannen.

Über tarifliche Fristen kann der Betriebsrat informieren. Auch ein Blick in den aktuellen Tarifvertrag deiner Branche hilft hier weiter. Die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) greift auch für das Arbeitszeugnis, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Sie beträgt 3 Jahre nach dem Austritt aus dem Unternehmen. Wenn Arbeitnehmer während dieser Frist kein Arbeitszeugnis anfordern, verfällt der Anspruch.

Aber Achtung: Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis kann schon sechs bis zwölf Monate nach Ausscheiden aus dem Unternehmen erlöschen, wenn Arbeitnehmer ihren Anspruch nicht geltend machen. Denn dann kann für den Arbeitgeber die Zeugnisausstellung unzumutbar sein, weil seit der Tätigkeit im Unternehmen zu viel Zeit für eine qualifizierte Bewertung vergangen ist.

Allerdings unterscheidet man bezüglich der Arbeitszeugnis Frist zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis. Denn bei Frist zur Beantragung gibt es deutliche Unterschiede. Die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses kann zwar nach zwei Jahren nicht mehr möglich sein. Aber ein einfaches Arbeitszeugnis kann die Personalabteilung anhand der Akten dennoch anfertigen, sodass der Arbeitnehmer einen Beleg für seine Arbeitszeit im Unternehmen hat.

Einfaches vs. Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Wenn Unternehmen, Mitarbeiter oder wir in diesem Artikel von Zeugnissen sprechen, ist in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gemeint. Du hast ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn du das Unternehmen verlässt. Allerdings musst du aktiv und im Idealfall schriftlich dein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern z.B. bei der Kündigung des Arbeitsvertrags. Andernfalls erhältst du eventuell nur ein einfaches Arbeitszeugnis.

„Das einfache Arbeitszeugnis dient eher als Tätigkeitsnachweis. Es enthält lediglich die grundlegenden Daten wie Name, Funktion und Zeitraum sowie und eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten. Es erfolgt aber keine detaillierte Beschreibung der Aufgaben, keine besonderen Hervorhebungen und vor allem keinerlei Bewertung der Leistung. Das heißt, es gibt keinen Aufschluss zum Beispiel über Arbeitsleistung und -menge, Sozialverhalten, Engagement und besondere Qualifikationen. Damit hat es im Vergleich zum qualifizierten Arbeitszeugnis nur wenig Aussagekraft.“, erklärt Rechtsanwalt Markus Hannen.

Übrigens: Der Personalabteilung ist es prinzipiell nicht erlaubt, einfach so den alten Chef zu kontaktieren, um sich über die Fähigkeiten und Leistungen des Bewerbers zu informieren. Erst wenn der Bewerber ausdrücklich seinen alten Arbeitgeber als Referenz und damit die Erlaubnis gibt, dürfen Personaler Kontakt aufnehmen.

Auch die Größe des Unternehmens spielt beim Arbeitszeugnis eine Rolle. Oft ist es nämlich so, dass bei kleineren Betrieben die Chefs nicht immer wissen, worauf es beim Arbeitszeugnis ankommt. Daher muss hinter einer unglücklichen Formulierung im Arbeitszeugnis nicht immer eine böse Absicht stecken.

Kann man ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten?

Es gibt gute Gründe ein Arbeitszeugnis anfechten zu wollen. Insbesondere zwei Fälle möchten wir hier herausstellen: Fehler im Arbeitszeugnis oder ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten.

Fehler im Arbeitszeugnis

Bei manchen Arbeitgebern ist schon ein kurzer Hinweis auf Fehler ausreichend, damit er korrigiert wird. In anderen Fällen muss das Arbeitszeugnis rechtlich angefochten werden z.B., weil die Anfrage zur Korrektur ignoriert wird. Wer ein Arbeitszeugnis anfechten möchte, sollte dafür auf das Fachwissen eines Arbeitsrechtlers zurückgreifen.

„Deutsche Arbeitsgerichte haben Arbeitnehmern hier meist eine Frist von einem halben Jahr nach der Ausstellung des Arbeitszeugnisses zugesprochen, um Fehler im Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen. Der Grund für Änderung ist dabei unerheblich. Sowohl unvollständige Leistungsbeschreibungen als auch formelle oder inhaltliche Fehler sind hier anerkannte Gründe.“, ergänzt Rechtsanwalt Markus Hannen.

(Schlechtes) Arbeitszeugnis anfechten

Auch wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter sich nicht im Guten trennen, ist das meist für alle Beteiligten eine sehr unschöne Situation. Sollte es hierbei neben anderen Streitpunkten auch um ein schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung gehen, kommt schnell die Frage auf, ob man ein Arbeitszeugnis anfechten kann.

Negative Bewertungen sind im Arbeitszeugnis wie beschrieben rechtlich nicht erlaubt, da diese die Aufnahme eines neuen Jobs schwieriger machen. Folgende Gründe können dazu berechtigen ein Arbeitszeugnis anzufechten:

  • Formale Fehler: Dazu gehören falsche Beschreibungen der ausgeübten Tätigkeit oder des Jobtitels, falsche oder fehlende Beschreibungen der Tätigkeit sowie Grammatik- oder Rechtschreibfehler.
  • Note im Arbeitszeugnis ist geringer als ausreichend: Wenn die Arbeitsleistung vergleichsweise negativ oder maximal mit ausreichend bewertet wurde, dann sind der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber in der Pflicht, dies zu beweisen. Es muss belegt werden, wieso Leistungen oder Sozialverhalten so eingestuft wurden - zum Beispiel wegen regelmäßigen Verspätungen, Arbeitsverweigerung oder sogar Mobbing.
  • Arbeitszeugnis enthält nicht die besonderen Leistungen: Wenn hervorragende Leistungen erbracht oder spezielle Erfolge erzielt wurden, sollten diese auch im Arbeitszeugnis erfasst sein. Hierzu gehören zum Beispiel erfolgreich durchgeführte Projekte, verantwortete Umstrukturierungen oder eine interne Weiterentwicklung vom Azubi zum Abteilungsleiter.
  • Zu kurzes Arbeitszeugnis: Bei einem Vorgesetztenwechsel kann es vorkommen, dass der neue Chef die Leistungen von Mitarbeitern in der Vergangenheit nicht kennt. Wenn das Arbeitszeugnis nur sehr wenige, kurze Sätze enthält, kann dies von anderen Personalern falsch gedeutet werden. Denn wenn es zu einem Mitarbeiter nur wenig zu sagen gibt, kann das durchaus negativ ausgelegt werden.
  • Widersprüchliche Aussagen: Wenn fachliche Kenntnisse und Teamfähigkeit herausragend bewertet wurden, aber die sonstige Beurteilung nur mittelmäßig ist, wäre das widersprüchlich. Auch das kann auf andere Personaler abschreckend wirken und kann im Einzelfall dazu berechtigen, das Arbeitszeugnis anfechten zu können.

Natürlich solltest du bei all diesen Punkten zunächst versuchen das Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu suchen. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann eine Mediation möglicherweise zum Erfolg führen. Hier unterstützen gute Rechtsschutzversicherungen bei der Konfliktlösung.

Eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht steht als letzte Möglichkeit auch zu Verfügung. Je nach Einzelfall müssen dann Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Beweise vorlegen, warum bestimmte Arbeitszeugnis Formulierungen gerechtfertigt sind oder berichtigt werden sollen.

Übrigens: Wenn die Berichtigung des Arbeitszeugnisses eingeklagt werde muss, ist es dem ehemaligen Arbeitgeber nicht erlaubt das Zeugnis zu verschlechtern. Das Arbeitszeugnis kann sich also hierdurch nicht nachteilig verändern.

Kann man ein Arbeitszeugnis einklagen?

Wenn du ein Arbeitszeugnis bereits schriftlich eingefordert hast, dein ehemaliger Arbeitgeber aber nicht reagiert oder sich weigert ein Arbeitszeugnis auszustellen, gibt es auch die Möglichkeit ein Arbeitszeugnis einzuklagen. Sollte der Arbeitgeber also den Anspruch auf ein Zeugnis nicht erfüllen, ist dadurch auch die Frist zur Verjährung gehemmt. Das bedeutet: der Anspruch wird nicht verfallen, nur weil der Arbeitgeber sich weigert.

Die Möglichkeit zur Klage sollte in Betracht gezogen werden, wenn trotz Aufforderung und mehrfacher Erinnerung noch kein Zeugnis ausgestellt wurde. Es empfiehlt sich, innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende das Arbeitszeugnis einklagen. Deine Rechtsschutzversicherung kann dich mit einer Anwaltsempfehlung unterstützen.

Nach einer durch Kündigungsschutzklage angegriffenen Kündigung des Arbeitgebers können die Parteien sich auch darauf einigen, eine verhaltensbedingte Kündigung durch eine betriebsbedingte Kündigung oder eine einvernehmliche Beendigung zu ersetzen. Eine solche Vereinbarung ist dann auch für das Zeugnis maßgeblich. Die Parteien können also einvernehmlich aufnehmen, auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis endete. Die Wahrheitspflicht wird nur verletzt, wenn im Zeugnis ein anderer Grund genannt wird als der, auf den sich die Parteien verständigt haben (z.B. „ordentliche betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung" für die Arbeitsagentur, im Zeugnis aber „auf eigenen Wunsch"). Zulässig ist es jedoch, einen Beendigungsvergleich nach einer Arbeitgeberkündigung im Zeugnis als einvernehmliche Trennung zu bezeichnen.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15. Februar 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss) und am 9. Juni 2022 aktualisiert.

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Markus Hannen ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Arbeitsrecht bei der Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg in Bonn. Auf diesen Gebieten verfügt er über eine mehr als 15-jährige Praxis. Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Hannen sowohl Ärzte als auch Patienten im Gebiet des Medizinrechts, inbesondere des Arzthaftungsrechts.

Markus Hannen

Markus Hannen

Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“