Ehepaar, das Betriebsrente bezieht.

Betriebsrente: Ansprüche, Auszahlung, Steuern, Freibeträge & Co.

Karriere & Beruf

Du machst dir als Arbeitnehmer bereits heute Gedanken, ob das Geld im Alter reichen wird? Deine Arbeitskollegen zahlen schon länger in eine Betriebsrente ein und du überlegst, es ihnen gleichzutun? Ein gezielter Blick hinter die Altersversorgungs-Kulissen könnte sich im wahrsten Sinne für dich auszahlen. Zumal es sich hier um finanzielle Leistungen handelt, die du von deinem Arbeitgeber erhältst.

Die gute Nachricht gleich vorweg: Laut Betriebsrentengesetz hast du in vielen Fällen einen Anspruch darauf, Teile deines Lohnes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Die weniger gute Nachricht: Ob sich die betriebliche Altersvorsorge am Ende wirklich für dich lohnt, hängt sehr von deinem Arbeitgeber ab. Denn im Grunde entscheidet sein Engagement über die Höhe deiner Betriebsrente.

Außerdem ist es von Vorteil, wenn du deinen Arbeitsplatz gern aufsuchst. Rechtsanwalt Markus Hannen von der Anwaltssozietät Franken • Grillo • Steinweg und Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz sagt: „Die betriebliche Altersvorsorge richtet sich in erster Linie an den kontinuierlichen Arbeitnehmer“. Also an den Arbeitnehmer, der seinen Job nicht zu häufig wechselt.

Ein System mit drei Säulen

Das deutsche System der Altersversorgung bietet dir drei Möglichkeiten: Neben der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die hier vorgestellte Betriebsrente die zweite Säule dar. Als dritte Säule kann man alternativ bzw. zusätzlich noch privat für das Alter vorsorgen.

Was ist eine Betriebsrente und wie funktioniert sie?

Unter der Betriebsrente bzw. der betrieblichen Altersvorsorge versteht man die staatlich geförderte Altersvorsorge. Wie bereits erwähnt, kannst du nach Paragraph 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) – auch Betriebsrentengesetz genannt – als Arbeitnehmer von deinem Arbeitgeber verlangen, dass fürs Alter vorgesorgt wird. Das war’s aber auch schon mit deinen Rechten – denn der Arbeitgeber hat die freie Wahl zwischen insgesamt fünf sogenannten Durchführungswegen, wie er (d)eine Betriebsrente gestalten möchte.

Hier die fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktzusage: In diesem Fall regelt dein Arbeitgeber die Rentenauszahlung aus dem eigenen Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass kein externer Versorgungsträger involviert ist, der Arbeitgeber folglich Rückstellungen bilden muss, um dauerhaft liquide sein zu können. Dies betrifft vor allem größere Unternehmen und stellt heute eher den Ausnahmefall dar.
  • Unterstützungskasse: Auch diese Form der Betriebsrente ist eine arbeitgebereigene Einrichtung, wobei überwiegend Beschäftigte in „höheren Positionen“ durch steuerlich begünstigte Einzahlungen Vorteile genießen.
  • Pensionskasse: Hier muss man unterscheiden. Auf der einen Seite gibt es die traditionellen Pensionskassen, die seit Jahrzehnten mit einem oder mehreren Unternehmen in Verbindung stehen und meistens als Verein organisiert sind. Vergleichbar mit privaten Lebensversicherungen dürfen sie mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren, was sich für dich als Versicherten bezahlt macht. Daneben gibt es zunehmend Pensionskassen, die als Tochterunternehmen von privaten Lebensversicherern gegründet werden – mit ähnlichen Angeboten wie die der Muttergesellschaften (z. B. Ergo, Debeka).
  • Direktversicherung: Während die Direktzusage und die Unterstützungskasse vom Arbeitgeber alleine finanziert werden, gibt es hier – wie beim Modell der Pensionskasse – einen Zuschuss zu dem Lohnanteil, den du in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst. Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für dich als Arbeitnehmer abschließt.
  • Daneben existiert noch der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der bAV.

Zu deinem eigenen Anteil erhältst du von deinem Chef noch einen Zuschuss von immerhin 15 Prozent an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung – wenn dein Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. „Die Voraussetzung dafür ist, dass das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt“, so Anwalt Markus Hannen. Diese liegt bei 56.250 Euro pro Jahr. Beispiel: Wenn du von deinem Bruttogehalt 100 Euro sparen willst, wandern demzufolge insgesamt 115 Euro in deine Betriebsrente.

Seit 2019 ist die Zuschusszahlung des Arbeitgebers bei Neuverträgen Pflicht, ab 2022 gilt dies auch für Alt-Verträge. Ausnahme: Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse gilt die Zuschusspflicht nicht.

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Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Dieser Anspruch auf Entgeltumwandlung kann lediglich durch den sogenannten Tarifvorrang eingeschränkt werden. Wenn du als Arbeitnehmer einem Tarifvertrag unterliegst, sind Entgeltumwandlungen nur möglich, wenn dies die Tarifvereinbarung vorsieht.

Wann bekommt man die Betriebsrente ausgezahlt?

Die Beatles sangen damals „When I’m sixty-four“… Wenn es um die Auszahlung deiner Betriebsrente geht, fragst du dich vielleicht: Ab wann geschieht das? Hier musst du nicht ganz so lange warten: Mit (frühestens) 62 gibt’s bereits Geld, grundsätzlich als lebenslange Rente. So lange musst du auf jeden Fall warten. Ausnahme: Wenn dein Vertrag vor 2012 abgeschlossen wurde, kannst du ab dem 60. Lebensjahr die Auszahlung der Betriebsrente verlangen.

Du willst mehr und am besten auf einmal? Dann hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst dir dein Angespartes entweder als einmalige Kapitalzahlung auf dein Konto überweisen lassen. Oder du wählst die Zwischenvariante und bekommst eine einmalige (Kapital-)Zahlung von bis zu 30 Prozent und den Rest dann monatlich verrentet.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Betriebsrente?

Auszahlungen aus der Betriebsrente müssen voll versteuert werden. Und zwar ganz gleich, ob als Einmalzahlung oder als Dauerrente. Aber keine Angst, wenn du dann 62, 64 oder älter bist, liegt der Steuersatz deutlich niedriger als während der aktiven Arbeitszeit.

Damit nicht genug: Auch der volle Satz bei den Sozialabgaben ist fällig, zumindest für den Teil der Rente, der über dem Freibetrag liegt. Hier zeigte sich der Gesetzgeber Anfang 2020 etwas gnädiger, als er diesen Freibetrag auf 159,25 Euro festlegte.

Betriebsrente und Krankenversicherung: Welche Sozialabgaben fallen an?

Du wolltest eigentlich viel Kohle für „später“ sparen und bist gesetzlich versichert? Das ist gar nicht so einfach. Denn auf die Betriebsrente musst du sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Jetzt kommt’s noch härter: Du zahlst dabei nicht nur deinen Arbeitnehmeranteil, sondern daneben auch den Arbeitgeberanteil!

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, der Zusatzbeiträge zur jeweiligen Krankenkasse und zur Pflegeversicherung summieren sich durchschnittlich auf insgesamt 18,75 Prozent.

Beispiel: Wenn deine Betriebsrente 900 Euro beträgt, so zahlst du abzüglich des Freibetrages von 159,25 Euro (= 740,75 Euro) 15,7 Prozent KV-Beiträge. Das sind im Ergebnis 116,30 Euro.

Die Pflegeversicherung wird sogar auf die vollen 900 Euro berechnet.

Immerhin, das war nicht immer so. Denn noch bis 2020 gab es die sogenannte Doppelverbeitragung, welche von vielen scharf kritisiert wurde. Danach hat man nicht nur Teile aus seinem Bruttoeinkommen auf die Betriebsrente gezahlt, sondern auch aus der späteren Betriebsrente. Da man so gesehen doppelt zur (Kranken-)Kasse gebeten wurde, zahlte man sogar mehr ein, als ohne auf die Betriebsrente zu sparen.

Es gab zudem eine „Freigrenze“, bis zu der man keine Beiträge leisten musste. Lag man auch nur ein paar Euro darüber, musste man die vollen 18,75 Prozent zahlen. Dies wurde nun mit dem Freibetrag abgeschafft.

Wie wird die Betriebsrente versteuert?

Bereits seit 2002 hat man das Recht, mit der Unterstützung des Arbeitgebers zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente anzusparen. Mit diesem Anspruch auf die Entgeltumwandlung erhältst du als Arbeitnehmer Vergünstigungen. Denn durch die Entgeltumwandlung zahlst du aus deinem Bruttoeinkommen. Da dies (noch) unversteuert ist, musst du für diesen Teil keine Steuern und auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.Mit einer Einschränkung: Du darfst nicht mehr als 87.600 Euro (West) (2024: 90.600 Euro) bzw. 85.200 Euro (Ost) (2024: 89.400 Euro) pro Jahr verdienen (so die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung).

Steuerfrei sind sowohl die rein vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, als auch die Beiträge des Arbeitgebers, die durch die Entgeltumwandlung finanziert werden.

Allerdings ist die Betriebsrente selbst voll zu versteuern (wenn auch zu einem niedrigeren Steuersatz als zu dem Zeitpunkt, als du noch gearbeitet hast). Und „voll“ bedeutet nun mal 100 Prozent! Daher könnte man sagen, der Staat nimmt quasi wieder einen Teil von dem zurück, den er vorher großzügig gewährt hat.

Die Besteuerung der Betriebsrente fällt bei einer vollständigen Kapitalauszahlung übrigens etwas höher aus als bei der monatlichen Betriebsrente.

Übertragung der betrieblichen Altersversorgung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Heutzutage kommt es immer seltener vor, dass Mitarbeiter bis zur Rente in ein und demselben Unternehmen bleiben. Was passiert aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit deiner betrieblichen Altersversorgung?

Grundsätzlich gibt es dafür eine Lösung: Du schließt eine dreiseitige Vereinbarung mit deinem bisherigen und deinem neuen Arbeitgeber. In dieser überträgt der bisherige Arbeitgeber auf den neuen Arbeitgeber lediglich den Wert der unverfallbaren Anwartschaft (Übertragungswert) und der neue Arbeitgeber erteilt dir als Arbeitnehmer eine wertgleiche (aber nicht zwingend inhaltsgleiche) neue Versorgungszusage (sog. “Portabilität“). Dein bisheriger Arbeitgeber wird von seiner Versorgungsverbindlichkeit befreit. Eine solche Übertragung ist grundsätzlich für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung möglich.

In der Praxis sind viele Arbeitgeber hierzu aber häufig nicht bereit, da sie etwaige mit der Zusage verbundene Risiken nicht übernehmen und auch keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch eine von den allgemeinen Versorgungsregelungen abweichende Zusage in Kauf nehmen möchten. In diesen Fällen musst du leider damit leben, dass deine Betriebsrentenanwartschaft im Laufe deines Arbeitslebens gestückelt wird – oder dich für eine andere Altersvorsorge-Variante entscheiden.

Hat der Ehepartner Anspruch auf die Betriebsrente? Was passiert mit der Betriebsrente bei Scheidung?

Steht eine Scheidung ins Haus, so werden im Rahmen des „Versorgungsausgleichs“ die Ansprüche aus den Renten grundsätzlich miteinander verrechnet, so dass jeder Partner – aus der gleichen Rentenkasse – einen eigenen Anspruch hat.

Bei der Betriebsrente ist das allerdings anders. Versicherer dürfen verlangen, dass der Partner, der nicht dem Betrieb angehört, seinen Anteil bei einer anderen Rentenversicherung anlegt. Da dadurch vor allem den Frauen große Verluste drohten, hat das Bundesverfassungsgericht Ende Mai 2020 entschieden, dass dies zwar verfassungsgemäß ist, der Frau aber kein finanzieller Nachteil entstehen darf.

Bekommt die Witwe die Betriebsrente des Mannes?

Die Ehefrau des verstorbenen Empfängers bzw. der Ehemann der verstorbenen Empfängerin der Betriebsrente hat einen Anspruch auf Auszahlung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen zur Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt hat. „Stirbt der Partner, hat die hinterbliebene Person demnach einen Anspruch auf den Erhalt der betrieblichen Witwenrente bzw. Witwerrente“, erklärt Anwalt Markus Hannen.

Laut Bundesarbeitsgericht entsteht die betriebliche Witwen- oder Witwerrente aber nicht erst nach zehn Jahren Ehe, da die Zeitspanne willkürlich gewählt sei und der oder die Hinterbliebene somit unzulässig benachteiligt würde.

Nur nach altem Recht (Vertrauensschutzregelung) wird die Betriebsrente nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Das ist dann der Fall, wenn:

  • der versicherte Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder
  • der versicherte Ehepartner nach 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1961 geboren wurde.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 4. August 2020 veröffentlicht und am 22. November 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Markus Hannen ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Arbeitsrecht bei der Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg in Bonn. Auf diesen Gebieten verfügt er über eine mehr als 15-jährige Praxis. Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Hannen sowohl Ärzte als auch Patienten im Gebiet des Medizinrechts, inbesondere des Arzthaftungsrechts.

Markus Hannen

Markus Hannen

Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“