Interne Ausschreibung einer Stelle.

Interne Stellenausschreibung – Pflicht des Arbeitgebers?

Karriere & Beruf

Für eine berufliche Veränderung ist es nicht immer notwendig, deinem Arbeitgeber den Rücken zu kehren – du kannst auch durch einen internen Jobwechsel frischen Wind in dein (Arbeits-)leben bringen. Voraussetzung ist natürlich, dass du von interessanten freien Stellen überhaupt erfährst – Stichwort: interne Stellenausschreibung.

Was es damit auf sich hat, welche Pflichten der Arbeitgeber hat, und wie deine Chancen als interner Bewerber stehen, habe ich Rechtsanwalt Bernd Filsinger von der Kanzlei Kaiser & Kollegen gefragt.

Was ist eine interne Stellenausschreibung?

Unter einer internen oder innerbetrieblichen Stellenausschreibung versteht man die Veröffentlichung einer neu zu besetzenden Stelle unter den Mitarbeitern des Unternehmens. Obwohl die interne Ausschreibung weniger formell sein kann als die externe Stellenausschreibung, müssen auch hier ein paar Regeln eingehalten werden:

  • Sie muss für alle Mitarbeiter des Unternehmens zugänglich sein (zum Beispiel durch die Veröffentlichung im Intranet, am schwarzen Brett oder per E-Mail).
  • Sie muss folgende Informationen enthalten:
    • die Abteilung, in der die Stelle zu besetzen ist,
    • Stellenbezeichnung,
    • Beschreibung der Aufgaben,
    • fachliche und persönliche Voraussetzungen,
    • die notwendigen Ausbildungs- und Prüfungsnachweise,
    • ob es eine tarifliche Eingruppierung oder freie Vereinbarung (außertarifliches Gehalt) gibt,
    • Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme,
    • Bewerbungsfrist,
    • Form der Bewerbung sowie
    • Ansprechpartner im Personalbereich.

Rechtsanwalt Bernd Filsinger: “Die Mitarbeiter müssen einschätzen können, ob sie für die Position qualifiziert sind, und ob die Rahmenbedingungen – das heißt Aufgaben, Hierarchiestufe, Gehalt und so weiter – zu ihren Vorstellungen passen.” Inhaltlich muss eine interne Stellenausschreibung den Grundsätzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Die Ausschreibung muss geschlechtsneutral formuliert werden. Eignet sich der Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz, muss der Arbeitgeber gemäß Paragraph 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) diesen auch als Teilzeitarbeitsplatz ausschreiben.

Infografik: 5 Dinge über interne Stellenausschreibungen

Ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, Stellen intern auszuschreiben?

Plötzlich ist die neue Kollegin da und du wusstest gar nicht, dass es eine offene Position gab – ist das überhaupt rechtmäßig? “Das kommt darauf an, wo man arbeitet”, sagt ROLAND-Partneranwalt Bernd Filsinger. “Die meisten Unternehmen in der Privatwirtschaft sind nicht dazu verpflichtet, eine Stelle intern auszuschreiben. Sie dürfen auch nur extern inserieren oder beispielsweise einen Bewerber aufgrund einer Initiativbewerbung einstellen.” Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, sieht es hingegen meist anders aus: “Laut Paragraph 93 des Betriebsverfassungsgesetzes (BPersVG) kann der Betriebsrat verlangen, dass alle freien Stellen innerbetrieblich ausgeschrieben werden – außer bei leitenden Angestellten.” Nichts anderes ergibt sich aus Paragraph 75 BPersVG. Die Forderung des Betriebsrates nach einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung gilt auch für Arbeitsplätze, die vom Arbeitgeber für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung vorgesehen sind. Oft regelt eine Betriebsvereinbarung, wie eine innerbetriebliche Stellenausschreibung zu erfolgen hat. Ob mit internen Bewerbungen zu rechnen ist oder nicht, ist dabei unerheblich.

Eine Besonderheit ergibt sich bei öffentlichen Arbeitgebern: In einer Behörde oder Berufsgenossenschaft, einem Amt oder Verband werden offene Stellen meist zuerst intern ausgeschrieben. Damit haben die bestehenden Arbeitnehmer der Institution vorab die Chance, sich auf die Position zu bewerben. Findet sich keine geeignete Person, folgt eine externe Ausschreibung. Dazu sind öffentliche Arbeitgeber bei Beamtenstellen in der Regel sogar verpflichtet. Rechtsanwalt Bernd Filsinger: “Beamtenstellen müssen in der Regel öffentlich ausgeschrieben werden, wobei es auch hier Ausnahmen durch die jeweilige Dienstbehörde und bei leitenden Funktionen gibt. Die Ausschreibungspflicht ergibt sich direkt aus Paragraph 8 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. nach den entsprechenden Landesbeamtengesetzen.

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Muss die interne Stellenausschreibung vor der externen Stellenausschreibung erfolgen?

Obgleich es oft der Praxis entspricht, haben Arbeitgeber keine Pflicht dazu, eine neue Stelle zuerst innerbetrieblich auszuschreiben. “Die externe Ausschreibung darf zeitgleich erfolgen”, so der Rechtsexperte. Wichtig: “Inhaltlich müssen die Stellenausschreibungen identisch sein.” Denn es muss Chancengleichheit für interne und externe Bewerber geben. Unternehmen dürfen also beispielsweise nicht die Anforderungen in der internen Ausschreibung künstlich aufblähen, um es bestehenden Mitarbeitern schwer zu machen.

Wie lange muss die interne Stellenausschreibung erfolgen?

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass eine Veröffentlichungsdauer von 15 Tagen ausreichend ist, auch wenn diese teilweise in Ferienzeiten liegt oder sich mit Feiertagen überschneidet.

Hat ein interner Bewerber Vorrang vor einem externen Bewerber?

“Nein”, stellt der Rechtsanwalt klar. “Jeder Arbeitgeber kann frei entscheiden, wem er die freie Position anbietet.” Der Betriebsrat, der jeder Neu-Einstellung formal zustimmen muss, könnte dies aber verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass es keine ordnungsgemäße innerbetriebliche Ausschreibung gab und bestehende Mitarbeiter somit benachteiligt wurden. Somit haben Arbeitgeber ein Interesse daran, bei der Stellenausschreibung keine Formfehler zu machen. Es sollte jedoch im originären Interesse des Unternehmens liegen, die eigenen Mitarbeiter durch Weiterbildung, Weiterentwicklung und Weiterqualifizierung langfristig zu binden.

Wie bewirbt man sich auf eine interne Stelle?

Sicherlich genießt du als interner Bewerber einen gewissen “Heimvorteil”, aber auf die leichte Schulter solltest du deine Bewerbung dennoch nicht nehmen. Wie auch bei einer externen Bewerbung ist es ratsam, ein vollständiges Anschreiben vorzubereiten, das folgende Informationen enthält:

  • Briefkopf mit Ort, Datum und deinen Kontaktdaten
  • Einleitung mit Informationen zu deiner Motivation zu wechseln
  • Hauptteil mit Informationen zu deinen Kompetenzen und Qualifikationen
  • Schlussbemerkung

Da deine Abschluss- und Arbeitszeugnisse deinem Arbeitgeber ja vorliegen, musst du diese nicht beifügen. Abschließend noch zwei Tipps: Hänge deine interne Bewerbung am besten nicht an die große Glocke, um die interne Gerüchteküche nicht unnötig anzuheizen und die Beziehung zu deiner aktuellen Führungskraft nicht unnötig zu belasten. Und: Lege in deiner Bewerbung den Fokus darauf, warum der neue Job eine attraktive Entwicklungschance für dich ist – nicht, warum dich dein aktueller Job nicht mehr zufrieden stellt. Dann sollte einem erfolgreichen internen Jobwechsel nichts mehr im Wege stehen.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 26. November 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Bernd Filsinger leitet das Referat Arbeitsrecht in der Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte. Die ROLAND-Partnerkanzlei hat ihren Hauptsitz in Mannheim und unterhält daneben Niederlassungen in Hamburg, München, Bensheim a. d. Bergstraße und Wiesloch/Kraichgau. Der Arbeitsrechtsspezialist ist als ROLAND-Partneranwalt mit allen Facetten des Rechtsgebiets vertraut. Rechtsanwalt Filsinger vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeits- und Gesellschaftsrecht, unter anderem in Fragen zu Arbeitsverträgen und im Rahmen von Kündigungsschutzklagen. Ebenso berät und vertritt er bei Unternehmensübertragungen sowie Unternehmensverkäufen. Daneben ist Bernd Filsinger Niederlassungsleiter der Zweigstelle in Wiesloch im Kraichgau.

Bernd Filsinger

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Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“