Krankengeld für Arbeitnehmer.

Krankengeld: Die wichtigsten Antworten – mit Krankengeldrechner

Karriere & Beruf

Ein asiatisches Sprichwort besagt: „Reichtum ist viel, Zufriedenheit ist mehr, Gesundheit ist alles.“ Jeder, der schon einmal länger krank war, wird das bestätigen. Auch wenn ihr euch derzeit bester Gesundheit erfreut, ist es gut für euch zu wissen, welche Ansprüche ihr im Krankheitsfall habt.

Wir haben euch gemeinsam mit ROLAND-Partneranwalt Dr. Stephan Renners von der Kanzlei Kahlert Padberg aus Hamm die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst, erhältst du von deinem Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter dein volles Gehalt. Danach hast du Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Krankengeld wird für eine maximale Dauer von 78 Wochen gezahlt – und das innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Das heißt: Solltest du wegen derselben Krankheitsursache mehrfach einige Wochen nicht arbeiten können, ist die Zahlung auf 78 Wochen begrenzt. Wenn du wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig bist, beginnt eine neue Blockfrist von drei Jahren. Aber: „Tritt die neue Krankheit zur zuerst gemeldeten hinzu, bleibt es bei der Frist von 78 Wochen“, erklärt Rechtsanwalt Stephan Renners.

Infografik: Fristen Krankengeld.

„Nach dieser Zeit gibt es je nach Gesundheitszustand drei Optionen: Der Arbeitnehmer geht wieder arbeiten, meldet sich arbeitslos oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente“, so der Anwalt weiter. Denn ist nach 78 Wochen Krankengeldzahlung nicht absehbar, dass der Erkrankte mittel- oder langfristig wieder arbeiten kann, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

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Wie kann ich Krankengeld beantragen?

Um Krankengeld zu bekommen, musst du deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen. Dazu gehst du wie folgt vor:

1. Gehe zum Arzt und lass dir deine Arbeitsunfähigkeit per Attest bescheinigen. Endet eine Krankschreibung, musst du dir gleich am nächsten Werktag ein neues Attest ausstellen lassen. Samstage gelten nicht als Werktage. Ist das ärztliche Attest beispielsweise bis Freitag gültig, musst du spätestens am Montag den Arzt aufsuchen.

2. Sende deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(en) im Original an deine gesetzliche Krankenkasse – am besten per Einschreiben. Manche Krankenkassen schicken ihren Versicherten anschließend noch weitere Unterlagen, die sie ausfüllen und einreichen müssen.

3. Das Krankengeld erhältst du rückwirkend bis zum Tag der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt, maximal jedoch bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit.

4. Informiere deinen Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit über deine Situation.

Mehr zum Thema Krankschreibung in diesem Beitrag.

Welche Höhe beträgt das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt:

  • mindestens 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes,
  • aber maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts und 116,38 Euro pro Tag (Stand 2023).

„Wird beispielsweise bei Akkordmitarbeitern ein schwankendes Entgelt geleistet, wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zu Grunde gelegt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Stephan Renners.

Was das konkret heißt, zeigt dieses Rechenbeispiel:
Krankengeldberechnung für Bruttogehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze:
(Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 21. Dezember 2017))

BerechnungsgrundlageBetrag in Euro (Zahlen gerundet)
monatliches Bruttogehalt3.000
monatliches Nettogehalt (Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder)1.883
70% des Bruttogehalts2.100
90% des Nettogehalts1.695
monatliches Krankengeld brutto1.695
abzüglich Anteil Rentenversicherung (9,3%)158
abzüglich Anteil Arbeitslosenversicherung (1,5%)28
abzüglich Anteil Pflegeversicherung (1,275%)22
Zuschlag für Kinderlose (0,25% von 80% des Bruttoarbeitsentgelts)8
monatliches Krankengeld netto1.479
tägliches Krankengeld brutto56
tägliches Krankengeld netto49
Differenz zum Nettoeinkommen404

Das heißt, dass ein Arbeitnehmer, der gewöhnlich 3.000 Euro brutto bzw. 1.883 Euro netto verdient, bei langer Krankheit nur 1.479 Euro pro Monat erhält.

Wenn dein monatliches Bruttogehalt über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (2017: 4.425 Euro, 2021: 4.837,50 Euro) liegt, wird diese als Grundlage genommen.

Was das genau heißt, zeigt dieses Rechenbeispiel:
Krankengeldberechnung für Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze:
(Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 21. Dezember 2017))

BerechnungsgrundlageBetrag in Euro (Zahlen gerundet)
Beitragsbemessungsgrenze 20174.425
monatlicher Bruttoverdienst5.000
monatlicher Nettoverdienst3.500
70 % vom Bruttoverdienst3.500
90 % vom Nettoverdienst3.150
70% der Beitragsbemessungsgrenze3.098
monatliches Krankengeld brutto3.098
tägliches Krankengeld brutto103
monatliches Krankengeld netto2.714
tägliches Krankengeld netto90
Differenz zum Nettoeinkommen786

Übrigens: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden in die Berechnung mit einbezogen. Wer die Lücke zwischen dem üblichen Nettoverdienst und dem Krankengeld schließen möchte, kann privat eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

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Muss ich das Krankengeld versteuern?

Das Krankengeld ist an sich steuerfrei. Aber: Es wird zum Einkommen hinzugerechnet. Der somit ermittelte höhere Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewandt. Somit kann es für dich im folgenden Jahr zu einer Steuernachforderung kommen.

Bei deiner Einkommenssteuererklärung gibst du die Einkünfte durch das Krankengeld entweder in der Anlage N an. Oder du nutzt du den Einkommensteuermantelbogen falls du die Anlage N nicht abgeben musst. Übrigens übermittelt deine Krankenkasse automatisch die Zahlungsbelege an das Finanzamt.

Was bekomme ich, wenn mein Kind krank ist?

Wenn dein Kind krank ist und du deshalb zuhause bleiben musst, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt ganz normal weiter, nachdem du ihm das Attest deines Sohnes oder deiner Tochter eingereicht hast. Oder diese Lohnfortzahlung wurde in deinem Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen. Dann springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Kinderkrankengeld ein.

Du kannst Kinderkrankengeld bekommen, falls

  • du und dein Kind gesetzlich krankenversichert seid,
  • dein Kind so krank ist, dass es nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen kann,
  • ein Arzt attestiert hat, dass du dein Kind betreuen musst und
  • du deswegen nicht arbeiten kannst.

Voraussetzung ist, dass der kranke Nachwuchs in deinem Haushalt lebt und nicht älter als zwölf Jahre ist. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn es sich um ein behindertes Kind handelt. Wenn hingegen jemand im Haushalt lebt, der sich alternativ kümmern könnte, kann es sein, dass du keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hast.

Pro Kalenderjahr dürfen Elternpaare pro Elternteil und Kind für die Betreuung des kranken Kindes maximal 30 Tage freinehmen, als Alleinerziehende oder Alleinerziehender maximal 60 Tage pro Kind. Wer zwei oder mehr Kinder hat, hat auch mehr Tage zur Verfügung, nämlich maximal 130 Arbeitstage pro Elternpaar beziehungsweise Alleinerziehendem.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beläuft sich auf 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Zahlungen wie Weihnachtsgeld in den letzten zwölf Monaten sogar 100 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 116,68 Euro täglich (Stand 2023).

Was bekomme ich, wenn ich eine private Krankenversicherung habe?

In der privaten Krankenversicherung ist das Krankengeld nicht automatisch enthalten. Um als privat Versicherter dein Einkommen abzusichern, solltest du daher eine private Krankentagegeldversicherung abschließen beziehungsweise diesen Baustein hinzunehmen.

Was bekomme ich, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger erhältst du Krankengeld nur, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist. Das heißt, dass du bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung eine sogenannte Wahlerklärung abgegeben und den derzeit regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag gezahlt hast. Dann bekommst du ab dem 43. Tag deiner Krankschreibung Krankengeld.

Habe ich Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederung?

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, erkrankten Mitarbeitern ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Im Gegenteil können sie sogar verlangen, dass der Arbeitnehmer erst dann zurückkehrt, wenn seine Arbeitsfähigkeit vollständig wiederhergestellt ist. Jedoch hat sich die stufenweise Wiedereingliederung – oft auch „Hamburger Modell“ genannt – in der Praxis häufig als erfolgreich erwiesen. Mit der langsamen Steigerung der Arbeitszeit kann sich der Mitarbeiter wieder an die bisherige Arbeitsbelastung gewöhnen.

Der detaillierte Stufenplan bestimmt:

  • wann die Maßnahme beginnt und endet,
  • wie die verschiedenen Stufen genau ausgestaltet sind,
  • welches Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende besteht,
  • aus welchen Gründe die Wiedereingliederung abgebrochen werden kann,
  • welche Bestimmungen im Arbeitsvertrag während der stufenweisen Wiedereingliederung ruhen und
  • wie hoch ein eventuelles Arbeitsentgelt ist.

In der Regel sieht der Stufenplan eine langsame Steigerung der Arbeitszeit vor. Währenddessen erhältst du weiter Krankengeld.

Das Krankengeld läuft aus – Was passiert, wenn ich nicht arbeiten kann?

Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbs­minderungs­rente nicht oder noch nicht bewil­ligt worden ist, hat der Erkrankte Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt es ein Jahr lang, Ältere stufen­weise länger. Ab 58 Jahre wird es zwei Jahre lang gezahlt. Danach gibt es das wesentlich geringere Arbeits­losengeld II.

Was bekomme ich in der Probezeit?

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen, hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wirst du in den ersten vier Wochen krank, bekommst du Krankengeld direkt von deiner Krankenkasse.

Was steht mir zu, wenn ich einen Minijob habe?

Als Minijobber hast du die gleichen Ansprüche und Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer.

Was gilt bei Arbeitslosigkeit?

Solltest du deinen Job verloren haben, ist der Zeitpunkt dafür maßgeblich, ob du einen Anspruch auf Krankengeld hast.

Dazu hier drei Beispiele:

Beispiel A

Du bist befristet bis zum 31. Januar 2019 angestellt. Am 4. November bescheinigt dir dein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit bis zum 4. Februar 2019.

Da du zum Zeitpunkt der Entstehung der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt warst, kannst du Krankengeld erhalten.

Beispiel B

Du bist befristet bis zum 31. Januar 2019 angestellt. Am 1. Februar 2019, also dem ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit, stellt dein Arzt bei dir ein schweres Rückenleiden fest, das zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Da sich deine Krankheit nahtlos an das Arbeitsverhältnis anschließt, darfst du Krankengeld beziehen. Wichtig ist, dass kein Tag zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Anfang der Krankengeldzahlungen liegt.

Beispiel C

Du beziehst bereits Arbeitslosengeld als dein Arzt bei dir ein schweres Rückenleiden feststellt, das zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Du hast Anspruch auf Krankengeld und zwar in der Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Dazu musst du innerhalb von drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Sobald dir Krankengeld gezahlt wird, endet die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Das bedeutet, dass du das Arbeitslosengeld später erneut beantragen musst. Jedoch wird die Krankheitsphase nicht von deiner Anspruch-Phase auf das Arbeitslosengeld abgezogen.

Nun wisst ihr, wie ihr Krankengeld bekommt und was ihr dabei beachten müsst. Um auf das asiatische Sprichwort zurückzukommen: Viel Reichtum und Zufriedenheit – vor allem aber Gesundheit!

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 21. Februar 2018 veröffentlicht und am 22. November 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Dr. Stephan Renners ist seit 15 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Mediator tätig. Er ist Partner der Kanzlei Kahlert Padberg, die Standorte in Hamm, Leipzig und Halle unterhält. Insgesamt sind 27 Berufsträger für die Kanzlei auf verschiedenen Gebieten des Wirtschaftsrechts tätig. Fast alle Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über einen oder mehrere Fachanwaltstitel.

Dr. Stephan Renners

Dr. Stephan Renners

Kanzlei Kahlert Padberg

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“