Tipps zum Thema Nachtarbeit und Nachtzuschlag.

Nachtzuschlag & Nachtarbeit: Die Rechtslage

Karriere & Beruf

Die Nacht bricht an. Doch statt es dir zu Hause gemütlich zu machen oder entspannt zu schlafen, musst du arbeiten? Dann geht es dir wie vielen Arbeitnehmern, die nachts ihrer Arbeit nachgehen müssen. Aber wie ist die Rechtslage? Gibt es ein Recht auf Nachtzuschläge? Was gibt der Gesetzgeber vor?

ROLAND-Partneranwalt Markus Hannen erklärt die wichtigsten Punkte und gibt Tipps zum Thema Nachtarbeit und Nachtzuschlag.

Was ist Nachtarbeit?

„Die Nachtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz definiert und liegt laut Paragraph 2 immer dann vor, wenn Arbeitnehmer ihrer Beschäftigung zwischen 23 und 6 Uhr nachgehen “, klärt Fachanwalt Markus Hannen auf. Für die Nachtarbeit bekommst du einen Zuschlag. Allerdings musst du laut Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Stunden während dieser Nachtzeit arbeiten, damit du ein Anrecht auf den Nachtzuschlag hast.

Auch wenn du keine Lust auf Nachtarbeit hast, kann dein Arbeitgeber Nachtarbeit anordnen – sofern du volljährig bist. Eine Genehmigung muss er dafür nicht einholen. Der Arbeitgeber muss jedoch Rücksicht nehmen – insbesondere auf gesundheitliche Beschränkungen, die sich aus verschiedenen Gesetzen ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Tarifvereinbarungen
  • Betriebsvereinbarungen

Ist ein Nachtzuschlag Pflicht?

Die Zahlung des Nachtzuschlags – auch Nachtschichtzuschlag oder Nachtschichtzulage genannt – ist gesetzlich geregelt. „Bestehen keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen, müssen Betriebe ihren Nachtarbeitenden einen angemessenen Zusatzausgleich leisten. Dies kann in Form von bezahlten Urlaubstagen oder einem angemessenen Zuschlag erfolgen. Die Höhe dieses Ausgleichs ist aber nicht gesetzlich festgelegt“, so ROLAND-Partneranwalt Hannen.

Ein angemessener Zuschlag liegt in der Regel bei 25 Prozent des Bruttostundenlohns. Hierzu ist der Arbeitgeber aber nicht gesetzlich verpflichtet – die Höhe des Zuschlags hat sich vielmehr aus vergangenen Rechtssprechungen ergeben. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag deiner Branche kann die Nachtzulage auch höher oder niedriger sein.

„Bei besonders hohen Belastungen während der Nachtarbeit oder bei Dauernachtarbeit, ist ein höherer Nachtzuschlag angemessen. Eine Zulage von 30 Prozent ist in diesen Fällen gängig“, sagt Rechtsanwalt Markus Hannen. Es kann aber auch sein, dass die Nachtzulage unter der 25-Prozent-Regel liegt. Das ist dann zulässig, wenn die Arbeit deutlich weniger anstrengend ist als zur normalen Arbeitszeit. Oder wenn es sich um Bereitschaftsdienst handelt – womit per Definition „die Zeit der wachen Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ gemeint ist.

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Nachtzuschlag: Ab wann gilt er?

Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Das ist im Gesetz so festgelegt. Für Bäckereien und Konditoreien gibt es eine andere Regelung. Dort gilt die Zeit von 22 bis 5 Uhr als Nacht. Gibt es in deiner Branche einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung deines Arbeitgebers, können die Uhrzeiten eventuell etwas abweichen.

Um den Nachzuschlag zu bekommen, müssen jedoch zwei Punkte erfüllt sein:

  • Du arbeitest in der definierten Nachtzeit mindestens zwei Stunden.
  • Du musst dauerhaft nachts arbeiten, um als Nachtarbeitnehmer zu gelten. Das heißt, du arbeitest mindestens 48 Tage im Kalenderjahr nachts. Oder du leistest regelmäßig Nachtarbeit in Wechselschicht.

„Arbeitnehmer, die nur in Ausnahmefällen nachts arbeiten oder zum Beispiel für eine Kollegin oder einen Kollegen einspringen, haben demnach keinen Anspruch auf einen Nachtzuschlag“, stellt Fachanwalt Hannen klar. Aber auch hier könnte es sein, dass der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag von der gesetzlichen Regelung abweicht und Nachtzuschläge auch in Ausnahmefällen möglich sind. Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag ist ratsam. „Über den Wortlaut der gesetzlichen Regelung in Paragraph 2 des Arbeitszeitgesetzes hinaus wird das Arbeitsschutzrecht für Nachtarbeit auch dann schon berücksichtigt, wenn mit Sicherheit zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer 48 Tage in Nachtzeit beschäftigt werden wird“, so Hannen.

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Der Nachtzuschlag ist steuerfrei, aber nicht unbegrenzt. Wenn du zwischen 20 und 6 Uhr gearbeitet hast, sind deine Nachtzuschläge bis zur Höhe von 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Zuschläge für Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr sind sogar bis 40 Prozent des Grundlohns von der Steuer befreit, wenn du deine Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat.

„Aber Achtung! Die Nachtzuschläge sind nicht endlos steuerfrei“, warnt Fachanwalt Hannen. „Liegt der Grundlohn über 50 Euro brutto pro Stunde, muss alles, was darüber liegt, versteuert werden.“ Auch Sozialversicherungsbeiträge können fällig werden. Hier darf der Grundlohn die Grenze von 25 Euro brutto pro Stunde nicht übersteigen. Verdienst du beispielsweise inklusive Nachtzuschlag 30 Euro pro Stunde, musst du auf fünf Euro Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Weitere Berechnungsbeispiele findest du im nächsten Absatz.

Wie kann man den Nachtzuschlag berechnen?

Nehmen wir an, du bekommst einen Stundenlohn von 20 Euro und deine Schicht geht von 22 bis 6 Uhr. Von diesen acht Stunden gelten also sieben Stunden als Nachtarbeit. Demnach bekommst für die sieben Stunden 25 Prozent Zuschlag – also sieben mal fünf Euro obendrauf. Dein reiner Nachtzuschlag beträgt somit 35 Euro. Für deine komplette Schicht bekommst du 20 Euro plus sieben mal 25 Euro. Macht zusammen 195 Euro.

Die folgende Formel macht das Ganze hoffentlich etwas verständlicher (bei 25 Prozent Nachtzuschlag):
Stundenlohn x Stundenzahl bei Nacht x 1,25 = Arbeitslohn für die Nachtarbeit

Gut zu wissen: Läge dein Nachzuschlag bei 30 Prozent, wäre der Faktor nicht 1,25, sondern 1,30. Bei 35 Prozent wären es 1,35. Bei 40 Prozent 1,40 usw.

Ein weiteres Beispiel: Du bist Bäcker, deine Schicht dauert sechs Stunden von 23 bis 5 Uhr und du bekommst 30 Euro pro Stunde. Setz die Werte in die Formel ein und du erhältst deinen Verdienst. Also: 30 x 6 x 1,25 = 225 Euro

Nachtarbeit am Feiertag: Welche Zuschläge bekomme ich?

Fällt die Nachtarbeit auf einen Feiertag, kann es sich richtig lohnen. Vorausgesetzt, du bekommst einen Feiertagszuschuss. Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen zu zahlen. „Grundsätzlich schreibt das Gesetz keine Zahlung eines Feiertagszuschusses vor. Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag“, stellt Fachanwalt Markus Hannen klar.

Es kann aber sein, dass du aufgrund deines Arbeitsvertrags oder des Tarifvertrags ein Anrecht auf einen Feiertagszuschlag hast. Kommt dann noch Nachtarbeit hinzu, werden die Zuschläge addiert.

Ein Beispiel: Du bekommst 25 Euro Stundenlohn und 100 Prozent Feiertagszuschlag sowie 25 Prozent Nachtzuschlag. Also erhältst du 125 Prozent Zuschlag auf deinen Stundenlohn. Das macht dann 56,25 Euro pro Stunde. Das Gute: Der Feiertagszuschlag muss nicht versteuert werden.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag je Branche?

Wie schon erwähnt, liegt der gesetzlich vorgeschriebene Nachtzuschlag bei 25 Prozent, in Ausnahmefällen bei 30 Prozent. Es kann aber sein, dass es in bestimmten Branchen andere Vereinbarungen gibt. Der Nachtzuschlag ist dann über einen Tarifvertrag geregelt und oft höher als der gesetzlich vorgeschriebene. Es gibt aber auch Branchen, in denen der Nachtzuschlag unter 25 Prozent liegt, zum Beispiel im öffentlichen Dienst.

Wer beispielsweise in der Pflege arbeitet und Angestellter des öffentlichen Dienstes ist, fällt unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser regelt, dass der Nachtzuschlag 20 Prozent beträgt. Im Gegenzug ist im TVöD die Definition von Nachtarbeit aber großzügiger: Im öffentlichen Dienst gilt die Zeit zwischen 21 und 6 Uhr schon als Nachtarbeit. Bei „normalen“ Angestellten ist es die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr.

Arbeitnehmer, die in der Metallbranche tätig sind, dürfen sich über einen soliden Nachtzuschlag freuen. Der Tarifvertrag der IG Metall kann je nach Bezirk leicht variieren. Der IG Metall Bezirk Küste hat beispielsweise seit dem 1. April diese Nachtzuschläge: 25 Prozent von 20 bis 24 Uhr, 35 Prozent von 0 bis 4 Uhr und dann wieder 25 Prozent von 4 bis 6 Uhr (Stand: September 2020).

Für Angestellte in der Gastronomie oder Taxifahrer, die ebenfalls häufig nachts arbeiten müssen, gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag. Aber auch ihnen steht natürlich der gesetzliche Nachtzuschlag in Höhe von 25 Prozent zu.

Ist ein Freizeitausgleich für Nachtarbeit möglich?

Du willst lieber einen Freizeitausgleich für deine Nachtarbeit bekommen, statt mehr Geld? Dann musst du das mit deinem Arbeitgeber klären. Denn grundsätzlich darf der Arbeitgeber entscheiden, wie er dich für deine Nachtarbeit belohnt. Sollte ein Freizeitausgleich möglich sein, bekommst du in der Regel auch hier die gängigen 25 Prozent. Das heißt: Für acht Stunden Nachtarbeit gäbe es zwei Stunden Freizeitausgleich. Nach vier Acht-Stunden-Nachtschichten hättest du demnach ein Anrecht auf einen bezahlten freien Tag.

In manchen Branchen gibt es sogar zusätzlich zum Nachtzuschlag einen Extra-Urlaubstag obendrauf. Im öffentlichen Dienst zum Beispiel erhalten Beschäftigte in der Pflege oder in Krankenhäusern nach 150 Nachtarbeitsstunden einen zusätzlichen freien Tag. Es lohnt sich also, einen Blick in deinen Arbeitsvertrag, in die Betriebsvereinbarung oder in den Tarifvertrag zu werfen, ob das vielleicht auch für dich und deine Branche gilt.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 8. Oktober 2020 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Markus Hannen ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Arbeitsrecht bei der Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg in Bonn. Auf diesen Gebieten verfügt er über eine mehr als 15-jährige Praxis. Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Hannen sowohl Ärzte als auch Patienten im Gebiet des Medizinrechts, inbesondere des Arzthaftungsrechts.

Markus Hannen

Markus Hannen

Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“