Abgabe der Steuererklärung.

Steuererklärung: Rechte und Fristen

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Alle Jahre wieder: die Steuererklärung. Lange schiebt man sie vor sich her, aber irgendwann muss man sie ja doch machen. Und das Finanzamt kennt da keinen Spaß. Um Ärger zu vermeiden, solltest du bestimmte Regeln kennen und beachten.

Musst du überhaupt eine Steuererklärung abgeben oder ist das freiwillig? Welche Fristen musst du einhalten? Und welche Rechte hast du? ROLAND-Partneranwalt Thomas Werner von der Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg erklärt die Rechtslage.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Wer Geld verdient, muss in den meisten Fällen auch Einkommensteuer zahlen. Aber muss jeder auch eine Einkommensteuerklärung machen?

Schauen wir uns zunächst an, wer keine Steuererklärung machen muss: Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlst du gar keine Steuern und musst somit natürlich auch keine Steuererklärung machen. „Für das Jahr 2019 liegt die Grenze für Alleinstehende bei 9.168 Euro und für Verheiratete bei 18.336 Euro“, so Rechtsanwalt Thomas Werner. „Für 2020 steigt der Grundfreibetrag auf 9.408 Euro bzw. 18.816 Euro für Verheiratete.“

Bist du als Arbeitnehmer in der Steuerklasse 1 und deine Einnahmen stammen nur aus dieser einen Anstellung, musst du keine Steuererklärung machen. Auch für Verheiratete, die beide in der Steuerklasse 4 sind, gilt das. Der Arbeitgeber hat alle Steuern schon ans Finanzamt abgeführt.

Anders sieht der Fall aus, wenn das Finanzamt dir einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat. Dann muss eine Steuererklärung gemacht werden. Auch wer neben seiner ‘normalen‘ Arbeit weitere Einnahmen hat, ist zur Abgabe verpflichtet.

Es kann auch sein, dass dich das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auffordert. Auch dann musst du eine Steuererklärung abgeben – egal, welche Voraussetzungen auf dich zutreffen.

Infografik: 5 Dinge über die Steuererklärung

Ist das Einreichen einer Steuererklärung beim Finanzamt Pflicht? Oder kann man seine Steuerklärung freiwillig abgeben?

Das kommt drauf an. „Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung“, klärt der Rechtsexperte auf. Bei der Pflichtveranlagung bis du gesetzlich dazu verpflichtet, eine Steuerklärung abzugeben. Bei der Antragsveranlagung gibst du deine Steuererklärung freiwillig ab. Du entscheidest also selbst, ob du das möchtest oder nicht. Rechtsanwalt Thomas Werner rät jedoch: „Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich in der Regel für jeden – egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Auszubildender.“

Keine Wahl hast du, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft. Dann gilt die Pflichtveranlagung und du musst dem Finanzamt die Steuererklärung abgeben (§ 46 Einkommensteuergesetz):

  • Du warst innerhalb eines Jahres bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.
  • Du hast zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt.
  • Du hast Lohnersatzleistungen (Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld) von mehr als 410 Euro erhalten.
  • Du bist in der Steuerklasse 6 –beziehst also zwei oder mehr Gehälter.
  • Ihr seid verheiratet und in den Steuerklassen 3 und 5. Oder in den Klassen 4 mit Faktor.
  • Du bist geschieden oder verwitwet und hast im selben Jahr wieder geheiratet.
  • Du hast einen eingetragenen Freibetrag durch das Finanzamt bei gleichzeitigem Lohn von mehr als 11.000 Euro bzw. 20.900 Euro bei Verheirateten.

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Was sind die Abgabefristen für Steuererklärungen?

Bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, muss ich diese immer bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Für das Jahr 2019 gilt also der 31. Juli 2020 als Abgabefrist für die Steuererklärung. Lässt du deine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen, darfst du dir sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit lassen. Konkret heißt das: Die Steuerunterlagen für 2019 müssen spätestens am 28. Februar 2021 beim Finanzamt vorliegen.

Wer seine Steuererklärung freiwillig macht, kann die Sache ganz entspannt angehen. „Bis zu vier Jahre darf ich mir mit der Abgabe Zeit lassen. Das heißt: Die freiwillige Steuererklärung für 2019 muss erst spätestens am 31. Dezember 2023 beim Finanzamt sein“, sagt Rechtsanwalt Thomas Werner. Und: „Bis zum 31. Dezember 2020 darf ich noch meine freiwillige Steuererklärung für 2016 abgeben.“

Wie lange kann eine Steuererklärung rückwirkend geltend gemacht werden?

Die rückwirkende Abgabe der Steuererklärung ist möglich. Hier gilt das Gleiche, wie bei den Abgabefristen (s.o.). Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, dürfen vier Jahre rückwirkend abgeben. Pflichtveranlagte haben nur sieben Monate Zeit (bis 31. Juli des Folgejahres). Macht ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein deine Steuererklärung, kannst du 14 Monate rückwirkend abgeben (bis 28. Februar des übernächsten Jahres).

Ist eine Fristverlängerung bei der Steuererklärung möglich? Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

„Besteht die Gefahr, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden“, rät der Anwalt. „Liegt ein triftiger und nachvollziehbarer Grund vor, den der Steuerzahler nicht zu verschulden hat, gewährt das Finanzamt in der Regel die Fristverlängerung.“ Gründe sind zum Beispiel: Umzug, Krankheit, längerer Auslandsaufenthalt oder fehlende Unterlagen. Für die Fristverlängerung muss kein Formular ausgefüllt werden. Ein formloses Schreiben reicht aus. Aber: Steuernummer und Begründung nicht vergessen!

Verpasst du die Abgabefrist, kann es teuer werden. Das Finanzamt darf Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen und sogar Zwangsgelder verhängen. Ebenso droht eine Steuerschätzung durch das Finanzamt. Und diese fällt selten günstig für den Steuerzahler aus.

Der Verspätungszuschlag beispielsweise beträgt pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Für jeden verspäteten Monat wohlgemerkt! Habe ich die Frist um sechs Monate verpasst, kostet mich allein der Verspätungszuschlag schon 150 Euro.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit einer Steuererklärung? Darf der Bearbeitungsstand abgefragt werden?

Hast du deine Steuererklärung abgegeben, dauert es in der Regel fünf bis acht Wochen, bis der Steuerbescheid in deinem Briefkasten ist. Es dauert auch häufig länger – je nach Finanzamt und Bundesland bis zu sechs Monate.

Hast du nach drei Monaten immer noch keinen Steuerbescheid bekommen, kannst du beim zuständigen Finanzamt nachhaken. Nach sechs Monaten darfst du die Bearbeitung deiner Steuererklärung anmahnen.

Ist eine Steuererklärung nur mit Belegen gültig?

Nein. Seit 2017 müssen keine Belege mehr mit eingereicht werden. „Aus der Belegvorlagepflicht wurde die Belegvorhaltepflicht“, erklärt ROLAND-Partneranwalt Thomas Werner. Das heißt, du musst die Belege, die zu deiner Steuererklärung gehören, nur aufbewahren und dem Finanzamt erst auf Nachfrage vorlegen.

Eine Steuererklärung ganz ohne Belege und Nachweise ist also theoretisch möglich. Es gibt auch keine Aufbewahrungspflicht für Arbeitnehmer. Du solltest allerdings die Belege mindestens so lange behalten, bis du deinen endgültigen Steuerbescheid hast. Anders ist das bei Handwerker-Dienstleistungen, die du steuerlich absetzen kannst. Diese Rechnungen musst du zwei Jahre lang abheften. Für Selbstständige gilt: zehn Jahre aufbewahren.

Nur in Ausnahmefällen sind Belege direkt mit einzureichen. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken/Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird.“

Wer darf eine vereinfachte Steuererklärung einreichen?

Die vereinfachte Steuererklärung ist für den ‚normalen‘ Steuerpflichtigen mit ‚normalen‘ Einnahmenquellen eingeführt worden. Sie kommt also nur für dich infrage, wenn du

  • nur Arbeitslohn bekommst. Oder auch Versorgungsbezüge und Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld). Und
  • nur die im Vordruck bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machst.

Rechtsanwalt Thomas Werner ergänzt: „Ehegatten können die vereinfachte Steuererklärung nur dann einreichen, wenn sie die Zusammenveranlagung wählen.“

Müssen Studenten eine Steuererklärung einreichen? Ist ein Minijob in der Steuererklärung anzuführen und wie ist es mit Bafög?

In der Regel musst du als Student keine Steuererklärung abgeben. Hast du einen 450-Euro-Job, einen so genannten Mini-Job, zahlst du keine Steuern oder Sozialabgaben. Deshalb musst du diesen Job in einer Steuererklärung nicht angeben.

Das gilt auch für Bafög. „Es dient der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums. Bafög ist kein Lohn und somit auch kein steuerpflichtiges Einkommen. Deshalb muss Bafög nicht in der Steuererklärung angegeben werden“, stellt der Rechtsexperte klar. Selbst wenn du zusätzlich noch einen Minijob hast, musst du keine Steuererklärung abgeben.

Müssen Rentner eine Steuererklärung einreichen? Dürfen Rentner zu einer Steuererklärung aufgefordert werden?

In den meisten Fällen müssen Rentner keine Steuern zahlen. Das hängt damit zusammen, dass viele nur eine kleine Rente bekommen. Außerdem ist ein Teil der Rente generell steuerfrei. Übersteigt aber der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag plus Werbungskostenpauschale, sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Grundfreitag liegt für das Jahr 2019 bei 9.168 Euro. 2020 steigt er auf 9.408 Euro. Addiert man die Werbungskostenpauschale von 102 Euro hinzu, bleiben 9.270 Euro (2019) bzw. 9.510 Euro steuerfrei. Liegen die Einkünfte darüber, ist eine Steuererklärung fällig.

Zu den Einkünften zählen natürlich auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Da die Träger der Rentenversicherung und auch private Versicherungs-Unternehmen dazu verpflichtet sind, dem Finanzamt die jährlichen Zahlungen zu übermitteln, weiß die Behörde über alles Bescheid. Daher fordern die Finanzämter einige Rentner gezielt auf, eine Steuererklärung abzugeben. Und das ist auch ihr gutes Recht. Dieser Aufforderung sollte man unbedingt nachkommen. Denn auch für Rentner gilt: Wird die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben, drohen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen oder Zwangsgelder.

Was müssen Selbstständige bei einer Steuererklärung rechtlich beachten?

Selbstständige müssen ihre Steuern immer im Voraus zahlen, denn sie haben ja keinen Arbeitgeber, der die Steuern für sie abführt. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach den Einnahmen des Vorjahres. Und sie sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – und zwar ausschließlich auf elektronischem Weg.

Neben der ‚normalen‘ Steuererklärung müssen Selbstständige auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und einreichen – man kann auch Gewinn- und Verlust-Rechnung sagen. Hier werden die Einnahmen und die Betriebskosten gegenübergestellt. In der Regel sind für Selbstständige auch monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen Pflicht.

Steuererklärung online: Haften die Anbieter von Steuererklärung-Software bei Falschangaben?

Der ROLAND-Partneranwalt warnt vor Anbietern von Steuererklärungs-Software, die mit zu großen Versprechungen werben. „Und auf jeden Fall Finger weg von Steuerprogrammen, die Sie zu falschen Angaben animieren wollen.“

Der Verantwortliche ist am Ende nämlich immer derjenige, der die Steuererklärung abgibt. Selbst wenn die Steuer-Software fehlerhaft ist, kannst du den Hersteller der Software nicht dafür haftbar machen. Fehler in der Steuer-Software musst du leider selbst ausbaden.

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 9. Juli 2020 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Thomas Werner

Thomas Werner

Anwaltssozietät Franken · Grillo · Steinweg

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“