Bei meinem alten Job musste ich als Pendlerin einen weiten Weg auf mich nehmen, um zur Arbeit zu kommen – Umsteigen inklusive. Als ich vom Arbeitsgelände ging, sah ich den Bus bereits die Türen schließen und sprintete los – bei 50 Minuten für einen Weg riskiert man es nicht, auch nur eine Minute länger irgendwo zu warten. Leider wurde mir das Kopfsteinpflaster dabei zum Verhängnis und ich knickte schwer um. Zwar erkannte der Busfahrer meine Situation und wartete freundlicherweise, aber die Schmerzen waren auch am Abend nicht verschwunden, weshalb ich am nächsten Tag zum Arzt ging. Dieser stellte einen Bänderriss fest und fragte, nachdem ich ihm geschildert hatte, wie und wann es dazu gekommen war, nach der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich verstand nicht, worauf er hinaus wollte und er erklärte mir: „Dieser Unfall war ein Arbeitsunfall“.
Damit du besser im Bilde bist, als ich es damals war, habe ich beim Anwalt für Arbeitsrecht, Lars Pätzhorn, von der Kanzlei Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte einmal nachgefragt, welche Unfälle, als Arbeitsunfälle gelten und, was es zu diesem Thema noch zu beachten gilt.
Was steckt hinter dem Wort „Arbeitsunfall“?
Eigentlich ist der Begriff ja relativ selbsterklärend: ein Unfall, der während der Arbeit geschieht. So einfach, so gut. Ganz so einfach ist die Begriffsdefinition dann aber doch nicht, denn auch andere Personengruppen, neben den Arbeitnehmern, können Opfer eines Arbeitsunfalls werden. „Passiert einem Schüler etwas während der Schulzeit, oder einem Kindergartenkind während seiner Zeit im Kindergarten, so spricht man auch hier von einem Arbeitsunfall“, weiß Pätzhorn. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) SGB VII definiert Arbeitsunfälle als
„…Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Dabei fungieren zuständige Berufsgenossenschaften als verantwortliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, welche bei der Ausübung der betroffenen Tätigkeiten Schutz gewähren.“
Wenn der Weg zur Arbeit zum Verhängnis wird
Arbeitsunfälle müssen aber nicht zwingend am Arbeitsort geschehen, sondern als Arbeitsunfall gelten auch solche, die mit der Arbeit (indirekt) zusammenhängen wie zum Beispiel Betriebssport-oder –ausflüge. Oder wie in meinem Fall: der Arbeitsweg. „Der sogenannte Wegeunfall meint einen Unfall, der auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder auf der umgekehrten Strecke geschieht. Auch bei einem solchen Unfall bleibt der Versicherungsschutz erhalten“, sagt der Experte. Der Versicherungsschutz beginnt und endet – auch bei Mehrfamilienhäusern – an der Außentür des Wohngebäudes. Lars Pätzhorn gibt jedoch auch zu bedenken: „Wegeunfall meint wirklich nur den direkten Weg.“ Wer also zwischen Arbeit und zu Hause noch schnell einkaufen geht und sich dabei verletzt, ist nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Nach Unterbrechungen des Weges lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des direkten Weges wieder auf, es sei denn, die Unterbrechung hat länger als 2 Stunden gedauert.
Wie ist das mit der Mittagspause?
„Die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen eines Wegeunfalls deckt auch teilweise Unfälle während der Mittagspause ab“, weiß der Rechtsexperte. Wer in der Mittagspause das Arbeitsgelände verlässt, um sich mit Lebensmitteln für die Pause einzudecken und sich während dieses Weges verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. „Ist dieser Einkauf in der Mittagspause jedoch überwiegend eigenwirtschaftlich, so muss die zuständige Berufsgenossenschaft nicht zahlen“, ergänzt der Jurist. Ferner endet der Versicherungsschutz an der Eingangstür des Restaurants oder des Einkaufsmarktes, da die Einnahme des Mittagessens als Grundbedürfnis anzusehen ist und es daher nicht darauf ankommt, ob jemand arbeitet oder nicht. Sobald man also die Kantine oder das Einkaufzentrum betritt und beispielsweise ausrutscht, haftet man selbst für diesen Unfall.
gi
unter welchem Rechtsschutzbereich fällt der Unfall am Arbeitsplatz?
Hannah
Hallo, leider kann man deine Frage nicht so pauschal sagen, da es vom konkreten Fall abhängig ist, in welchen Bereich ein Unfall am Arbeitsplatz fällt. Wenn es sich bei dir um einen konkreten Fall handelt, kannst du deine Frage gerne bei uns als Rechtsfrage des Monats einrechen (https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats, ganz nach unten scrollen). Mit etwas Glück wird deine Frage dann Rechtsfrage des Monats Mai und von einem Rechtsanwalt beantwortet.
Solltest du bei uns Kunde sein, kannst du dich alternativ auch gerne an unsere Kollegen vom Kundenservice wenden, die dir gerne weiterhelfen: 0221-8277-500. Viele Grüße von den RECHTschützern
christian lehmann
hatte am 06.06.18 einen arbeitsunfall eine palette mit ca. 700 kg rutschte vom stapler auf mich mehrere rippenbrüche beine mehrmals gebrochen etc. habe keine private rechtsschutzversicherrung bin bei einem rechtsanwalt um mein recht auf schmerzensgeld und schadenersatzansprüchen geltend zu machen die anfallenden kosten für den anwalt muste ich bis jetzt selber zahlen springt da nicht die rechtsschutzversicherrung des arbeitgebers ein die eventuell die kosten übernimmt oder gibt es da noch was anderes
Maja
Hallo Christian, leider dürfen wir Redakteure dir keine Rechtsberatung geben. Gerne kannst du deine Frage beim “Rechtsfall des Monats” (https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats, ganz nach unten scrollen) einreichen. Mit etwas Glück wird sie gezogen und von einem unserer Partneranwälte beantwortet. Viel Glück und viele Grüße von den Rechtschützern