Frau und Mann schließen Ehevertrag.

Ehevertrag: Alles was du wissen musst

Leben & Freizeit

Bei dem Gedanken an die eigene Hochzeit – dem hoffentlich schönsten Tag im Leben – hat man Themen wie das Brautkleid, die Location oder die Anzahl der Gäste im Kopf. Doch zusätzlich zu diesen romantischen Gedanken gibt es noch etwas ganz anderes, mit dem man sich beschäftigen sollte: den Ehevertrag.

Dieses Thema bei seinem künftigen Ehepartner anzusprechen, scheint aber gar nicht so einfach. Schließlich geht es um die Frage: „Was wäre, wenn wir uns mal scheiden lassen?“ In welchen Fällen es sinnvoll ist, darüber nachzudenken und was zu beachten ist, hat uns Dr. Norbert Gierlach von der Bonner Kanzlei ddkb Rechtsanwälte/Fachanwälte erklärt.

Was ist überhaupt ein Ehevertrag?

Ob Michael Douglas, Donald Trump oder Britney Spears: Sie alle hatten einen Ehevertrag, um sich vor einer möglichen Scheidung abzusichern. Doch wofür ist ein solcher Vertrag überhaupt gut? Ein Ehevertrag regelt in den meisten Fällen die Vermögensverhältnisse der Partner und mögliche Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Rentenausgleich. Somit ist er eigentlich nichts anderes als eine Vorsorgemaßnahme und sollte deshalb nicht mit negativen Gedanken verbunden werden. Eheleute können außerdem die Inhalte weitestgehend selber bestimmen.

Für wen es sinnvoll ist, einen Ehevertrag abzuschließen und wann man darauf verzichten kann, erklärt Dr. Gierlach:„Ein Ehevertrag ist häufig sinnvoll, wenn die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Eheleute stark voneinander abweichen.” Denn obwohl es heute immer seltener typische Hausfrauenehen gibt, ist oft einer der beiden Partner Hauptverdiener. Auch bei Ehepaaren unterschiedlicher Nationalitäten, Unternehmern oder älteren Personen mit Kindern kann es sinnvoll sein, einen Vertrag abzuschließen. Bei Doppelverdiener-Ehen, in denen die Eheleute gleich hohes Vermögen haben und keine Kinder planen, ist ein Ehevertrag hingegen oftmals nicht nötig, denn: „Hier sind beide Partner auch nach der Scheidung finanziell unabhängig. Allerdings würde ein Ehevertrag dann den Vorteil haben, dass man sich im Falle einer Trennung nicht auch noch über Geld streiten muss.”

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Vor bösen Überraschungen schützen

Es gibt viele Fälle, in denen es im Scheidungsfall nicht nur um das persönliche Leid, sondern auch um die Existenz geht. Vor allem Selbstständige befürchten häufig, dass sie durch eine Scheidung ihr Unternehmen verlieren und vor dem finanziellen Bankrott stehen. „Der Gesetzgeber hat noch die typische Rollenverteilung im Blick, bei der ein Partner vollzeitig erwerbstätig ist, während der andere sich um Haushalt und Kinder kümmert und hierdurch in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist. Daher werden Eheleute als Team angesehen. Das bedeutet, dass während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen als Ergebnis einer Teamleistung gesehen wird. Es wird nicht unterschieden, wer konkret welche Beiträge geleistet hat. Im Scheidungsfall wird dann von einer sogenannten Zugewinngemeinschaft ausgegangen“, so Rechtsanwalt Dr. Gierlach. Hierdurch kann es unter Umständen vorkommen, dass derjenige, der im Laufe der Ehe mehr Vermögen eingenommen hat, bis zur Hälfte seines Zugewinns an den Partner abgeben muss. Für Unternehmer würde dies nicht selten bedeuten, dass die ganze Firma in Gefahr ist. Ein Ehevertrag kann dann helfen und Sonderregelungen treffen. Auch Themen wie Hausrat, Ansprüche beim Tod eines Ehegatten oder einzelne Vermögenspositionen können hierbei mit einbezogen werden.

Außerdem ist es auch möglich, wichtige Themen wie Unterhaltszahlungen oder Altersvorsorge zu klären. Denn gerade über Unterhaltsfragen wird bei einer Trennung häufig gestritten. Es sollte allerdings gut überlegt sein, welche Vereinbarungen man mit dem Partner trifft, denn: „Wer eine mehrjährige berufliche Pause zur Kinderbetreuung einlegt, erleidet oftmals nicht nur einen Karriereknick, sondern zahlt in dieser Zeit auch keine Rentenbeiträge. Daher sollte man sich bewusst sein, dass ein Verzicht auf Unterhalt oder den Ausgleich von Rentenanwartschaften empfindliche Konsequenzen haben können“, weiß Dr. Gierlach.

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Was muss ich beachten?

Bevor man letztlich die Gedanken an den Ehevertrag beiseiteschieben kann, gibt es allerdings noch einige Dinge zu beachten. „Der Ehevertrag muss auf jeden Fall von beiden Eheleuten bei einem Notar beurkundet werden, damit er gültig ist. Dabei darf er nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen“, erklärt Dr. Gierlach. Außerdem kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass der Vertrag angepasst wird: Nämlich wenn das zuständige Familiengericht diesen als ungerecht für eine Partei einstuft. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Ehemann bewusst eine Zwangslage wie eine Schwangerschaft ausgenutzt hat.

Die Kosten für einen Ehevertrag können übrigens nicht pauschal festgelegt werden: „So sind etwa Einkommen und Vermögen des Paares entscheidend bei der Bestimmung der Kosten. Je höher die Beträge sind, um die es einmal gehen könnte, desto höher sind auch die Gebühren.“

Fazit: Zeit und Nerven sparen - aber mit Verstand!

Ein Ehevertrag soll – kurz gesagt – häufig helfen, wenn Ehepartner über unterschiedlich hohe Einkünfte verfügen oder während der Ehe unterschiedlich hohe Vermögenszuwächse erwarten, im Falle einer Scheidung hierüber aber nicht streiten wollen. Aber auch in anderen Fällen ist es sinnvoll, sich beim Rechtsanwalt zu informieren. Generell sollte man sich genügend Zeit lassen, um über alle Punkte zu sprechen und die möglichen Konsequenzen einer solchen Vereinbarung für beide Partner zu bedenken. „Das kann im Scheidungsfall viel Zeit und Nerven sparen. Denn man hat schon wichtige Punkte festgelegt und muss darüber nicht mehr diskutieren“, verrät Dr. Norbert Gierlach. „Umgekehrt kann diese Festlegung bei einem unerwarteten Verlauf der Ehe natürlich auch zu Nachteilen führen.“ Daher ist eine Beratung beim Anwalt sinnvoll, um sich über Vor- und Nachteile zu informieren, damit die dann getroffene Entscheidung auch Jahre später noch für beide Partner gut ist.

Übrigens: Eheverträge müssen nicht zwingend vor der Eheschließung abgeschlossen, sondern können ohne weiteres noch zu einem späteren Zeitpunkt beurkundet werden, wenn beide Partner dies wünschen. Und wenn man den Ehevertrag dann am Ende gar nicht erst braucht, ist es immer noch für alle Beteiligten am besten.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 18. September 2017 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Dr. Norbert Gierlach ist seit 1994 Experte für Familienrecht. In der Bonner Kanzlei ddkb Rechtsanwälte/Fachanwälte berät er Mandanten vor allem zu Fragen rund um die Themen Familienrecht und Erbrecht. Die Anwälte der Kanzlei vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Verbände.

Dr. Norbert Gierlach

Dr. Norbert Gierlach

Kanzlei ddkb Rechtsanwälte/Fachanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“