Muss man Elternzeit nehmen?
Elterngeld und Elternzeit werden oft in einen Topf geworfen. Dabei musst du nicht unbedingt Elternzeit nehmen. Wichtig für den Anspruch von Elterngeld ist nur, dass du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest. Alles zum Thema Elternzeit liest du im Blogbeitrag Elternzeit – mehr Zeit für das Kind.
Wie lange bekommt man Geld?
Du bekommst Elterngeld ab der Geburt des Kindes.
Wichtig: Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt. Ein Beispiel: Wird dein Kind am 28. Juni geboren, dann ist
- der 1. Lebensmonat vom 28. Juni bis 27. Juli
- der 2. Lebensmonat vom 28. Juli bis 27. August
- und so weiter.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, wie Elena Albrecht erklärt: „Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf den Geburtstag an, sondern auf den Tag, an dem du das Kind in deinem Haus aufnimmst. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, also während der sogenannten Adoptionspflege.“
Elterngeld vs. Mutterschaftsgeld
Was viele nicht wissen: Die Zeit, in denen du Mutterschaftsgeld erhältst, wird vom Elterngeld abgezogen und kommt nicht oben drauf. „Nach der Geburt erhalten Frauen von ihrem Arbeitgeber und ihrer Krankenkasse insgesamt acht Wochen Mutterschaftsgeld, also die volle Summe des Gehalts vor der Geburt“, weiß Dr. Elena Albrecht. „Bei einem Frühchen – das Kind kommt drei Wochen oder noch früher als errechnet zur Welt – verlängert sich diese Zeit auf zwölf Wochen plus die Zeit, die es zu früh gekommen ist.“ Diese Zeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Du erhältst also nicht vier Monate Mutterschutzgeld plus zwölf Monate Elterngeld. Lies hier mehr zum Thema Mutterschutz.
Wie lange du genau Elterngeld erhältst, hängt zudem von der Variante ab, für die du dich entscheidest. Es gibt das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und als Ergänzung dazu noch den Partnerschaftsbonus. Die Varianten können alle miteinander kombiniert werden.
Wichtig zu wissen: Wenn du dich zunächst für eine Variante entschieden hast, kannst du dich monatlich für eine andere entscheiden – sofern alle unten genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
-
Basiselterngeld
Die wohl unkomplizierteste Variante ist das Basiselterngeld. Dabei erhaltet ihr das volle euch zustehende Elterngeld in den ersten zwölf bis 14 Lebensmonaten des Kindes.
Einer alleine kann Basiselterngeld für bis zu 12 Monate bekommen. Beantragen beide Elternteile Geld, erhalten sie es für maximal 14 Monate. Diese beiden zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“. Diese stehen dir auch zu, wenn du Alleinerziehend bist.
„Gibt es zwei Erziehungsberechtigte, können sie das Basiselterngeld nach ihren Wünschen individuell aufteilen. Sie können es gleichzeitig oder nacheinander beantragen“, erklärt die Personalreferentin. Allerdings muss jeder von euch mindestens zwei und maximal zwölf Monate beantragen. Die Monate müsst ihr auch nicht am Stück nehmen.
Ein Beispiel: Beide Elternteile nehmen die 14 Monate Basiselterngeld nacheinander – in den ersten acht Lebensmonaten die Mutter, in den Monaten 9 bis 14 der Vater.
Bisherige Kommentare (0)