Haushaltshilfe bei der Arbeit.

Haushaltshilfe? Aber rechtlich sauber!

Leben & Freizeit

Wäsche waschen, kochen, putzen: Wer würde nicht gerne auf die eine oder andere unbeliebte Aufgabe im Haushalt verzichten? Auch ich kann mir in meiner Freizeit schönere Aktivitäten vorstellen – gerade am Wochenende. Eine Haushaltshilfe bzw. eine Putzfrau wäre deshalb auch häufig die ideale Lösung.

Doch mir kommen direkt viele Fragen auf: Wie funktioniert das zum Beispiel mit der Anmeldung? Oder was ist, wenn die Haushaltshilfe mal krank wird? Muss ich für den Privathaushalt einen Arbeitsvertrag aufsetzen? Über diese und Fragen habe ich mich mit ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel aus der Kanzlei Preidel und Burmester unterhalten. Er weiß genau, was man bei der Einstellung einer Haushaltshilfe oder Putzfrau im Privathaushalt beachten sollte.

Anmeldung: Mit einem Wisch ist das Risiko weg

Gerade wenn es um das eigene Zuhause geht, möchte man bei der Wahl der Haushaltsfee ja ein gutes Gefühl haben. Da helfen oft Rezensionen im Internet oder Empfehlungen von Bekannten bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe. ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel rät dennoch: „Auch für Tätigkeiten im Haushalt bietet es sich an, eine Probezeit zu vereinbaren. So können beide Parteien – also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – entscheiden, ob sie mit der Leistung zufrieden sind und das Arbeitsverhältnis weiterführen möchten.“ Und ganz wichtig: In jedem Fall muss man die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden. „Andernfalls verstößt man gleich gegen mehrere Gesetze: So kann man zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden. Als Strafe kommen in solchen Fällen Geldstrafen bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in Betracht“, weiß der Rechtsexperte. Abgesehen von den drohenden Strafen ist die Anmeldung von Putzfrau oder Haushaltshilfe übrigens kinderleicht: Man füllt als Arbeitgeber einfach den sogenannten Haushaltscheck aus, den beide Seiten unterschreiben, und schickt das Formular an die Minijob-Zentrale. Mehr Informationen dazu gibt es übrigens auch hier: www.minijob-zentrale.de.

Musterdokument als PDF

Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung jetzt herunterladen

Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

Haushaltshilfe: Krankheits- und Urlaubstage

Steht einer Haushaltshilfe eigentlich auch Urlaub zu, wenn sie nur wenige Tage im Monat kommt? ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel erklärt: „Auch für Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.“ Kommt also beispielsweise eine Haushaltshilfe nur einmal in der Woche, stehen ihr dennoch über das Jahr vier Urlaubstage zu. Auch in Krankheitsfällen gelten für Haushaltshilfen die gleichen Rechte und Pflichte wie bei allen Arbeitsverhältnissen: „Fällt die Hilfe wegen Krankheit aus, muss sie das unverzüglich mitteilen und spätestens nach drei Kalendertagen durch eine Krankschreibung nachweisen“, weiß Rechtsanwalt Frank Preidel. „Der Arbeitgeber darf eine Krankmeldung jedoch auch schon früher verlangen.“ Übrigens: Es muss im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung geleistet werden.

Arbeitsrechtsschutzversicherung Box

Privatrechtsschutz von ROLAND

  • Absicherung im Alltag - auch für die Familie!
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • telefonische Rechtsberatung & Mediation

In nur 4 Minuten Ihre private Rechtsschutzversicherung zusammenstellen:

Auch für den Minijob: ein offizieller Arbeitsvertrag für Haushaltshilfe und Putzfrau

Auch, wenn es vielleicht unnötig erscheint, hilft ein offizieller Arbeitsvertrag – und zwar beiden Parteien: „Die Art der Arbeitsleistung, der zeitliche Umfang, die Vereinbarung einer Probezeit sowie die Vergütung sollten unbedingt im Arbeitsvertrag geregelt sein“, rät ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel. „Ebenso sollte der Vertrag den Umfang des Urlaubsanspruchs und die Kündigungsfrist beinhalten.“ Ein Arbeitsvertrag kann eben viele Konflikte direkt aus der Welt schaffen. Ob du als Arbeitgeber bar bezahlst oder per Überweisung, ist übrigens egal. Bei der Barzahlung rät der Rechtsexperte allerdings dazu, als Nachweis eine Quittung auszustellen. „Zahlt der Arbeitgeber den ausgemachten Lohn nicht, sollte ihn der Arbeitnehmer unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern“, erklärt Frank Preidel. „Erfolgt dennoch keine Zahlung, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Dieser erhebt notfalls Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.“ Im Idealfall regelt also ein Vertrag alles rund um den Minijob, damit sowohl für die Putzfrau als Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber alles rechtlich geklärt, so dass auch im Krankheitsfall, bei Kündigung oder zur Vergütung keinerlei Streit entstehen kann.

Haushaltsführungsschaden: Wie man nach einem Unfall Unterstützung bekommt

Was viele nicht wissen: Wer sich zum Beispiel unverschuldet bei einem Autounfall den Arm bricht und eine gewisse Zeit nicht mehr den eigenen Haushalt führen kann, hat Anspruch auf Schadenersatz. ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel erklärt: „In solch einem Fall kann man den sogenannten Haushaltsführungsschaden bei der Gegenseite, also zum Beispiel bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, geltend machen. Hierzu muss die geschädigte Person die bisherige Haushaltssituation darlegen.“ So muss das Unfallopfer beispielsweise angeben, wie groß der Haushalt ist, wie viele Personen darin leben und welche Aufgaben nicht mehr selbst ausgeführt werden können. „Für eine Stunde Haushaltsführung setzt man etwa zehn Euro an“, so Frank Preidel. Wer keine Familie oder Freunde hat, die den Haushalt kurzfristig übernehmen können, darf laut Rechtsanwalt Preidel vorübergehend auch eine Haushaltshilfe oder Putzfrau einstellen: „Diese darf allerdings nur die Tätigkeiten erledigen, die nicht selbst ausgeführt werden können.“ Aber Achtung: Kann die geschädigte Person bei fortschreitender Heilung wieder mehr Tätigkeiten übernehmen, verringert sich der Anspruch auf eine wöchentliche Unterstützung.

Fazit

Auch wenn es einem vielleicht eher unnötig und bürokratisch erscheint, sollte man bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Putzfrau weder auf die vorgeschriebene Anmeldung noch auf den Arbeitsvertrag verzichten – selbst bei einem Minijob. Denn wenn alles schriftlich mit einem Vertrag geregelt ist, kann man viele mögliche Konflikte direkt aus der Welt schaffen bzw. gar nicht erst aufkommen lassen. Dann steht der Hilfe im Haus auch nichts mehr im Wege.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 21. Dezember 2017 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.

Frank Preidel

Frank Preidel

Kanzlei Preidel . Burmester

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“