Pflegekraft hält die Hände einer älteren Frau.

Pflege von Angehörigen – Pflichten, Kosten und Leistungen

Leben & Freizeit

Auch wenn man dieses Thema gerne verdrängt, kommt bei vielen von uns irgendwann der Zeitpunkt, wo die eigenen Eltern, der Ehepartner oder andere Angehörige nicht mehr alleine zurechtkommen – ob aufgrund des Alters oder durch eine Erkrankung. Dann stellen sich viele Fragen:

Wo soll der- oder diejenige gepflegt werden: zuhause oder im Pflegeheim? Welche Kosten kommen auf mich zu? Und welche finanziellen Unterstützungsleistungen kann ich beantragen? Susanne Gundermann, Fachanwältin für Familienrecht von der Anwaltssozietät Decker, Schad & Kollegen aus Mannheim, kennt die Antworten.

Welche finanziellen Unterstützungen und Leistungen stehen meinem Angehörigen zu?

Wer eine pflegerische Versorgung benötigt, kann das sogenannte Pflegegeld beantragen. Die Pflegeversicherung zahlt diese finanzielle Leistung, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel durch Angehörige. Allerdings: „Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben“, erklärt Rechtsanwältin Susanne Gundermann. Selbstverständlich kann das Pflegegeld auch für die ambulante Pflege durch eine Fachkraft verwendet werden.

Eine Alternative zur häuslichen Pflege ist die Betreuung in einer Einrichtung. Hier übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegekosten je nach Pflegegrad des Bewohners. Die weiteren Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eine Pauschale für die Investitionskosten des Heims tragen die Bewohner bzw. deren Angehörige selbst.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Den Antrag auf die Zahlung von Pflegegeld stellt man bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige vorab einen Pflegegrad erhalten hat. Die Pflegegrade eins bis fünf wurden 2017 vom Gesetzgeber eingeführt und spiegeln wider, wie hilfsbedürftig der Mensch ist. „Die Einteilung in einen Pflegegrad beantragen Sie ebenfalls bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen“, sagt Anwältin Gundermann. „Die Krankenkasse schickt dann einen Mitarbeiter des medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK), der die Situation direkt zu Hause beim pflegebedürftigen Antragsteller überprüft.“

Arbeitsrechtsschutzversicherung Box

Privatrechtsschutz von ROLAND

  • Absicherung im Alltag - auch für die Familie!
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • telefonische Rechtsberatung & Mediation

In nur 4 Minuten Ihre private Rechtsschutzversicherung zusammenstellen:

Was kann ich tun, wenn mein Angehöriger keinen oder einen meiner Ansicht nach zu geringen Pflegegrad bekommen hat?

Wie selbstständig der Antragsteller ist, bewerten die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes anhand eines Fragen-Katalogs und Punkte-Systems. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher fällt der Pflegegrad aus und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse. Im Anschluss an die Begutachtung erhält der- oder diejenige einen Bescheid über die Festsetzung. „Wenn dieser unerwartet gering ausfällt, sollten Sie unbedingt binnen eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen“, rät Susanne Gundermann. So kann ein neuer Begutachtungstermin vereinbart werden, in dem das Erstgutachten und die Argumente der Antragsteller überprüft werden. Sollte auch die Widerspruchsbegutachtung nicht erwartungsgemäß ausfallen, kannst du dein Anliegen dem Widerspruchsausschuss der Pflegeversicherung vortragen. Wenn auch dieser Ausschuss das Gutachten bestätigt, bleibt dir leider nur noch die Klage beim Sozialgericht.

Muss ich für die Pflege meiner Eltern aufkommen?

„Wenn das Pflegegeld, das eigene Einkommen – in der Regel aus der Rente – und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um etwa hohe monatliche Heimkosten gänzlich zu decken, können dessen Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Deckung der offenen Kosten mit herangezogen werden“, erklärt die Rechtsanwältin. „Ob und in welcher Höhe Sie für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen, sollten Sie sich von einem Anwalt Ihres Vertrauens berechnen lassen.“

Grundsätzlich gilt:

  • Kinder müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Unterhalt für ihre Eltern aufkommen – selbst, wenn der Kontakt lange abgebrochen war.
  • Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern oder das Elternteil sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben.
  • Ob Kinder tatsächlich Unterhalt bezahlen müssen, hängt von ihrem Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen steht Alleinstehenden ein Selbstbehalt von 1.800 Euro, Familien von 3.240 Euro zu; dazu kommen Freibeträge für eigene Kinder. Was darüber hinausgeht, sowie das Vermögen oberhalb einer gewissen „Schongrenze“, wird bei Bedarf zur Deckung der Unterhaltskosten herangezogen. Vom bereinigten und um den Selbstbehalt verminderten Nettoeinkommen muss man die Hälfte als Elternunterhalt zahlen. Beispiel: Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.200 Euro und einem Selbstbehalt von 1.800 Euro, muss man 200 Euro Unterhalt bezahlen (2.200-1.800=400, 400_2=200).
  • Geschwister, die ebenfalls genügend Einkünfte haben, haften anteilig.
  • Aber: Die Unterhaltsansprüche der eigenen Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern.

Muss ich die Pflegekosten von anderen Verwandten bezahlen? Wie ist es mit Ehegatten?

Laut Gesetz musst du Unterhalt für „Verwandte gerader Linie“ bezahlen: Das heißt für Personen, von denen du abstammst, oder die von dir abstammen. Das bedeutet:

  • Du musst für deine Eltern und Kinder aufkommen.
  • Du musst nicht für den Unterhalt von Großeltern, Stiefeltern, Stiefgeschwistern, Geschwistern, Schwiegereltern oder Schwiegerkindern oder anderen entfernten Verwandten aufkommen.
  • Auch für deinen Ehemann oder deine Ehefrau musst du aufkommen – sofern deine Einkünfte über deinem Eigenbedarf liegen.

Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?

Fachanwältin Susanne Gundermann erklärt: „Alle Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegekassen sind steuerfrei.“ Das Pflegegeld oder ein Kostenersatz durch die Pflegeversicherung für die selbst übernommene oder selbst organisierte Pflege mindere allerdings den als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Betrag. „Soweit die Pflege im eigenen Haushalt stattfindet, kann für das erhaltene Pflegegeld gleichzeitig eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden“, so die Anwältin weiter. Mehr zum Thema Steuererklärung findest du hier.

Wenn ich meinen Angehörigen zuhause pflege: Werden meine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt?

„Seit Anfang 2017 gilt: Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades zwei bis fünf in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehnStunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig zwei Tage die Woche, pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson“, sagt Susanne Gundermann. Wer daneben weniger als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist, bekommt die Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegeversicherung bezahlt. „Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart der gepflegten Person: Bezieht diese nur Pflegegeld oder ambulante Pflegeleistungen oder Kombinationsleistungen“, erläutert die Anwältin. Wer als Pflegeperson einen nahestehenden Menschen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, ist außerdem beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um Angehörige zu pflegen, bezahlt die Pflegeversicherung zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflege.

Habe ich Anspruch auf Pflegezeit? Wie kann ich sie beantragen?

Wer bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten angestellt ist, kann sich bis zu sechs Monate für die Pflege von nahen Angehörigen freistellen lassen. Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Kinder und auch Adoptiv- oder Pflegekinder. „Die Pflegezeit muss gegenüber dem Arbeitgeber zehn Arbeitstage bevor sie in Anspruch genommen wird, schriftlich angekündigt werden“, sagt Susanne Gundermann. „Die Pflegeperson kann sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen und ist sozialversichert. Sie erhält aber auch keinen bzw. nur anteiligen Lohn für diese Zeit.“

Bekomme ich Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung?

Für den barrierefreien Umbau der Wohnung leistet die Pflegekasse einen Zuschuss, sofern die Umbaumaßnahmen notwendig sind. „Dafür können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, haben Sie auch hier eine einmonatige Widerspruchsfrist“, sagt die Anwältin.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Pflegekraft für meinen Angehörigen einstellen möchte? Was ist, wenn der/die Pfleger/in aus dem Ausland kommt?

Wer eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft anstellt, wird Arbeitgeber – mit allen damit verbundenen Pflichten. Du musst mindestens den aktuellen Mindestlohn für Deutschland zahlen, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft leisten und die Pflegekraft bei der Berufsgenossenschaft melden. „Sie müssen einen rechtssicheren Arbeitsvertrag aufsetzen, in dem auch Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, Zusatzleistungen wie Telefon- und Internetnutzung und Reisekosten geregelt werden“, erklärt die Rechtsanwältin. Das kannst du umgehen, indem du eine Agentur beauftragst. Diese übernimmt dann die Rolle des Arbeitgebers, sodass die Arbeitgeberpflichten für dich entfallen – natürlich für ein Entgelt. Wichtiger Hinweis, wenn du einen Pfleger oder eine Pflegerin aus dem Ausland anstellen willst: In der gesamten EU gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit, das heißt, du darfst Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten wie deutsche Arbeitskräfte anstellen, ohne dass eine Erlaubnis benötigt wird.

Auch wenn ich dir wünsche, dass du diese Informationen nicht brauchen wirst, ist es wichtig für dich zu wissen, welche Leistungen deinen Angehörigen zustehen, sollten sie pflegebedürftig werden.

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

ROLAND Newsletter erhalten

Ihre Rechte kennen und nachhaltige Lösungen für ein besseres Miteinander finden? Unsere Rechtstipps für den Alltag helfen Ihnen dabei!
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 18. Juni 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Susanne Gundermann ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. In der Anwaltskanzlei Decker Schad und Kollegen berät Rechtsanwältin Gundermann mit ihrer langjährigen Erfahrung bei allen Fragestellungen rund um das Familien- und Erbrecht. Die Kanzlei Decker, Schad und Kollegen verfügt auch über Spezialisten in den Bereichen allgemeines Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht.

Susanne Gundermann

Susanne Gundermann

Anwaltskanzlei Decker Schad und Kollegen

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“