Ein gerichtliches Verfahren kann viel Geld kosten.

Prozesskostenrechner: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren im Überblick

Leben & Freizeit

Wahrscheinlich scheuen die meisten von uns den Gang vor Gericht. Aber was ist, wenn dies der einzige Weg ist, um seine Rechte durchzusetzen? Dann kann so ein Verfahren nicht nur viel Zeit und Nerven kosten, sondern auch viel Geld. Eine erste Einschätzung, wie viel ein gerichtliches Verfahren kosten kann und welche Kosten zu berücksichtigen sind, gibt dir unser Prozesskostenrechner.

Prozesskostenrechner: Berechne hier unverbindlich mögliche Prozesskosten!




Du benötigst Hilfe beim Ausfüllen unseres Prozesskostenrechners? Mithilfe von Rechtsanwalt und ROLAND-Partneranwalt Marcus Kaiser von der Kanzlei Kaiser & Kollegen aus Mannheim erkläre ich dir alle wichtigen Aspekte:

Was ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert?

„Der Streitwert bemisst den Wert des Streitgegenstandes“, erklärt Rechtsanwalt Kaiser. Also den Betrag, um den gegebenenfalls prozessiert wird. Anhand dieser Summe bemessen die Gerichte die Prozesskosten und auch die Vergütung für die Rechtsanwälte. Außerhalb eines Gerichtsverfahrens, also beispielsweise bei einer Mediation, spricht man vom Gegenstandswert. Der Unterschied ist also rein sprachlicher Natur.

Und wie bemisst sich der Streitwert? Ein kurzes Beispiel: Bei dem Prozess geht es um ein Auto im Wert von 35.000 Euro. Demnach beträgt der Streitwert 35.000 Euro. Wie hoch der Wert festgesetzt wird, dürfen die Gerichte frei ermessen. Denn natürlich lässt sich der Streitwert nicht immer anhand von klaren Parametern festlegen, wie zum Beispiel bei wiederkehrenden Leistungen wie Mieten, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Gegenstände, deren Wert nicht konkret zu ermitteln ist, wie etwa eine Internet-Domain. Dann schätzt das Gericht einen Wert.

Hier einige Beispiele für die Höhe des Streit­werts bei Auseinandersetzungen um …

  • Mietkündigung: 1 Jahresmiete
  • Mieterhöhung: jährlicher Unterschiedsbetrag
  • Abmahnung im Job: 1 Monatsgehalt
  • Job-Kündigung: 3 Monatsgehälter
  • Qualifiziertes Zeugnis: 1 Monatsgehalt

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Was ist ein Mandant, was ist ein Gegner?

Das erklären wir im Folgenden:

Mandant

Unter Mandant versteht man im Rechtswesen den Klienten eines Rechtsanwalts. Wenn du einen Anwalt beauftragst, um dich vor Gericht zu vertreten, bist du sein Mandant. Entscheidend für die Höhe der Prozesskosten ist, ob dein Anwalt in diesem Fall nur dich oder noch weitere Mandanten vertritt. „Hat ein Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, erhöht sich seine Geschäfts- bzw. Verfahrens­gebühr je weiterer Person um eine 0,3-fache Gebühr“, erklärt Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Das gilt allerdings bis maximal acht Mandanten, da seine Vergütung maximal um 2,0 Gebührensätze erhöht werden darf.

Gegner

Der Gegner ist entsprechend die gegnerische Partei, die in der Regel ebenfalls von einem Rechtsanwalt vertreten wird. Gibt es mehrere Gegner ist die Erhöhung genauso geregelt wie bei den Mandanten.

Was ist der Unterschied zwischen einem gerichtlichen Urteil und einer außergerichtlichen Einigung?

Wie der Name schon vermuten lässt, kommt eine außergerichtliche Einigung ohne Gericht aus, zum Beispiel mittels einer Mediation oder wenn die Anwälte der Parteien für bei Seiten vor einem Prozess eine einvernehmliche Lösung finden. Außergerichtliche Verfahren bieten sich an, wenn die Parteien in einer langfristigen Beziehung zueinander stehen, zum Beispiel Familienmitglieder oder Mitarbeiter. Der Vorteil: „Bei einer Mediation gibt es keine Verlierer, sondern man sucht eine Lösung, mit der beide Seiten einverstanden sind“, sagt ROLAND-Partneranwalt Marcus Kaiser. Im Unterschied dazu gibt es bei einem gerichtlichen Verfahren ein Urteil oder einen Beschluss, an die sich beide Parteien halten müssen.

Der Unterschied ist für den Prozesskostenrechner maßgeblich, da eine außergerichtliche Einigung oftmals kostengünstiger und zeitsparender ist als ein Prozess. Denn die Gerichtskosten sowie die Kosten eines gegnerischen Anwalts, die man gegebenenfalls zahlen muss, wenn man den Prozess verliert, fallen weg. Allerdings sind die Kosten für den eigenen Anwalt in jedem Fall zu zahlen – man sollte sich vorher also gut überlegen, ob eine außergerichtliche Einigung wahrscheinlich ist. Ansonsten zahlst du im schlimmsten Fall die Kosten für das außergerichtliche Verfahren ohne Einigung plus die Gerichtskosten.

Es wird unterschieden, ob das Verfahren nach Urteil oder nach Einigung beendet wurde. Was ist der Unterschied?

Im Prozesskostenrechner unterscheiden wir, ob der gerichtlich ausgetragene Rechtsstreit nach der 1. Instanz

  • nach einer Einigung bzw. einem Vergleich endet oder
  • nach einer richterlichen Entscheidung endet oder
  • im Berufungsverfahren weitergeführt wird.

Auch in einem gerichtlichen Verfahren kommt es vor, dass sich die Parteien individuell einigen bzw. einen Vergleich schließen. Dann gibt es keinen Gewinner und keinen Verlierer. „Die Parteien vereinbaren dann selbst, wer die Kosten trägt oder legen die Kostenentscheidung in die Hände des Gerichts“, erklärt Rechtsanwalt Marcus Kaiser. „In der Regel teilen sich dann beide Parteien die Gerichtskosten und jeder übernimmt seine eigenen Anwaltskosten.“ Ihr könnt euch aber auch an einer Kostenquote orientieren, die dem Vergleich angepasst ist (grundsätzlich nach dem Verhältnis von „Gewinnen“ und „Unterliegen“). Findet ihr keine Lösung, entscheidet das Gericht, wer was zahlen muss.

Gibt es keine Einigung bzw. keinen Vergleich, endet das Gerichtsverfahren mit einer richterlichen Entscheidung, die dann bindend ist. Dann muss der Verlierer alle Kosten tragen – auch die der gegnerischen Partei.

Was ist eine Berufung?

Du bist mit dem Urteil des Gerichts unzufrieden? Dann hast du die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Die Berufung ist zulässig, wenn der Wert, der dich mit der Entscheidung beschwert, 600 Euro übersteigt oder das Gericht sogar im Urteil die Berufung zugelassen hat. „Ein Berufungsverfahren dient dazu, ein Urteil rechtlich und tatsächlich zu überprüfen“, erklärt der Rechtsexperte. „Das Berufungsgericht wiederholt also die Beweisaufnahme und kann dann eventuell zu einem anderen Urteil kommen.“ Die Berufung darf nicht mit einem Revisionsverfahren verwechselt werden. Bei letzterem prüft das Revisionsgericht das Urteil ausschließlich auf einen Rechtsfehler. Wird ein solcher Fehler festgestellt, so hebt das Revisionsgericht das Urteil auf und leitet die Verfahrenssache wieder zurück an die Instanz, die das Urteil gesprochen hat. Dort trifft man im Anschluss eine neue Entscheidung.

Gesamtkostenrisiko: Welche Kosten kommen nun auf dich zu?

Du solltest nun den Prozesskostenrechner ausfüllen können. Schnell wird klar: Je länger ein Prozess dauert und je mehr Instanzen er durchschreitet, desto teurer kann er werden – vorausgesetzt natürlich, du verlierst. Daher geben wir in unserem Rechner ein Gesamtkostenrisiko an. Diese Summe ist das Kostenrisiko für den Fall, dass du den angestrebten Rechtsstreit verlierst.

Aber natürlich kann dies nur eine Schätzung sein. Bei umfangreichen Beweisaufnahmen erhöhen sich auch die Kosten. Sollten in einer Instanz mindestens drei Beweis­aufnahmen erforderlich sein, in denen Sach­verständige oder Zeugen vernommen werden, so erhöht sich das Kosten­risiko um weitere 0,3 Gebühren­sätze.

Außerdem können wir im Rechner keine Sachverständigenkosten oder etwaige Zeugenentschädigen im Voraus berechnen. Diese Aufwände erhöhen also zusätzlich das Gesamtkostenrisiko. Gerade bei Sachverständigenkosten, also dann, wenn das Gericht einen Sachverständigen beauftragen muss, muss man grundsätzlich zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro an Vorschüssen einkalkulieren. Diese Kosten hat jene Partei zu tragen, die einen Vortrag beweisen muss.

Im Folgenden gehen wir noch kurz auf die verschiedenen Gebühren im Detail ein, aus denen sich das Gesamtkostenrisiko zusammensetzt:

Grundsätzliches zur Berechnung von Gebühren

Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichts- und den Anwaltskosten beider Parteien zusammen. Anwälte und Gerichte dürfen die Kosten nicht willkürlich festlegen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Höhe die Rechtsanwaltsgebühren und das Gerichtskostengesetz (GKG) die der Gerichts­kosten. „Beide Gesetze bestimmen mittels Gebührentabellen abhängig vom Streitwert den einfachen Gebührensatz“, erklärt Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Abhängig von der Tätigkeit des Rechtsanwalts bzw. von der gerichtlichen Instanz wird dann ein Vielfaches dieses einfachen Satzes berechnet.

Anwaltskosten

Egal ob außergerichtlich oder Gerichtsurteil – Kosten für den Rechtsanwalt solltest du immer einrechnen. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Diese Sätze gelten ebenso für den gegnerischen Anwalt. Je nach Arbeitsaufwand fallen die im RVG festgelegten Gebühren unterschiedlich hoch aus, hier können wir daher nur einen Mittelwert anbieten. Zudem können Anwalt und Mandant schriftlich eine individuelle Honorarvereinbarung treffen – das erklärt, warum trotz RVG manche Anwälte teurer sind als andere.

Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen Einigung

Bei einer außergerichtlichen Vertretung berechnen sich die Anwaltskosten anhand des Gegenstandswerts. Hier gibt es einen Gebührenrahmen, in dem sich die Gebühren je nach Umfang und Schwierigkeit bewegen können. In der Regel musst du dem Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit zahlen und bei einer Einigung kommt noch eine Einigungsgebühr dazu. In außer­gericht­lichen Angelegen­heiten kannst du allerdings auch individuelle Pauschal­vergütungen und Zeit­vergütungen vereinbaren. Diese können wir im Prozesskostenrechner natürlich nicht berücksichtigen.

Geschäftsgebühr

Erhält ein Rechtsanwalt den Auftrag, für seinen Mandanten außergerichtlich auch gegenüber Dritten tätig zu werden, entsteht eine Geschäftsgebühr. Diese Leistung erhält der Anwalt also für ein Tätigwerden nach außen hin. Somit grenzt er seine Tätigkeit zu einer reinen Beratung ab. Bei einem mittleren Aufwand erhebt der Anwalt 1,3 Gebührensätze. Der Anwalt kann zwischen 0,5 und 2,5 des einfachen Satzes als sogenannte Geschäftsgebühr festlegen. Wir verwenden in diesem Rechner eine mittlere Gebühr von 1,3 Gebührensätzen. Ist die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, kann der Anwalt auch eine höhere Gebühr verlangen.

Ein Beispiel:
Eine 1,0-Gebühr bei einem Gegen­stands­wert von 10.000 Euro beträgt 558 Euro (§13 RVG).
Somit ergibt sich die Geschäftsgebühr wie folgt: 1,3 × 558 Euro = 725,40 Euro.

Einigungsgebühr

Kommt es zu einer Einigung, erhält der Rechtsanwalt zusätzlich eine Einigungsgebühr für die außergerichtliche Vertretung. „Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Die Gebühr entsteht nicht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt“, so ROLAND-Partneranwalt Marcus Kaiser. Diese beträgt außergerichtlich grundsätzlich 1,5 Gebührensätze.

Ein Beispiel:
Die 1,0-Gebühr bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro beträgt gemäß §13 des RVG 558 Euro.
Somit ergibt sich die Einigungsgebühr wie folgt: 1,5 × 558 Euro = 837 Euro.

Die Einigungsgebühr fällt übrigens auch an, wenn ein Gerichtsverfahren mit einer Einigung endet. Dann beträgt sie für die erste Instanz 1,0 und für die Berufung sowie Revision 1,3 Gebührensätze.

Die Höhe der Einigungsgebühr richtet sich also nach dem Zeitpunkt der Einigung.

Anwaltskosten bei einem gerichtlichen Urteil

Wenn du außer­gericht­lich keine Einigung erzielst, kannst du Klage erheben und der Streit geht vor Gericht weiter. Dann fallen zusätzlich zu den außergerichtlichen Kosten Verfahrens- und Termingebühren für die gerichtliche Vertretung an.

Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt für die Vorbereitung des Gerichtsverfahrens. Dazu gehören die Vorbereitung der Klage sowie der Entwurf und das Einreichen der Klageschrift. Sie beträgt in der 1. Instanz grundsätzlich 1,3 Gebührensätze.

Gab es bereits im Vorfeld ein außergerichtliches Verfahren, in dem allerdings keine Einigung erzielt wurde, wird die bereits erhobene Geschäftsgebühr des eigenen Anwalts zur Hälfte angerechnet (max. 0,75).

Die Verfahrensgebühr bei mittleren Werten für den eigenen Rechtsanwalt berechnet sich also wie folgt:
1,3 – 0,65 = 0,65 Gebührensätze

Für den gegnerischen Rechtsanwalt wird keine Geschäftsgebühr angerechnet. Für ihn musst du im Zweifelsfall also 1,3 Gebührensätze zahlen.

Termingebühr

Für die gerichtlichen Tätigkeiten wie die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin musst du zusätzlich eine Termingebühr bezahlen. Diese beträgt in der ersten Instanz immer 1,2 Gebührensätze.

Die Termingebühr entsteht für:

  • die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen
  • für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Dann allerdings nur für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins und die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind; dies gilt nicht für Besprechungen mit Dir als dem Mandanten des Rechtsanwalts

Die Termingebühr entsteht nicht für:

  • die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung

Gerichtskosten

Die gerichtlichen Gebühren und Auslagen ergeben zusammen die Gerichtskosten. Die Gebühren berechnen sich aus dem Streitwert und sind damit relativ fest. Sie sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Die gerichtlichen Auslagen sind im Vorfeld schwer zu überschauen, da sie alle anfallenden Auslagen im Prozess berücksichtigen. Dies sind beispielsweise Dokumenten­pauschalen, Entschädigungen für Zeugen oder Kosten für einen Sachverständigen. Der Gebührensatz für die Gerichtskosten reduziert sich bei Einigung von 3,0 auf 1,0 (1. Instanz), von 4,0 auf 2,0 (Berufung) und von 5,0 auf 3,0 (Revision).

Und wer muss letztendlich die Kosten tragen?

Bei einem Gerichtsverfahren, das mit einem Urteil endet, gibt es immer einen klaren Gewinner und einen Verlierer. Der Verlierer muss die Kosten tragen. „Eine Ausnahme gibt es im Arbeitsrecht. Hier muss in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen“, erklärt der Rechtsexperte.

In einem Vergleich regeln die Parteien individuell, wer welche Kosten trägt. In der Regel übernimmt jeder seine eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten werden geteilt.

Ich kann mir den Prozess nicht leisten! Welche Möglichkeiten habe ich?

Im Idealfall hast du vorher eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Wenn du den Rechtsstreit verlierst, übernimmt sie die gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren beider Parteien sowie die Gerichtskosten. Du selbst zahlst dann nur noch die individuell vereinbarte Selbstbeteiligung und eventuelle Anwaltsgebühren, wenn du mit deinem Anwalt eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen hast. Dann zahlst du den Betrag, der über das übliche Honorar hinausgeht. Aber Vorsicht: Die Versicherung zahlt nur, wenn du sie schon abgeschlossen hattest, bevor das Rechtsproblem eingetreten ist. Zudem gibt es bei manchen Leistungen Wartezeiten von drei Monaten. Damit wollen die Versicherer sogenannte Zweckabschlüsse verhindern. Wenn du Interesse an einer guten Rechtsschutz-Versicherung hast, hole dir doch einfach ein unverbindliches Angebot ein.

Hast du keine Rechtsschutz-Versicherung, kannst du noch auf Prozesskostenhilfe hoffen. Diese Unterstützung stellt der Staat einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung. Er will damit einkommensschwachen Personen helfen, damit ihr Gerichtsverfahren nicht an den Kosten scheitert. Wenn du eine Prozesskostenhilfe möchtest, musst du einen Antrag stellen und einen Einblick in deine Vermögenssituation geben. Sie wird allerdings nur gezahlt, wenn das Verfahren eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 24. Februar 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Marcus Kaiser ist Gründer und Inhaber der bundesweit tätigen Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Mannheim und unterhält daneben Niederlassungen in Hamburg, München, Bensheim a.d. Bergstraße, Wiesloch und Lorsch. Rechtsanwalt Marcus Kaiser ist hauptsächlich auf den Gebieten des Schadensersatz- und Haftpflichtrechts sowie des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts tätig. In diesen Bereichen betreut die Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte zahlreiche Verbände, Vereinigungen, Autohausgruppen und einzelne KFZ-Betriebe bundesweit. Die Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte bietet mit derzeit 15 Anwälten, darunter auch Fachanwälte und Mediatoren, kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl an weiteren Rechtsgebieten. Maßgeblich zu nennen sind hier das Arbeitsrecht, das Strafrecht und das Erbrecht.

Marcus Kaiser

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Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“