Bei der Scheidung entstehende Kosten.

Scheidungskosten: Wie teuer ist eine Scheidung?

Leben & Freizeit

Die Trennung vom Ehepartner ist in den meisten Fällen ein äußerst emotionaler Schritt im Leben. Wer denkt schon bei der Hochzeit darüber nach, dass die Beziehung womöglich irgendwann in die Brüche gehen könnte? Dennoch sind Scheidungen ja leider keine Seltenheit. Im Jahre 2020 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei 38,5 Prozent.

Ist eine Ehe – aus welchem Grund auch immer – nicht mehr zu retten, kommt auf das Ex-Paar neben der emotionalen Achterbahn immer auch ein bürokratischer und finanzieller Hürdenlauf zu. Denn wer sich scheiden lassen will, kommt um den Gang zum Gericht nicht umhin. In diesem Ratgeber beantworten wir gemeinsam mit unserer Partneranwältin Marie-Christine Wilbert der Kanzlei Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB die wichtigsten Fragen zu Scheidungsverfahren und Scheidungskosten.

Nach der Trennung – was ist zu tun?

Der Schritt ist nicht leicht. Aber viele Paare kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie sagen: Es geht nicht mehr, lass uns trennen. Und dann? Wie geht es weiter? „Abgesehen vom Tod eines Ehepartners oder einem – nur unter sehr engen Grenzen möglichen Aufhebungsverfahren – kann eine Ehe grundsätzlich. nur durch eine Scheidung aufgelöst werden“, erklärt Rechtsanwältin Marie-Christine Wilbert. Das gilt auch, wenn die Eheleute erst ganz kurz verheiratet sind. Eine Annullierung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn ein Ehegatte den anderen über Vorstrafen, voreheliche Kinder oder schwere Krankheiten getäuscht hat oder bei einer Scheinehe.

  • Die Ehe muss gescheitert sein. Das ist der Fall, wenn keine echte Lebensgemeinschaft mehr da ist – und auch nicht mehr zu erwarten ist.
  • Die Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden.

Bei einer Annullierung der Ehe müsst ihr das Trennungsjahr nicht abwarten, daher ist sie meist schneller. Die Kosten für das Verfahren auf Annullierung der Ehe sind allerdings identisch mit den Scheidungskosten, hier habt ihr also keinen Kostenvorteil. Der größte Unterschied zwischen Annullierung und Scheidungsverfahren besteht eigentlich darin, dass ihr nach Abschluss des Verfahrens vor dem Gesetz als noch nicht verheiratet geltet. Gleichzeitig verliert ihr mögliche Ansprüche auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich aus der Ehe, die wir später noch erörtern.

Die einvernehmliche Scheidung

Ihr seid euch also einig, dass ihr euch scheiden lassen wollt, und lebt seit zehn Monaten getrennt. Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zum Rechtsanwalt zu gehen. Der kann dann bei Gericht einen Scheidungsantrag einreichen. Denn: „Das deutsche Familiengericht sieht Anwaltszwang bei einer Scheidung vor“, weiß Rechtsanwältin Wilbert. Wenn ihr euch im Guten scheiden lasst und die finanziellen Angelegenheiten zwischen euch geklärt sind, reicht es, wenn sich ein Partner einen Anwalt nimmt – die Kosten könnt ihr euch dann teilen. Das solltet ihr aber am besten schriftlich festlegen.

„Auch wenn der Rechtsanwalt beide Parteien informieren kann, darf er jedoch nur seinen Mandanten beraten. Sind also hohe Vermögenswerte im Spiel oder ist ein Ehegatte erfahrener im Umgang mit Finanzen und Behörden, sollte besser ein zweiter Anwalt beauftragt werden“, rät unsere Partneranwältin. Dessen Honorar ist es oftmals wert, da man durch Unwissenheit gegebenenfalls auch viel Geld verlieren könnte, das einem zusteht.

Bevor es vor Gericht geht, solltet ihr folgende Punkte klären:

  • Bei gemeinsamen Kindern: Wo sollen die Kinder künftig hauptsächlich wohnen? Wie ist der Umgang geregelt? Wie soll der Kindesunterhaltgeregelt werden?
  • Zahlt ein Ehegatte dem anderen Trennungs- und nachehelichen Unterhalt?
  • Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung bzw. dem Haus?
  • Wer erhält welchen Hausrat?

Wenn dies geklärt ist, geht die Scheidung meist schnell von statten. Euer Anwalt reicht alle wichtigen Papiere für euch ein. Dem Scheidungsantrag folgt dann ein Gerichtstermin, bei dem beide Ehepartner bestätigen müssen, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Meist gehen die Ex-Partner dann als endgültig getrennte Partner aus dem Gerichtssaal.

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Wie teuer ist nun so eine einvernehmliche Scheidung?

Die Scheidungskosten sind abhängig vom Einkommen und den Vermögenswerten der Ehegatten. Anhand dieser legt das Gericht einen Verfahrenswert fest.

Der Streitwert einer Scheidung ergibt sich ausfolgenden Faktoren:

  • Nettoeinkommen der Ehepartner
  • Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
  • Vermögen der Eheleute
  • Versorgungsausgleich (sofern nicht notariell ausgeschlossen)

Durchschnittlich kommen so folgende Kosten auf euch zu:

  • Anwaltskosten: 1.500 – 2.500 Euro pro Anwalt
  • Gerichtskosten: 200 – 400 Euro

„Nach § 43 FamGKG gilt grundsätzlich ein Mindestgegenstandswert von 3.000 Euro für die Scheidungskosten“, ergänzt Rechtsanwältin Wilbert. Die Gerichtskosten teilen sich beide Parteien – nicht nur der Antragsteller muss zahlen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann dir auch bei einer Scheidung weiterhelfen. Der ROLAND Online Tarif beinhaltet immer einen Ehe-Rechtsschutz mit dem du eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen kannst. Zudem vermitteln wir gerne an einen unsere Partneranwälte und unterstützen dich finanziell bei den Kosten, die auf dich zukommen, in einem Scheidungsprozess.

Erste Einschätzung: der Scheidungskosten-Rechner

Natürlich hängen die Scheidungskosten von vielen Faktoren an und sind schwer einzuschätzen. Aber unser Scheidungskosten-Rechner kann dir eine erste Vorstellung davon geben, wie teuer deine Scheidung werden könnte.

       



Es kann aber noch teurer werden …

Der Scheidungskosten-Rechner fragt nicht umsonst, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder nicht. Denn oftmals ist eine Trennung nicht so harmonisch und die Ex-Partner haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wer was bekommt. Und dann wird es schnell teuer. In diesem Fall solltet ihr euch auf jeden Fall von einem eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen, damit eure Interessen auch tatsächlich berücksichtigt werden. Je länger die Anwälte im Vorfeld verhandeln müssen, desto teurer wird auch die Scheidung.

„Es ist schwierig, die Scheidungskosten pauschal zusammen zu fassen. Wir haben in unserer Kanzlei Ehescheidungsverfahren, für die letztlich ein hoher fünfstelliger Betrag alleine an Anwaltskosten Euro angefallen sind, und solche, bei denen die Beteiligten mit Anwalts- und Gerichtskosten von unter 2.000,00 Euro auskommen. Es gibt so ziemlich für jede Befindlichkeit ein gesondertes gerichtliches Verfahren. Wollen Eheleute die gesamte Klaviatur rauf und runter fahren, kann dies lange dauern und richtig teuer werden“, sagt Rechtsanwältin Marie-Christine Wilbert. Sind sich die Ex-Partner sehr uneinig, kann auch eine Mediation helfen. Ein unabhängiger Mediator vermittelt in diesem Fall zwischen den beiden Ehepartnern und versucht eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien glücklich sind.

Sind Scheidungskosten absetzbar?

Je nachdem, wie einig ihr euch seid, können die Scheidungskosten also schnell teuer werden. Da stellt sich natürlich die Frage: „Sind Scheidungskosten von der Steuer absetzbar?“ Leider nein. „Zivilprozesskosten – und dazu gehören auch die Kosten eines Scheidungsverfahrens – lassen sich seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen“, weiß unsere Partneranwältin. Auch der Streit ums Vermögen, Kindesunterhalt bzw. Trennungsunterhalt und dem Zugewinnausgleich sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Online-Scheidung: Eine echte Alternative?

Für viele eine entspannte Vorstellung: Ich stelle online einen Antrag auf Scheidung und „zack“ ein paar Tage später kommt die Scheidungsbestätigung. Aber gibt es die Online-Scheidung wirklich? Und ist sie günstiger? „Eine Online-Scheidung ist dann sinnvoll, wenn Sie Zeit sparen wollen – die Kosten sind aber vergleichbar“, sagt Rechtsanwältin Wilbert. Denn einen Anwalt braucht ihr trotzdem, und vor Gericht müsst ihr auch erscheinen. Der wesentliche Unterschied ist, dass die Korrespondenz mit dem Anwalt hauptsächlich online erfolgt. Dazu ist es sinnvoll, sich eine Kanzlei zu suchen, die auf Online-Scheidung spezialisiert ist. Aber achtet bitte darauf, dass die Kanzlei wirklich seriös ist und nicht nur euer Geld möchte. Im Zweifel empfiehlt euer Rechtsschutz-Versicherer einen geeigneten Anwalt.

Habt ihr das Mandat einmal erteilt, könnt ihr nun alle Anträge und die Scheidungspapiere online austauschen. Den Scheidungsantrag reicht euer Anwalt ein. Fragen klärt ihr per Mail oder Telefon.

Der größte Vorteil: Ihr könnt Zeit sparen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind gleich – egal ob euch der Rechtsanwalt online oder persönlich berät. Die Gerichtskosten sind sowieso die gleichen.

Zugewinngemeinschaft: Wer bekommt was?

Wir haben ja schon festgestellt, dass am besten im Vorfeld geklärt werden sollte, wer was bekommt. Hier hat das Gesetz klare Vorgaben: „Werden durch einen Ehevertrag keine abweichenden Regelungen getroffen, entsteht mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft“, erklärt Rechtsanwältin Wilbert. „Kaum einer weiß das. Aber dabei herrscht während der Ehe Gütertrennung. Das heißt alles, was einem Ehegatten vor der Hochzeit gehört, darf er auch nach der Scheidung behalten. Aber auch die Dinge, die er sich während der Ehe anschafft, gehören grundsätzlich ihm. Es gibt wenige Ausnahmen, zum Beispiel wenn es sich um Haushaltsgegenstände handelt. Als Ausgleich dafür hat der Gesetzgeber dann für den Fall der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft den Zugewinnausgleich vorgesehen. Hiermit ist eine Saldierung der Vermögensmassen der Ehepartner gemeint.“ Dabei vergleicht das Gericht bei beiden Partnern das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen. Wer während der Dauer des Güterstandes – also zumeist der Dauer der Ehe von Heirat bis Scheidungsantrag - mehr erwirtschaftet hat, muss dem anderen hiervon die Hälfte abgeben. Erbschaften und Schenkungen zählen dabei fiktiv zum Anfangsvermögen.

Die Alternative: der Ehevertrag

Um einen Rosenkrieg zu vermeiden, könnt ihr natürlich auch schon frühzeitig einen Ehevertrag abschließen. „Mithilfe eines Ehevertrags kann man alternativ Regelungen treffen, die den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen. An deren Stelle tritt dann zum Beispiel die Gütertrennung“, erklärt die Rechtsexpertin. Bei einem Ehevertrag regelt also nicht mehr das Gesetz die mit der Trennung verbundenen finanziellen Fragen – sondern ihr selbst. „Eine Gütertrennung sollte jedoch nicht voreilig beschlossen werden, da sie häufig für einen der Partner von Nachteil ist. Hält der eine Partner dem anderen für die Karriere beispielsweise den Rücken frei, steht sie bei Gütertrennung im Scheidungsfall finanziell schlechter da.“

Einen Ehevertrag könnt ihr vor der Hochzeit oder während der Ehe schließen. Zwei Voraussetzungen sind wichtig:

  • In der Regel sollte der Vertrag durch einen Rechtsanwalt entworfen werden.
  • Er muss notariell beglaubigt werden.

Einspruch: Kann man den einmal unterschriebenen Ehevertrag nachträglich anfechten?

Was aber ist nun, wenn ihr unter der rosaroten Brille einen Ehevertrag unterschrieben habt, mit dem ihr später nicht mehr einverstanden seid? Ein Ehevertrag kann für sittenwidrig und damit für nichtig erklärt werden. Denn seit einigen Jahren lässt die Rechtsprechung eine sogenannte Inhaltskontrolle zu. Das heißt, das Familiengericht kann bei der Scheidung überprüfen, ob Vertragsinhalte inakzeptable Konsequenzen für einen der Partner haben oder der Vertrag unter außergewöhnlichen Umständen unterzeichnet wurde. Unsere Partneranwältin Marie-Christine Wilbert erklärt: „In der Praxis kann beispielsweise ein Fall der Sittenwidrigkeit vorliegen, wenn die schwangere Braut den Vertrag unterschreibt, nachdem ihr Gatte diesen als Bedingung für eine Heirat vorgelegt hat.“

Trennungsunterhalt: Wer hat einen Unterhaltsanspruch?

Bei der Frage, wie hoch die Scheidungskosten sind, stellt sich auch die Frage nach dem Unterhalt.

In der Regel ist im Trennungs- und Scheidungsfall der Partner unterhaltspflichtig, der ein höheres Einkommen hat. Seit dem 1. Januar 2008 gilt nach der Scheidung aber in höherem Maße der sogenannte Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nachehelicher Ehegattenunterhalt nur noch in begrenzten Fällen zu zahlen ist, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder falls der Ex-Partner krank ist. Das Gericht legt fest, wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss.

„Insbesondere soll der unterhaltspflichtige Partner dem anderen nicht mehr zeitlich unbegrenzt den bisherigen Lebensstandard garantieren müssen, wie es zuvor häufig die Regel war. Er muss lediglich für finanzielle Nachteile aufkommen, die dem anderen durch die Ehe entstanden sind“, erklärt Rechtsanwältin Wilbert. Kann die Ehefrau zum Beispiel aufgrund langjähriger Kinderbetreuung nicht in den erlernten Beruf zurückkehren, hat sie nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt. Dann muss der Vater der Mutter in jedem Fall solange Unterhalt zahlen, bis das Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat.

Danach muss sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, es sei denn, Belange der Mutter oder des Kindeswohls erfordern weitere Unterstützung durch den Vater. Alternativ können die Ehepartner schon vorzeitig im Ehevertrag konkret regeln, wie hoch der Unterhalt sein soll, wie lange gezahlt werden soll und wann der andere Elternteil wieder arbeiten gehen sollte.

Mehr zum Thema im Artikel: Nach der Trennung: Alles zum Ehegatten-Unterhalt

Und wie kann man den Kindesunterhalt berechnen?

Habt ihr gemeinsame Kinder und das Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil, ist in der Regel der andere Elternteil unterhaltspflichtig. Im Blogbeitrag zum Thema Kindesunterhalt findest du alle Infos zum Thema sowie einen Unterhaltsrechner. Wie hoch der Kindesunterhalt sein soll, kannst du zudem der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

Versorgungsausgleich: Welche Folgen hat der Verzicht?

Einen weiteren Fachbegriff beim Thema Scheidung möchte ich euch auch nicht vorenthalten: Versorgungsausgleich. Diese Frage wird auch im Scheidungskosten-Rechner gestellt. Aber was bedeutet das nun wieder? Während der Ehe stellt die Altersvorsorge im Auge des Gesetzgebers eine gemeinsame Lebensleistung dar. Arbeitet jedoch nur einer von euch, da sich der andere Partner um den Haushalt und die Kinder kümmert, zahlt er nicht in die Rentenkasse ein. Derjenige Ehepartner soll durch den Versorgungsausgleich vor einer Benachteiligung geschützt werden. Daher müssen beim Scheidungsverfahren auch die Rentenansprüche der Eheleute ermittelt werden.

Es sei denn, ihr habt im Ehevertrag auf den Versorgungsausgleich verzichtet. „Beschließt das Paar per Vertrag, im Scheidungsfall auf den Ausgleich in Sachen Altersvorsorge und damit auf eine mögliche Beteiligung an Rentenansprüchen des Ehepartners zu verzichten, beziehen die Partner nach der Scheidung ausschließlich ihre eigene Rente – ohne jegliche Verpflichtungen gegenüber dem anderen. Wer beispielsweise eine mehrjährige berufliche Pause macht, um die Kinder zu betreuen, zahlt in dieser Zeit keine Rentenbeiträge und vermindert so seine Ansprüche. Eine solche Vereinbarung sollte also wohlüberlegt sein“, so die Expertin.

Die Härtefallscheidung und Zerrüttungsprinzip

Abschließend gehen wir noch kurz auf die Härtefallscheidung ein. Sie greift in den Fällen, in denen es zum Beispiel Gewalt in der Ehe gibt oder wenn ein Partner drogensüchtig geworden ist und die Ehe für den anderen Partner eine „unzumutbare Härte“ wäre. Diese kommt allerdings wirklich nur in extremen Fällen zum Tragen und nicht nur, wenn ihr mit der Ehe unglücklich seid. In diesem Fall kann der Anwalt den Scheidungsantrag schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen. Dieser muss den Härtefall zum Beispiel durch Atteste oder Zeugenaussagen beweisen. Das ist aber nicht immer leicht. Ansonsten gilt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip. Das Gericht sieht eine Ehe als gescheitert an, wenn ihr seit mindestens drei Jahren getrennt lebt. Dann könnt ihr euch ohne Probleme scheiden lassen, auch wenn der Partner nicht einverstanden ist.

Es wird in Deutschland also niemand in einer Ehe „gefangen“ gehalten, nur weil der Ehepartner nicht zustimmt. Könnt ihr die Zerrüttung auch schon vorher beweisen, könnt ihr euch auch schon früher nicht einvernehmlich scheiden lassen.

Fazit

Noch einmal das wichtigste in Kürze:

  • Eine Ehe kann (abgesehen von engen Härtefällen) frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.
  • Ihr braucht für die Scheidung zwingend einen Anwalt.
  • Vor dem Gerichtsverfahren solltet ihr den Trennungs- und Kindesunterhalt klären, ebenso wie die Aufteilung von Hausrat und was mit der Ehewohnung passieren soll.
  • Die Zugewinngemeinschaft regelt die Vermögensaufteilung, die Düsseldorfer Tabelle den Kindsunterhalt.
  • Je einiger ihr seid, desto günstiger wird das Scheidungsverfahren.
  • Dies könnt ihr alternativ schon frühzeitig in einem Ehevertrag regeln.
  • Die Scheidungskosten belaufen sich in der Regel auf 2.000 bis 5.500 Euro – abhängig von eurem Einkommen und davon, ob ihr ein oder zwei Anwälte beauftragt.
  • Scheidungskosten sind nicht von der Steuer absetzbar.
  • Eine Online-Scheidung kann schneller sein – aber selten günstiger.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 17. August 2018 veröffentlicht und am 3. Juni 2022 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Rechtsanwältin Marie-Christine Wilbert ist in der Sozietät Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB an den Standorten Frechen und Köln tätig. Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht sowie Familienrecht und Erbrecht. Die Sozietät Bietmann ist deutschlandweit mit insgesamt 11 Standorten vertreten. Neben ihrem Stammsitz in Köln gibt es beispielsweise Niederlassungen in Berlin, Erfurt, Euskirchen und München.

Marie-Christine Wilbert

Marie-Christine Wilbert

Kanzlei Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“