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Taschengeldparagraph einfach erklärt (mit Beispielen)

Münzen liegen um ein schwarzes Sparschwein herum.

Kinder kaufen sich Süßigkeiten im Kiosk, Brötchen beim Bäcker oder eine Zeitschrift im Buchladen. Solche Käufe sind in Deutschland im Taschengeldparagraph ( § 110 BGB ) geregelt. Er schützt Kinder und Eltern, aber auch Verkäufer. Doch was ist der Taschengeldparagraph genau? Dürfen Kinder wirklich alles von ihrem Taschengeld kaufen – auch wenn die Eltern es vorher verboten haben?

Was ist der Taschengeldparagraph?

Viele Eltern haben den Begriff schon einmal gehört. Doch was genau steht im Taschengeldparagraph in § 110 BGB? Manche glauben fälschlicherweise, dass es ein „Taschengeld Gesetz“ gäbe, das Eltern verpflichtet, regelmäßig Taschengeld zu zahlen. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Taschengeldparagraph regelt nur die Wirksamkeit von Verträgen. Einen gesetzlichen Anspruch oder eine Pflicht zur Zahlung von Taschengeld gibt es nicht.

Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) bewirkt, dass ein von einem Minderjährigen zwischen 7 und 17 Jahren ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossener Vertrag rückwirkend wirksam wird. Dies gilt allerdings nur, wenn die Leistung oder Zahlung sofort und vollständig mit eigenen Mitteln erfolgt (z. B. ein Produkt in bar bezahlt wird). Entscheidend ist, dass das Geld oder die Sachmittel von den Eltern oder mit deren Zustimmung zur freien Verfügung überlassen wurden.

Hört sich kompliziert an? Ist es aber eigentlich gar nicht. Rechtsanwältin Simone Zervos fasst es noch einfacher zusammen: „Ab einem Alter von sieben Jahren dürfen sich Kinder von ihrem Taschengeld Dinge kaufen, ohne ihre Eltern um Erlaubnis zu fragen.“ Kauft ein Kind unter sieben Jahren etwas ohne Begleitung der Eltern, ist der Vertrag nach § 105 BGB nichtig. Eltern können das Gekaufte zurückgeben und den gezahlten Betrag zurückverlangen, da dies gemäß § 812 BGB eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung ist.

Wichtig

Verbieten Eltern vorher ausdrücklich, dass ihr Kind bestimmte Waren kauft (zum Beispiel bestimmte Computerspiele, Spielzeugwaffen, Feuerwerk o.ä.) ist der Kauf nicht vom Taschengeldparagraphen gedeckt und nur wirksam, wenn die Eltern ihn nachträglich genehmigen – auch dann, wenn es sein eigenes Taschengeld verwendet hat.

Geschäftsfähigkeit von Kindern nach dem BGB

Ob Kinder etwas kaufen dürfen, hängt rechtlich von ihrer Geschäftsfähigkeit ab. Das bedeutet, ob jemand bereits die volle Fähigkeit oder Einsicht für die Auswirkungen der Handlungen hat oder ob ein gesetzlicher Vertreter zustimmen muss. Bei Kindern sind das meist die Eltern. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet dabei:

Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig

Kinder unter 7 Jahren sind gemäß § 104 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie rechtlich keine Verträge abschließen dürfen. Auch wenn ein 6-Jähriger bereits Taschengeld erhält, ist ein Kaufvertrag ohne Eltern unwirksam. Gemäß § 105 BGB ist der Kauf nichtig. Eltern können in diesem Fall die Rückabwicklung nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung verlangen (§ 812 BGB).

Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig

Ab 7 Jahren sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Das regelt § 106 BGB ausdrücklich. Sie dürfen Käufe mit eigenem Taschengeld oder Geldgeschenken tätigen, etwa Süßigkeiten, Spielzeug oder Sticker. Es gilt die Einschränkung, dass die Zahlung sofort und vollständig erfolgen muss.

Nicht erfasst sind Verträge, die eine fortlaufende Zahlungsverpflichtung oder spätere Zahlung vorsehen – etwa Ratenkäufe, Abonnements oder Verträge per Rechnungskauf. Onlinekäufe können hingegen wirksam sein, wenn die Zahlung sofort vollständig mit eigenen Mitteln erfolgt.

Gleiches gilt auch für kostenpflichtige Computerspiele. Das Amtsgericht Hamburg entschied 2011, dass Eltern Kosten für ein Online-Spiel zurückverlangen können, wenn ihr minderjähriges Kind diese heimlich über eine kostenpflichtige Telefonnummer bezahlt hat. Der Betreiber durfte sich für die insgesamt 430 € nicht auf den Taschengeldparagraphen berufen, weil die Eltern ihrem Sohn kostenpflichtige Spiele verboten hatten und somit den Vertrag nicht genehmigten ( Az. 7c C 52/10 ).

Auch Tauschgeschäfte sind möglich

Minderjährige im Alter von 7 bis 18 Jahren dürfen nicht nur Käufe tätigen, auch ein Tauschhandel ist rechtlich möglich. Denn die im Gesetzestext des Taschengeldparagraphen im BGB genannten Mittel bezeichnen nicht nur das Taschengeld. Es können auch Sachmittel (Murmeln, Süßigkeiten, Figuren, Stifte oder Ähnliches) sein, wenn die für den Tauschhandel verwendeten Dinge dem Kind zur freien Verwendung überlassen wurden. Sollte ihr Nachwuchs also eine Sammelleidenschaft haben, ist auch das Tauschen rechtswirksam möglich.

Was bedeutet der Taschengeldparagraph für Verkäufer?

Für Verkäufer bedeutet der Taschengeldparagraph eine rechtliche Absicherung bei Alltagskäufen. Sie müssen nicht fürchten, dass Eltern kleine Verträge sofort widerrufen. Der Kauf eines 10-Jährigen, der beispielsweise mit eigenem Geld ein Buch erwirbt, ist durch den Paragraphen abgesichert. Ohne den Taschengeldparagraphen wären Kinder nämlich erst mit 18 Jahren geschäftsfähig und können ohne ihre Eltern allein überhaupt nichts kaufen.

Übrigens

In Österreich reicht es für das (rückwirkende) Zustandekommen eines Vertrages aus, dass ein Kind ein Produkt bezahlt. Das gilt aber auch nur, wenn es sich um ein alterstypisches Geschäft handelt. Eine Altersbeschränkung besteht dabei nicht. So können dort sogar Kinder unter 7 Jahren kleinere Käufe rechtswirksam tätigen.

Bei größeren Anschaffungen ist die Lage anders: Smartphones, Fernseher oder Laptops fallen nicht unter den Taschengeldparagraph. Verkäufer sollten in solchen Fällen immer die Zustimmung der Eltern einholen, da sie sonst das Risiko einer Rückabwicklung tragen. Auch wenn der Taschengeldparagraph selbst keine bestimmte Betragsgrenze für Käufe enthält, liegt das Geschäftsrisiko immer beim Verkäufer.

Rechtsanwältin Simone Zervos weist darauf hin: „Der Kauf muss im angemessenen Rahmen liegen. So dürfen Kinder und Jugendliche nicht einfach alleine teure Elektrogeräte kaufen – auch wenn sie sich das Geld lange angespart haben. Bei solch großen oder teuren Käufen sollten Verkäufer immer auf die Zustimmung der Eltern bestehen. Rechtlich trägt der Verkäufer das Risiko der Rückabwicklung. Hierdurch vermeiden sie einen Umtausch oder im schlimmeren Fall einen späteren Rechtsstreit.“

Taschengeldparagraph - Beispiele

Damit verständlicher wird, was Kinder kaufen dürfen, helfen konkrete Taschengeldparagraph Beispiele.

Wirksame Käufe:

  • Süßigkeiten am Kiosk
  • Brötchen beim Bäcker
  • Ein Päckchen Sticker oder Sammelkarten
  • Kleines Spielzeug oder Kuscheltier

Folgende Fälle und Verträge sind nicht vom Taschengeldparagraph gedeckt:

  • Ratenkäufe aller Art
  • Größere Anschaffungen aller Art
  • Handyverträge
  • Kreditverträge
  • Abos von Zeitschriften, Zeitungen oder in Apps
  • Teurer Goldschmuck
  • Teures Spielzeug oder elektronische Geräte wie Fernseher, Tablet, Handy oder Laptop
  • Zigaretten, Waffen, hochprozentigen Alkohol

Eine neue Spielekonsole für 470 Euro wäre also nicht vom Taschengeldparagraph gedeckt. Ein solcher Kauf hängt somit von der Zustimmung bzw. Ablehnung der Eltern des Kindes ab. Sollten die Eltern den Kauf genehmigen, gilt der Kauf als rechtswirksam. Wenn die gesetzlichen Vertreter den Kauf des Geräts allerdings im Nachhinein nicht genehmigen, können sie vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufs verlangen. Daraus folgt dann, dass die Spielekonsole zurückgegeben wird und der Verkäufer den Kaufpreis an die Eltern zurückerstatten muss.

Was gilt bei Geldgewinnen von Minderjährigen?

Gewinne (z. B. aus einem Gewinnspiel) gelten nicht als „zur freien Verfügung überlassene Mittel“ im Sinne von § 110 BGB. Der Taschengeldparagraph deckt deshalb keine Käufe, die mit einem Gewinn bezahlt werden ab. Für die Verfügung über solche Gewinnsummen ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Beispiel: Ein 15-Jähriger kauft von seinem Taschengeld ein Los und gewinnt 500 €. Kauft er mit dem Gewinn ein Tablet, ist der Vertrag erst nach der elterlichen Genehmigung ein wirksamer Kauf.

Ab wann sollten Kinder Taschengeld bekommen?

Die Entscheidung, wann Kinder Taschengeld bekommen sollten, liegt bei den Eltern. Eine Taschengeldtabelle gibt hier lediglich einen Richtwert. Es wird in der Regel empfohlen, Kindern unter 3 Jahren kein Taschengeld zu geben. Außerdem ist es ratsam Kinder unter 10 Jahren ihr Taschengeld wöchentlich zu geben, da junge Kinder noch nicht für einen ganzen Monat planen können bzw. sollten. Ab 10 Jahren gilt ein monatliches Taschengeld als sinnvoll.

Richtwerte für den Taschengeldparagraph

Was Minderjährige konkret von ihrem eigenen Taschengeld kaufen dürfen, richtet sich auch nach dem Alter des Kindes. Je älter das Kind ist, desto mehr Taschengeld sollte zur Verfügung stehen. Eine gute Richtlinie bietet hier die folgende Taschengeldtabelle. In der Tat gibt der Taschengeldparagraph zur Höhe des Taschengeldes keine konkreten Werte an.

Diese Tabelle gilt auch als Richtlinie für die Anwendung des Taschengeldparagraphen. Natürlich dürfen Eltern ihren Kindern auch mehr Taschengeld geben, als es die Taschengeldtabelle vorsieht. Hierbei spielen sowohl die Reife des Kindes als auch die finanziellen Möglichkeiten der Eltern eine Rolle.

Alter des Kindes Taschengeld
Unter 6 Jahre1 - 2 Euro pro Woche
6 – 9 Jahre2 - 4 Euro pro Woche
10 – 11 Jahre15 – 25 Euro pro Monat
12 – 13 Jahre20 – 30 Euro pro Monat
14 – 15 Jahre25 – 45 Euro pro Monat
16 – 17 Jahre40 – 60 Euro pro Monat
Ab 18 Jahre55 – 75 Euro pro Monat

Abo-Fallen: Wenn das Kind einen Vertrag abschließt

Besonders im digitalen Raum lauern Gefahren für Minderjährige. Ein unbedachter Klick kann dazu führen, dass ein Abo abgeschlossen wird. Sei es für Spiele-Apps, Streaming-Dienste oder Zeitschriften. Doch auch hier hilft der Taschengeldparagraph: Verträge, die regelmäßige Zahlungen erfordern, sind unwirksam, solange die Eltern nicht ausdrücklich zustimmen. Auch das Rückgaberecht oder die Möglichkeit, ein Ebay Gebot zurücknehmen zu lassen, sind für Minderjährige rechtlich einfacher durchsetzbar als für Erwachsene.

Schwieriger wird es, wenn Kinder unter Angabe eines falschen Alters online Waren bestellen, die gegebenenfalls sogar einer Altersbeschränkung unterliegen. Rein rechtlich zählt jedoch nur das tatsächliche Alter des Kindes. In solchen Fällen hilft rechtlicher Rat.

Haften Eltern für die Verträge ihrer Kinder?

Viele Eltern fragen sich, ob sie automatisch für die Verträge ihrer Kinder haften. Grundsätzlich gilt: Eltern haften nicht automatisch für Käufe, die ihre Kinder ohne Erlaubnis tätigen.

Selbst wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, können Eltern den Verkäufer auf das Alter hinweisen, die Zustimmung verweigern und die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder permanent beim Surfen im Internet zu überwachen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt nur in Ausnahmefällen vor.

Der Bundesgerichtshof stellte 2012 ( Az. I ZR 74/12 ) klar, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht bereits erfüllen, wenn sie ein normal entwickeltes Kind über die Rechtswidrigkeit belehren und Aktivitäten verbieten. Eine dauerhafte Überwachung der Internetnutzung ist nicht notwendig, solange keine Anhaltspunkte für Verstöße vorliegen. Erst wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, kann eine Haftung nach § 832 BGB entstehen.

Haftungsausschluss : Dieser Artikel wurde ursprünglich am 21. November 2018 veröffentlicht und am 20. Februar 2026 aktualisiert.

Unsere Partneranwältin

Simone Zervos ist als Rechtsanwältin in der Sozietät Bietmann in Köln und Euskirchen tätig. Sie beschäftigt sich neben Fragen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts im Schwerpunkt mit Fragestellungen aus den Bereichen Arbeits- und Beamtenrecht sowie Verkehrsrecht. Als überregional tätige Wirtschaftskanzlei erbringt die 1990 gegründete Sozietät Bietmann an zehn Standorten Rechtsberatung und Steuerberatung.

Simone Zervos

Simone Zervos

Kanzlei Bietmann

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