Alkohol am Steuer kann als Straftat geahndet werden.

Alkohol am Steuer: Wie viel Promille sind erlaubt?

Reisen & Verkehr

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, begeht ab einem bestimmten Promillewert eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat. In den meisten Fällen kennt man seinen Promillewert nicht beziehungsweise schätzt Ihn so niedrig ein, dass man nach der Geburtstagsparty oder Betriebsfeier einfach ins Auto steigt und losfährt.

Doch wenn man dann in eine Polizeikontrolle gerät und ein Alkoholtest gemacht wird, wird man oft eines Besseren belehrt. Gemeinsam mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Henrik Momberger klären wir auf, wie viel Promille man maximal haben darf, welche Strafen auf einen zukommen und ab wann der Führerschein entzogen wird.

Ordnungswidrigkeit, Straftat und Fahruntüchtigkeit – ab wann gilt was?

Erfahrene Autofahrer fühlen sich vielleicht auch nach ein paar Bierchen durchaus in der Lage ihr Auto noch sicher nach Hause zu lenken. Aber auch hier wird die zulässige Promillegrenze oft unterschätzt: „Wer mit mehr als 0,5 Promille angehalten wird, hat laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit begangen und muss beim ersten Mal eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot“, beschreibt Rechtsanwalt Henrik Momberger. von der Kanzlei Momberger & Niersbach. „Bei einem neuen Verstoß können Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro und Fahrverbote von bis zu drei Monaten verhängt werden. Ferner droht durch die Fahrerlaubnisbehörde die Verpflichtung zur Beibringung eines medizinisch-psychologisches Gutachtens (MPU).“

Eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit kann jedoch auch schon bei einer Konzentration von 0,3 Promille Blutalkohol vorliegen. „Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Alkoholgenusses nicht mehr in der Lage ist, es sicher zu führen, und dadurch andere Menschen oder fremde Sachen gefährdet, der macht sich strafbar – auch wenn er die 0,5 Promille-Grenze unterschreitet“, erklärt Rechtsanwalt Momberger. Allerdings müssten dann weitere Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass der Fahrer nicht mehr imstande war, sein Fahrzeug, auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern. Hinweise auf solche „Ausfallerscheinungen“ seien zum Beispiel Schlangenlinien, besonders leichtsinniges Fahrverhalten oder das Geradeausfahren in einer Kurve. „Wird dem Fahrer die relative Fahruntüchtigkeit nachgewiesen, gilt das als Straftat“, so der Anwalt.

Wer besonders tief ins Glas geschaut hat und dann in eine Alkoholkontrolle gerät, muss mit noch höheren Strafen rechnen, denn ab 1,1 Promille gilt der Verstoß nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat: „Ab 1,1 Promille im Blut gilt ein Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird in der Regel entzogen und muss nach einer Sperrfrist, die zwischen sechs Monate und fünf Jahre beträgt, neu beantragt werden“, ergänzt Fachanwalt für Verkehrsrecht Henrik Momberger. Zusätzlich werde das Vergehen mit drei Punkten sowie regelmäßig mit einer Geldstrafe oder bei mehrfachen Verstößen sogar mit einer Haftstrafe geahndet.

Bei solchen Vergehen kommt es oft zu langwierigen Gerichtsprozessen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dich für den Ernstfall absichern, stellt dir eine kompetente Rechtsberatung zur Verfügung und hilft dir bei den Kosten.

Ab wann muss man zu einer MPU?

Ab einem festgestellten Promillewert von 1,6 musst du auf jeden Fall zu einer MPU. Erst nachdem man die MPU erfolgreich bestanden hat, kann man eine neue Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins beantragen.

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Alkohol am Steuer in der Probezeit: Was gilt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren?

Wer erinnert sich nicht an das schöne Gefühl, als man das erste Mal nach einer Party mit dem Auto nach Hause fahren durfte – ohne Mama und Papa anrufen zu müssen. Doch gerade wenn sich Fahranfänger gemeinsam mit ihren Freunden im „Partymodus“ befinden, ist die Gefahr groß, doch mal ein Schlückchen gegen den Durst zu nehmen.

ROLAND Partneranwalt Henrik Momberger rät davon dringend ab: „Um junge Fahrer dafür zu sensibilisieren, dass sich Alkohol am Steuer stark auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt und zu verheerenden Folgen führen kann, gilt seit August des Jahres 2007 für sie die Null-Promille-Grenze – ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.“

Wer also in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen: „Bei einem A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß) oder zwei B-Verstößen (weniger schwerwiegend) sind 1.000 Euro zu zahlen, es werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert“, erklärt der Jurist. Außerdem müsse der Fahrer meist an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Alkohol am Steuer: Strafen im Überblick

Verkehrsdelikt Bußgeld Punkte in Flensburg Weitere Strafen
Alkoholgehalt im Blut in der ProbezeitMind. 1000 Euro2Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Teilnahme an einem kostenpflichtigem Aufbauseminar, ggf. weitere Strafen je nach Promillegrenze
Erster Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze500 Euro21 Monat Fahrverbot
Zweiter Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze1.000 Euro23 Monate Fahrverbot
Dritter Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze1.500 Euro23 Monate Fahrverbot
Gefährdung des Straßenverkehrs unter AlkoholeinflussFreiheits- oder Geldstrafe3Entziehung Fahrerlaubnis für 6 Monate bis fünf Jahre oder lebenslang
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 PromilleFreiheits- oder Geldstrafe 3Entziehung Fahrerlaubnis für 6 Monate bis fünf Jahre oder lebenslang
Alkoholgehalt im Blut ab 1,6 PromilleFreiheits- oder Geldstrafe und MPU3Entziehung Fahrerlaubnis für 6 Monate bis fünf Jahre oder lebenslang

Was gilt für Fahrradfahrer mit Alkohol am Steuer?

Die Promillegrenze beim Fahrradfahren beträgt 1,6 Promille. Bis zu dieser Grenze machst du dich also nicht strafbar, wenn du auf dein Rad steigst. Doch Achtung: Wenn du unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachst oder auffällige Fahrfehler machst, liegt die Grenze für eine Straftat schon bei 0,3 Promille. Die 1,6 Promillegrenze bringt dir also nur etwas, wenn du in der Lage bist, vernünftig zu fahren.

Wenn du mit mehr als 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wirst oder einen Unfall mit über mehr als 0,3 Promille baust, wirkt sich das auf deine Fahrerlaubnis aus, sofern du eine besitzt. Es drohen dann ähnliche Konsequenzen wie für Autofahrer: Punkte in Flensburg, Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis und ab 1,6 Promille muss auch eine MPU absolviert werden.

Wenn du noch keinen Führerschein besitzt und erwischt wirst, könnte es sein, dass du erstmal für den Erwerb der Fahrerlaubnis gesperrt wirst. Wenn du also lieber auf Nummer sicher gehen willst, lauf zu Fuß und schieb dein Fahrrad. Weitere Rechtstipps zum Fahrradfahren findest du in diesem Artikel.

Alkohol am Steuer bedroht nicht nur den Fahrer!

Wie das statistische Bundesamt erklärt, wurden im Jahre 2021 rund 32.000 Unfälle registriert, bei denen mindestens ein Beteiligter unter Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Davon waren rund 13.000 Fälle mit einem Personenschaden verbunden, bei denen Menschen entweder stark verletzt oder getötet wurden.

Falls man Schuld an einem Unfall mit Personenschäden hat, kann das nicht nur rechtliche, sondern auch psychische Konsequenzen für dich haben. Die Schuldgefühle sind oft nicht aushaltbar.

Überleg dir daher, ob du wirklich noch in der Lage wärst, Auto zu fahren und sei ehrlich zu dir selbst, wenn es nicht so ist und ruf lieber ein Taxi, deine Freunde oder Familie an, damit du und andere sicher zu Hause ankommen.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 2. Mai 2017 veröffentlicht und am 8. Dezember 2022 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Henrik Momberger von der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte ist laut Focus Spezial einer der "Top Anwälte Deutschlands im Verkehrsrecht". Er ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Gebiet und ROLAND Partneranwalt.

Henrik Momberger

Henrik Momberger

Kanzlei Momberger Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“