Die Ampel zeigt rot.

Bei Rot über die Ampel – welche Konsequenzen drohen?

Reisen & Verkehr

Die Versuchung ist groß, wenn man in Eile ist und keine Kinder in Sichtweite, mal eben schnell die rote Ampel zu überqueren… Natürlich sollte man das nicht tun! Denn wie wir bereits im Kindergarten gelernt haben: „Bei Rot bleibst du stehen, bei Grün darfst du gehen.“

Hast du dich schon mal gefragt, wie viele Stunden eines Lebens ein Mensch eigentlich schon an Kreuzungen beim Warten auf Ampeln zu verbringen? Das ist eine komplexere Frage als man glauben mag. Eine Antwort hängt von der Straßenbreite, dem Straßentyp (mit oder ohne Verkehrsinsel) und der Tageszeit ab. All diese Faktoren beeinflussen die Länge der Ampelphasen.

Unabhängig davon, wie die Antwort auf diese Frage aussieht, ist bei Rot gehen oder auch mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fahren weit verbreitet. Doch das ist nicht nur verboten, sondern kann auch sehr gefährlich sein!

Trotzdem ist die Verlockung, bei Rot über die Ampel zu gehen oder zu fahren bei vielen vorhanden. Grund genug, einmal mit Rechtsanwältin Janina Sommerlatte der Anwaltskanzlei Momberger Rechtsanwälte zu beleuchten, welche Folgen dieser sogenannte Rotlichtverstoß für Fußgänger, Fahrrad- und Autofahrer haben kann und wie er eigentlich gemessen wird.

Bei Rot über die Ampel: Strafen & Bußgelder für alle

Egal, ob fahrend, rollend oder gehend – wer eine rote Ampel nicht beachtet, der hat mit Sanktionen zu rechnen. Was kostet bei Rot über die Ampel gehen? Welche Konsequenzen drohen, wenn man mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren hat? Und wie lange kann man seinen Führerschein verlieren, wenn man mit dem Auto eine rote Ampel überfahren hat? Im Folgenden stellen wir die aktuellen Strafen je Fortbewegungsart aus dem Bußgeldkatalog kurz vor.

Bei Rot über die Ampel gehen bringt geringes Bußgeld

Das umgangssprachliche „Bei Rot über die Ampel gehen“ gehört sicher zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. „Ignorieren Sie als Fußgänger die rote Ampel, wird ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro fällig“, klärt Rechtsanwältin Janina Sommerlatte auf. Die Anwältin fügt hinzu: „Sind Sie dann auch noch als Fußgänger in einen Unfall verwickelt, erhöht sich die Strafe auf zehn Euro.“

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Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren? Bußgeld + 1 Punkt!

Wesentlich drastischer wird es, wenn man als Fahrradfahrer die rote Ampel überfährt. „Dann drohen Bußgelder zwischen 60 und 180 Euro plus einen Punkt in Flensburg.” Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug ist in diesem Fall in der Regel nicht die Folge.

Mit dem Auto bei Rot über die Ampel fahren ist ernst

Je mehr Räder das eigene Fortbewegungsmittel hat, desto teurer wird das Überfahren und Missachten einer roten Ampel. Demnach ist das Strafmaß am Höchsten, wenn man mit dem Auto eine rote Ampel überfährt. Denn mit einem Auto kann man natürlich auch deutlich schlimmere Unfälle verursachen, als mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Das Strafmaß kann hierbei ganz unterschiedlich ausfallen: „Zwischen 90 und 360 Euro bis hin zu Fahrverbot oder unter Umständen sogar einer Ahndung als Straftat mit Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis ist alles möglich“, so die Juristin.

Weitere Konsequenzen drohen, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. „Überfährt ein Fahranfänger innerhalb seiner Probezeit eine rote Ampel, handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß der Kategorie Verkehrsordnungswidrigkeit“, erklärt Rechtsanwältin Janina Sommerlatte.

Ein solcher Verstoß wird als schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr angesehen und ebenso bestraft. „In den meisten Fällen bekommt der Fahranfänger in der Probezeit dann dasselbe Bußgeld und dieselbe Anzahl an Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg wie ein erfahrener Autofahrer – jedoch mit der Folge, dass in einem gesonderten Verfahren auch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit angeordnet wird.“

Rot ≠ Rot: Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

War das noch dunkelgelb? Wer sich diese Frage schon mal gestellt hat, war vermutlich sehr nah an einem Rotlichtverstoß. Darauf folgt eine weitere Frage: Macht es rechtlich einen Unterschied, wie lange die Ampel schon rot war? Oder gilt „Rot = Rot“?

„Wer bei Rot über die Ampel fährt, riskiert es in jedem Fall eine Strafe zu bekommen. Schlimmer wiegt hier sicher, dass man sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt. Entscheidend für die Höhe der Sanktion ist jedoch auch, wie lange die Ampel schon Rot anzeigt“, ordnet die Rechtsexpertin Janina Sommerlatte ein.

Unterschieden werde hierbei zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. „Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn man bei Rot über die Ampel fährt, die seit weniger als einer Sekunde Rot anzeigt“, informiert die Juristin.

„Wenn die Ampel allerdings bereits mindestens eine Sekunde rotes Licht signalisiert oder andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß“, so Rechtsanwältin Janina Sommerlatte weiter. Bei einem solchen Verstoß droht neben einer Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg auch noch ein Fahrverbot.“

Aber woher weißt du jetzt, ob die Ampel seit unter oder über einer Sekunde Rot anzeigt? Im behördlichen Schreiben wird in der Regel angegeben, wenn die Rotlichtdauer mindestens eine Sekunde beträgt.

Rotlichtverstoß kann sogar eine Straftat sein

Wer bei Rot über die Ampel fährt und dabei andere Verkehrsteilnehmer oder fremdes Eigentum, wie beispielsweise parkende Autos, gefährdet oder einen Sachschaden verursacht, geht die Gefahr ein, aus einem Rotlichtverstoß eine Straftat zu machen.

„Zeigt der Autofahrer ein besonders rücksichtsloses Verhalten, indem er Menschen oder Sachen von besonderem Wert konkret gefährdet, muss er sogar mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und zusätzlich ggf. mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen“, gibt Janina Sommerlatte, Fachanwältin für Verkehrsrecht, zu bedenken.

Ampelblitzer: So wird ein Rotlichtverstoß gemessen

Um einen Rotlichtverstoß bestrafen zu können, muss er natürlich dokumentiert werden. Hier kommen die sogenannten Ampelblitzer ins Spiel. Wir erklären, wie sie aussehen und funktionieren.

Wie sehen Ampelblitzer aus und wie funktionieren sie?

Der für Autofahrer sichtbare Teil der Ampelblitzanlage stehen an Kreuzungen hinter der Haltelinie und der Ampel. Meist werden diese am rechten Fahrbahnrand positioniert. Grund: Fahrzeuge müssen natürlich von vorne fotografiert werden, um Kennzeichen und Fahrer ablichten zu können.

Die meisten Ampelblitzer funktionieren mit sogenannten Induktionsschleifen, die unsichtbar in der Straße verlegt sind. Meist sind es zwei und sie erkennen, dass ein Fahrzeug über sie fährt. Die Induktionsschleifen sind wiederrum mit der Kamera hinter der Ampel verbunden. Induktionsschleife Nummer 1 befindet sich meist parallel zur Haltelinie. Fährt ein Fahrzeug über die rote Ampel wird ein Signal an die Kamera geschickt und ein erstes Foto gemacht. Das belegt im ersten Schritt einen Haltelinienverstoß, der Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich zieht. Fährt das Fahrzeug nun aber auch über die Kreuzung und damit über die zweite Induktionsschleife, löst die Kamera ein zweites Mal aus und fotografiert somit auch den Rotlichtverstoß.

Übrigens: Einige Ampelblitzer können auch zusätzlich von hinten fotografieren, um die Kennzeichen von Motorrädern beim Überfahren einer roten Ampel zu erfassen.

Können Ampelblitzer auch Geschwindigkeit blitzen?

Eine weitere entscheidende Frage, die sich Betroffene stellen: Kann ein Ampelblitzer auch Geschwindigkeit messen? „Ja, viele Systeme können auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentieren. Diese wird dann gemeinsam mit dem Rotlichtverstoß geahndet.“, antwortet Fachanwältin Janina Sommerlatte. „Auch die Missachtung des Verbots ein Handy am Steuer zu nutzen, kann mit den Bildern dokumentiert werden. Dafür käme dann ein weiteres Bußgeld auf Betroffene zu.“

Ferner kann es natürlich auch stets zu einer gezielten oder zufälligen Rotlichtüberwachung durch Polizeibeamte kommen.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 16. Mai 2018 veröffentlicht und am 12. Juni 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Janina Sommerlatte ist Fachanwältin für Verkehrsrecht bei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Aufgrund der Bearbeitung zahlreicher Fälle aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Janina Sommerlatte

Janina Sommerlatte

Momberger Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“