In unserem ersten Artikel der Beitrags-Reihe zum Thema Gebrauchtwagenkauf habe ich gemeinsam mit Christian Teppe aus der Hamburger Kanzlei Teppe-Rechtsanwälte bereits erklärt, was es bei der Besichtigung von Gebrauchtwagen zu beachten ist. Danach steht allerdings der nächste wichtige Punkt an: der Kaufvertrag. Auch hier lauern einige Tücken, auf die wir euch hinweisen möchten, damit ihr beim Vertragsabschluss alles richtig macht.
Das darf im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag nicht fehlen
Die erste Frage, die sich viele Leute stellen ist, ob man überhaupt einen schriftlichen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag braucht. Christian Teppe hat hierzu eine klare Meinung: „Zwar sind Kaufverträge grundsätzlich auch mündlich gültig, allerdings ist es immer besser, auf Nummer sicher zu gehen. Denn nur dann kann man im Streitfall nachweisen, dass zum Beispiel Mängel im Vertrag aufgenommen wurden.“
Im Gegensatz zum Kauf von Neuwagen gibt es bei Gebrauchtwagen keine standardisierten Verträge oder formelle Vorschriften. „Daher sind sowohl Käufern als auch Verkäufern inhaltlich keine Grenzen gesetzt, was sie in den Gebrauchtwagen-Kaufvertrag schreiben oder eben auch nicht. Dennoch gibt es einige Punkte, an denen man sich orientieren kann und die man unbedingt überprüfen sollte“, erklärt der Rechtsanwalt. Hierzu zählen:
- Persönliche Daten von Verkäufer und Käufer
- Daten des Fahrzeugs (z.B. Fahrzeug-Identifikations-Nummer, mitverkauftes Zubehör)
- Kaufpreis
- Kilometerstand
- Anzahl an Vorbesitzern
- Zugesagte Eigenschaften des Fahrzeugs (z.B. Unfallschäden, Importfahrzeug)
- Garantiezusagen
- Erklärung des Verkäufers zur Ummeldung
- Unterschrift beider Parteien
Den Gebrauchtwagen-Kaufvertrag nicht blind unterschreiben
Bei den oben genannten Punkten solltet ihr auf jeden Fall darauf bestehen, dass diese mit in den Vertrag aufgenommen werden. Bei manchen Autos gibt es allerdings noch einen weiteren Aspekt: „Auch zulassungspflichtige Änderungen wie zum Beispiel der Umbau des Auspuffs müssen im Kaufvertrag vermerkt werden. Der Käufer sollte außerdem prüfen, ob diese der Zulassungsstelle gemeldet wurden“, so Christian Teppe.

Bei einem Autokauf-Vertrag gibt es einiges zu beachten. Wir zeigen euch, worauf es ankommt.
Die Vollständigkeit des Vertrags ist noch aus einem anderen Grund erforderlich: Nur, wenn bestimmte Aspekte im Kaufvertrag erwähnt werden, hat der Käufer später Gewährleistungsansprüche. „Häufig machen Käufer den Fehler, dass sie Mängel im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag aufnehmen, über die sie vorher nicht aufmerksam aufgeklärt wurden. Daher ist es wichtig, im Vertrag nach Klauseln zu schauen, die die Haftung ausschließen“, so Christian Teppe. Denn einige Verkäufer versuchen, versteckte Mängel des Fahrzeugs auf den Käufer abzuwälzen. Dies ist jedoch meistens nicht rechtens und solche Klauseln haben keine Gültigkeit.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist zu überprüfen, ob der im Kaufvertrag genannte Verkäufer auch als Eigentümer im Fahrzeugschein eingetragen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, könnt ihr euch eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen lassen. Und auch wenn es abwegig erscheinen mag, solltet ihr vor der Unterschrift nachschauen, ob der ausgehandelte Kaufpreis tatsächlich im Vertrag notiert ist. Manche Verkäufer versuchen außerdem, den Käufer unter Druck zu setzen und verlangen eine Anzahlung. Hiervon rät Christian Teppe allerdings ab: „Der Käufer sollte keine Anzahlungen leisten, bevor beide Seiten den Vertrag unterzeichnet haben. Andernfalls kann dies unter Umständen ein teures Vergnügen werden.“
Checkliste
Bevor ihr schließlich mit dem neuen Auto nach Hause fahrt, solltet ihr euch nochmal vergewissern, dass der Verkäufer auch alle notwendigen Dokumente ausgehändigt hat. Ihr könnt euch dabei einfach an der folgenden Checkliste entlangarbeiten:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- TÜV-Bescheinigungen
- Inspektionsheft
- Bedienungsanleitung
Doch auch nach dem Kauf ist die Arbeit noch nicht getan: Es steht noch der Gang zur Kfz-Zulassungsbehörde und zur Versicherung an. Hier muss der Kaufvertrag eingereicht werden, damit ihr bestätigt, dass ihr der neue Eigentümer des Autos seid. Und dann sollte dem Fahrspaß hoffentlich nichts mehr im Weg stehen.
Mängel nach dem Kauf: Und jetzt?
Doch manchmal ist das Glück nur von kurzer Dauer. Das neue Auto steht in der Garage und kurze Zeit später streikt der Motor. Da schießen einem natürlich direkt viele Sorgen durch den Kopf. Wie geht man in einem solchen Fall am besten vor? „Die Mängel sollten sofort dem Verkäufer gemeldet werden. Wenn er sie wissentlich verschwiegen hat, stellt dies einen Anfechtungsgrund dar“, rät Christian Teppe. Es kann allerdings auch vorkommen, dass der Verkäufer nichts von den Mängeln wusste. Dann hat er das Recht, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Passiert das nicht, könnt ihr den Preis mindern oder sogar ganz vom Kauf zurücktreten.
Muster für einen Kaufvertrag
Ganz gleich, ob ihr euren Gebrauchtwagen verkaufen wollt oder einen kaufen möchtet: Mit einem Kaufvertrags-Muster seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite. Daher haben wir euch einen Muster-Gebrauchtwagenkaufvetrag zur Verfügung gestellt. Hierin findet ihr alle wichtigen Rahmenbedingungen, die beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens nicht fehlen dürfen.
Michael Ziegenhein
Wie sieht es aus wenn ein Fahrzeug mit Kaufvertrag verkauft wurde, ein Betrag angezahlt wurde und die Restzahlung -vor Übergabe von Fahrzeug und Papieren- vom Käufer auf ein Konto des Verkäufers überwiesen werden soll und dies im Vertrag auch so festgehalten wurde, aber diese Restzahlung nicht erfolgt. Wie lange muss man eine “Verzögerung” hinnehmen? Was ist wenn in dieser Warte-Zeit etwas an dem Fahrzeug passiert?
Nadine
Hallo und vielen Dank für deinen Kommentar! Leider dürfen wir als Redakteure zu individuellen Fragen keine Rechtsberatung geben. Wenn du möchtest, kannst du ansonsten gerne an unserer Rechtsfrage des Monats teilnehmen (https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats, ganz nach unten scrollen). Mit etwas Glück wird deine Frage dann Rechtsfrage des Monats Juni und von einem Rechtsanwalt beantwortet. Viele Grüße von den RECHTschützern
Stefan Hausladen
Hallo
Ich habe von einem Händler ein gebrauchtes Auto gekauft und warte seitdem auf meine Papiere,Brief und Schein.Er sagt sie seien noch bei der Bank und er hat alles veranlasst das ich sie schnellstmöglich bekomme. Ich warte seit einer Woche darauf und fahre mit roten Nummernschild durch die Gegend und bin schon richtig sauer und würde am liebsten vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wäre das möglich?
Hannah
Hallo Stefan, leider dürfen wir Redakteure zu individuellen Fragen keine Rechtsberatung geben. Wir haben aber noch einen weiteren Artikel zum Thema Gebrauchtwagenkauf verfasst. Vielleicht hilft er dir ja weiter: https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/reise-verkehr/augen-auf-beim-gebrauchtwagen-kauf
Wenn du möchtest, kannst du ansonsten gerne an unserer Rechtsfrage des Monats teilnehmen (https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats, ganz nach unten scrollen). Mit etwas Glück wird deine Frage dann Rechtsfrage des Monats Juni und von einem Rechtsanwalt beantwortet. Viele Grüße von den RECHTschützern
Scheid,Siegfried
Hallo, mein Name ist Siegfried Scheid.Ich habe einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen zu schnell unterschrieben und eine Anzahlung gemacht. Nun habe ich gelesen – ohne Garantie,gekauft wie gesehen. Kann ich den Kaufvertrag widerrufen ,davon zurücktreten? Und was ist mit der Anzahlung?
Hannah
Hallo Siegfried, hast du schon mit dem Verkäufer gesprochen und ihn gefragt, ob du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst? Leider kann man nicht pauschal sagen, ob du von dem Kaufvertrag zurücktreten kannst oder nicht. Wende dich daher am besten an einen Fachanwalt. Wenn du möchtest, kannst du auch gerne an unserer Rechtsfrage des Monats teilnehmen (https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats, ganz nach unten scrollen). Mit etwas Glück wird deine Frage dann Rechtsfrage des Monats April und von einem Rechtsanwalt beantwortet. Viele Grüße von den RECHTschützern
Seibt
Hallo
Ich habe ein gebrauchtes Motorrad gekauft und einen Tag später festegestellt , das der Rahmen geschweißt wurde zu mal Unprofessional. Der Verkäufer gibt offen zu das er das verschwiegen hat , sogar schriftlich. Der Verkäufer willigt keine Rücknahme ein. Was bitte kann ich nun tun , um meinen Kaufpreis zurück erstattet zu bekommen nebst Unkosten ! Mit freundlichen Grüßen Seibt
Hannah
Hallo Herr Seibt, wie Rechtsanwalt Christian Teppe im Artikel erwähnt hat, stellt das wissentliche Verschweigen von Mängeln einen Anfechtungsgrund dar. In dem Fall sollten Sie einen Fachanwalt kontaktieren, der Ihnen bei der Anfechtung des Vertrags helfen kann. Alternativ können Sie Ihren Fall doch bei unserem “Rechtsfall des Monats” einreichen (https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats, ganz nach unten scrollen). Mit etwas Glück wird Ihr Fall gezogen und von einem unserer Partneranwälte kostenfrei beantwortet. Viel Erfolg dabei und alles Gute! Viele Grüße von den RECHTschützern.
Hooman
Ich habe ein Auto gekauft(privat) 2700€ und nach 8 Tagen habe ich gesehen das Motor läuft nicht gut.
Deswegen habe ich kontrollieren lassen und werkstatt hat mir gesagt das kostet 1000€ und wir haben im Vertrag festgestellt dass das Auto keinen sonstigen Schaden hat.
Deswegen habe ich den Verkäufer angerufen aber er ist nicht erreichbar (Antwort nicht) aber ich habe seine Adresse und sendete eine Berief (weil unter 14Tage dem Verkäufer Bescheid sagen musste)
Wenn er meinen Berief auch nicht antwortet was soll ich machen?
Danke im Voraus
Maja
Hallo Hooman, leider dürfen wir Redakteure dir keine Rechtsberatung geben. Du hast allerdings die Möglichkeit, deine Frage beim “Rechtsfall des Monats” einzureichen (https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats, ganz nach unten scrollen). Mit etwas Glück wird dein Fall gezogen und von einem unserer Partneranwälte kostenfrei beantwortet. Viel Erfolg und alles Gute!
Jens Willer
Vielen Dank für dieses Forum und Guten Abend,
Ich habe folgendes Problem. Vor einer Woche habe ich eine Verbindliche Bestellung eines Autos inkl. Inzahlungnahme meines Fahrzeugs vorgenommen. Aufgrund der vermuteten Mängel bei der Probefahrt, habe ich eine Überprüfung (Lenkung, Elektronik, Kommpression) verlangt. Sie wurden im Vertrag unter Sonstige Vereinbarungen aufgenommen. 2 Tage vor dem Übergabetermin teilte mir der Verkäufer (Autohändler) mit, dass er tatsächlich einen erheblichen Mangel feststellen konnte und dieser zur Zeit in einer Fachwerkstatt geprüft werde. Es wurden noch keine Zahlungen vorgenommen. Die Übergabe soll verschoben werden. Kann ich schon jetzt vom Kauf und Verkauf zurücktreten ?
Anne
Die Frage haben wir als Rechtsfrage des Monats beantwortet: https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/rechtsfall-des-monats/rechtsfrage-des-monats-november-2018-ruecktritt-vom-kaufvertrag
Viel Erfolg!
Hannah
Hallo Jens, vielen Dank für deinen Kommentar. Du hast ja auch deine Frage bei unserer Rechtsfrage des Monats eingereicht und wurdest ausgelost. Daher erhältst du schon bald eine Antwort auf deine Frage von unserem Partneranwalt. Viele Grüße von den RECHTschützern!
andreas stecker
Das macht Sinn, dass die persönliche Daten von Verkäufer und Käufer nicht vom Vertrag fehlen dürfen. Das würde Probleme gründen. VG
andreas stecker
Es ist sehr wichtig, dass man den Kaufvertrag wirklich liebst. Sonst könnte es Probleme geben. VG
Johanna Seibel
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag zum Thema Kaufvertrag. Ich möchte mein Auto verkaufen und hätte gar nicht gedacht, dass es dabei derart viele Dinge zu berücksichtigen gibt. Man muss bei der Erstellung eines Kaufvertrags enorm viel beachten, ich bin froh, dass ich auf euren Blog gestoßen bin.
Anne
Hallo Johanna, es freut uns sehr, dass wir helfen konnten. Viel Erfolg beim Verkauf! Beste Grüße, Anne
Viktoria Maisner
Hallo zusammen,
herzlichen Dank für diese vielen hilfreichen Informationen rund um das Thema Kaufverträge. Es gibt derart viele Dinge zu beachten, dass es für einen Laien sehr schwierig ist, all diese zu überblicken. Ich möchte mein Auto verkaufen und bin deswegen auf der Suche nach Hinweise, die ich beim Erstellen des Kaufvertrages beachten muss.
Hannah
Hallo Viktoria,
dankeschön, das freut uns, dass wir dir helfen konnten. Wir wünschen dir viel Erfolg beim Verkauf deines Autos.
Viele Grüße, Hannah