Ein Autoreifen im Winter.

Winterreifenpflicht & -wechsel: Das ist zu beachten

Reisen & Verkehr

Jeder Autofahrer kennt es nur zu gut: Zweimal im Jahr hat man das Vergnügen, seinen Wagen aufzubocken und die Reifen zu Winterreifen bzw. Sommerreifen zu wechseln oder in der Werkstatt seines Vertrauens wechseln zu lassen. Wenn die Temperaturen langsam in den Keller sinken und sich der erste Schnee ankündigt, dann wird es in der Regel Zeit für die Winterreifen.

Doch ist man eigentlich verpflichtet, seine Reifen zu wechseln? Oder gibt es keine Winterreifenpflicht? Und was passiert, wenn man in einen Unfall verwickelt wird, bei dem man im Winter mit Sommerschlappen unterwegs gewesen ist? Es gibt einige Mythen und Fakten zu dem Thema, die wir gerne zusammen mit ROLAND Partneranwalt Henrik Momberger klären möchten.

Wann wird es Zeit für den Reifenwechsel?

Eine beliebte Faustregel ist von „O“ bis „O“, von Ostern bis Oktober. Das bedeutet, dass um Ostern und Oktober der Reifenwechsel stattfinden sollte. Es kann jedoch sein, dass es im Winter eigentlich relativ warm ist. Bei warmen Temperaturen wäre jedoch eine Winterreifenpflicht nicht sonderlich hilfreich.

Also stellt man sich jedes Jahr aufs Neue die Frage, was nun wirklich gilt. „Der Gesetzgeber hat keine Faustformel im Gesetz festgelegt. Ferner existieren auch keine genauen Zeiten, ab wann eine Winterbereifung Plicht ist“, erklärt Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Es komme vielmehr auf die konkreten Winterverhältnisse an. Wenn es im Dezember in NRW noch warm genug für eine Sommerbereifung ist, so können in anderen Teilen des Landes schon richtige Winterverhältnisse herrschen.

Ab wann ist Winterreifenpflicht in Deutschland?

Eine Winterreifenpflicht besteht laut Gesetz, wenn mindestens eine der folgenden Witterungsbedingungen vorliegt:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eis- und Reifglätte

Tipp: Um einen Verschleiß der Winterreifen bei wärmeren Temperaturen zu vermeiden, solltet ihr diese erst ab Temperaturen von unter 15 Grad wechseln. Auch wer in den Wintersport zum Beispiel nach Österreich fährt, sollte dies berücksichtigen. Denn es gibt eine Winterreifenpflicht in Österreich. Diese gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11. bis 15.4. Bei einem Verstoß gegen diese Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von bis zu 5000€. Weitere Regeln rund um die Winterbereifung im Ausland listet der ADAC in einer Übersicht.

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Wie erkenne ich einen Winterreifen?

Bei einem Winterreifen handelt es sich um einen sogenannten M+S (Matsch und Schnee) Reifen. Um die Fahreigenschaften zu verbessern, besitzen diese Reifen ein besseres Profil, sodass bei den entsprechenden Wetterverhältnissen mehr Grip vorhanden ist. Auch die Profilrillen sind bei diesen Reifen meist breiter und tiefer.

Das Profil neuwertiger Reifen hat durchschnittlich eine Tiefe von acht bis neun Millimeter. Während in Europa eine gesetzlich festgelegte Mindestprofiltiefe von 1,66 Millimetern gilt, wird von ADAC ein Profil von mindestens vier Millimetern empfohlen. Werden diese Grenzwerte unterschritten, droht den Verkehrsteilnehmern ein entsprechendes Bußgeld.

Das Problem von M+S-Reifen ist jedoch, dass sie keiner einheitlichen Qualitätsprüfung unterliegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der achtet auf das spezielle Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke). Dabei kann man sicher gehen, dass der Winterreifen umfangreiche und standardisierte Tests durchlaufen hat.

Wie alt dürfen Winterreifen sein?

Spätestens wenn die Reifen die oben genannten Grenzwerte der Profiltiefe unterschreiten, sollten diese ausgetauscht werden. So wird zum einen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet, aber auch die gesetzliche Pflicht eingehalten. Die Lebensdauer eines Reifensatzes ist individuell abhängig von der Abnutzung durch das Fahrverhalten, beträgt jedoch durchschnittlich circa 40.000 km.

„Bis zum 30. September 2024 gelten M+S-Reifen vor dem Gesetzgeber als wintertauglich, sofern sie vor dem 31.12.2017 produziert worden sind”, weiß Henrik Momberger. Wer vor einem Gebrauchtwagenkauf mit Winterreifen steht, der sollte die angebotenen Winterreifen entsprechend nach Zustand kontrollieren!

Wie lange halten Winterreifen?

Folgt man einer Empfehlung des ADAC sollten die Reifen nach spätestens sechs Jahren erneuert werden, da wichtige Eigenschaften wie Haftung und Bremsleistung sich wesentlich verringern. Über die DOT-Nummer, die auf den Reifenflanken notiert ist, kann das Herstellungsdatum (Department of Transportation) abgelesen werden. Dabei handelt es sich um eine vierstellige Zahl. Die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche (KW) und die letzten beiden das entsprechende Produktionsjahr an. Das heißt die Nummer DOT1920 bedeutet, dass der Winterreifen in der KW 19 im Jahr 2020 hergestellt wurde.

Wird also ein neuer oder wenig benutzter Reifensatz gekauft, kann der Käufer über diesen Indikator somit ebenfalls feststellen, ob es sich tatsächlich um neuwertige Reifen handelt. Nur so kann man der Winterreifenpflicht sicher nachkommen!

Was passiert, wenn ich bei Winterreifenpflicht in einen Unfall verwickelt werde?

Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, der riskiert einiges. Das Problem bei Sommerreifen ist, dass das Gummi bei den niedrigen Temperaturen aushärtet und somit die Fahreigenschaften des Fahrzeugs negativ beeinflusst. Nicht umsonst gibt es in vielen Ländern eine Winterreifenpflicht.

„Wer mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen einen Auffahrunfall verursacht, der riskiert den Verlust des vollständigen Kasko-Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit“, ergänzt Henrik Momberger. Das bedeutet, dass der Fahrer dann den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen hat. Je nach Blechschaden kann das mehrere tausend Euro kosten.

Ein weiterer Kostenfaktor sind Bußgelder. „Ein Verkehrsteilnehmer, der aufgrund falscher Bereifung den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen“, erläutert Rechtsanwalt Henrik Momberger.

Winterreifen-Wechsel: So geht es

Natürlich bietet jede Werkstatt diesen Service an. Die Kosten für den Wechsel sind meistens gering. Diese Aktion kann jedoch relativ nervig sein: Reifen einladen, zur Werkstatt fahren und das Ganze dann wieder umgekehrt. Da ist es dann doch bequemer, die Reifen eben schnell selber zu wechseln. So kann man dann doch noch ein wenig Geld sparen. Aber wie geht man beim Winterreifenwechsel vor?

Achtet darauf, dass euer Fahrzeug auf einer geraden Fläche steht. Platziert dann den Wagenheber an den entsprechenden und dafür vorgesehenen Punkten am Unterboden eures Wagens. Wer nicht weiß, wo sich diese Punkte befinden, sollte in die Betriebsanleitung schauen. Ansonsten drohen Schäden am Fahrzeug! Vor dem Hochwuchten löst ihr schon einmal die Schrauben so, dass man sie später bequem mit der Hand weiter abschrauben kann. Es kann unsicher sein, die Schrauben bei einem hochgebockten Wagen zu lösen, da es manchmal ein wenig Kraft kostet und das Fahrzeug auf dem Wagenheber unsicherer steht. Daher vorher machen!

Wenn alle Schrauben gelöst sind, dann kann man den Reifen bequem wechseln. Markiert mit einem Stück Kreide, welchen Reifen ihr gerade abmontiert habt, damit man später weiß, wo er hingehört. Den neuen Reifen schraubt man auf dem Wagenheber noch nicht ganz fest. Man sollte aber die Schrauben mit dem Schlüssel so festziehen, dass der Reifen gut fixiert ist. Außerdem sollte man immer darauf achten, dass der Reifen auf der Achse vollständig aufliegt und nicht schief montiert wird. Dann können der Wagenheber entfernt und die Schrauben mit einem Drehmoment-Schlüssel entsprechend festgemacht werden. Wie hoch der Drehmoment für dein Fahrzeug sein sollte, erfährst du in der Betriebsanleitung deines Wagens.

Ganz wichtig: Die Schrauben dürfen nicht geölt oder geschmiert werden!

Winterreifen-Wechsel in der Werkstatt

Viele Autofahrer lassen ihren jährlichen Winterreifen-Wechsel in der Werkstatt machen. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten. Beispielsweise hat das Landgericht München II hierzu Ende Oktober 2020 ein interessantes Urteil verkündet.

So muss sich nach der Auffassung des Landgerichts München II ein Autofahrer etwa 50 km nach einem Winterreifen-Wechsel vergewissern, dass die Schrauben auch richtig angezogen wurden und die Winterreifen nicht locker sind. Der Fahrer eines 830 PS starken Wagens hatte eine Werkstatt verklagt, weil ein Hinterrad sich kurz nach einem dort durchgeführten Reifenwechsel gelöst und er einen Unfall hatte.

Da er die Reifen nicht überprüft hat, entschied das Gericht, ihm sei “ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent anzulasten“. Er hatte in der Werkstatt den Hinweis erhalten nach einer Fahrt von 50 Kilometern die Radschrauben nachzuziehen – dies aber nicht getan. Wenn er dies getan hätte, hätte der Unfall nach Ansicht des Gerichts vermieden werden können.

Fazit zur Winterreifenpflicht

Auch wenn es ein lästiger Job sein kann, sein Fahrzeug wintertauglich zu machen, ist es doch ein notwendiger und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn es kann richtig teuer werden, wenn man mit Sommerreifen im Winter einen Verkehrsunfall verursacht.

Außerdem kann man durch bei Missachtung der Winterreifenpflicht bei einem Unfall Personen verletzen – und das nur, weil man zu faul oder zu geizig für Winterreifen war. Daher sollte man die Witterungsverhältnisse zwischen den Jahreszeiten im Auge behalten und bei entsprechenden Voraussetzungen auf Winterreifen wechseln. Entweder man wechselt sie selbst oder sucht sich eine Werkstatt. In jedem Fall sollte man den Winterreifenwechsel als festes ToDo verankern.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 30. Oktober 2020 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Henrik Momberger von der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte ist laut Focus Spezial einer der "Top Anwälte Deutschlands im Verkehrsrecht". Er ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Gebiet und ROLAND Partneranwalt.

Henrik Momberger

Henrik Momberger

Kanzlei Momberger Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“