Frau leidet unter Cybermobbing.

Cybermobbing: Strafen, Beispiele & Tipps dagegen

Leben & Freizeit

Pikante Fotos, beleidigende Kommentare, Fake-Profile in sozialen Netzwerken im Namen eines Anderen oder rufschädigende Behauptungen: Cybermobbing ist leider keine Seltenheit mehr.

Jeder von euch hat wahrscheinlich schon einmal Geschichten gehört oder gelesen, wie jemand im Internet „fertiggemacht“ wurde. Wer so etwas schon einmal selbst als Opfer erlebt hat, weiß, wie demütigend solche Attacken sein können - insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Ob üble Lästereien, respektlose Fotomontagen, im Vertrauen verschickte Nacktbilder an den „Freund“ oder das verbreite von diffamierenden Lügen – wenn aus Freunden Feinde werden, kennen viele ihre Grenzen nicht. Ein Grund mehr, dass du dich dagegen wehrst!

Was ist Cybermobbing genau?

Der Begriffe Cybermobbing stammt aus dem Englischen und ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der Verleumdung, Belästigung, Bedrohung oder Nötigung anderer Menschen über das Internet also zum Beispiel in Chats, beim Instant Messengern, in Foren, sozialen Netzwerken o.ä. Außerdem läuft das Mobbing im Internet in der Regel über einen längeren Zeitraum und Betroffene werden meist von mehr als einer Person gemobbt.

Im weitesten Sinne kann man auch den Diebstahl von (virtuellen) Identitäten dazu zählen, wenn so in fremdem Namen Beleidigungen oder Geschäfte getätigt werden sollen. Cybermobbing zählt zu den zentralen Risiken im Umgang mit dem Internet und insbesondere sozialen Netzwerken. Besonders häufig sind Kinder und Jugendliche von Cybermobbing betroffen.

Natürlich kann man im Nachhinein immer sagen „Das war doch nur ein Spaß“. Aber so mancher Scherz überschreitet nun mal die Grenzen des guten Geschmacks und manchmal eben auch rechtliche Normen. Da stellt sich doch schnell die Frage, wann ein herabwürdigendes Posting im sozialen Netzwerk überhaupt rufschädigend und damit strafbar ist.

Wann ist Cybermobbing strafbar?

Cybermobbing kann nicht nur für die Betroffenen verheerende Folgen haben. Rechtsanwalt Sören Riebenstahl erklärt, dass laut Gesetz auch den Tätern schwere Konsequenzen drohen. Denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. „Im Bereich des Cybermobbings kommen unter anderem Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung oder üble Nachrede in Frage. Hier müssen Verantwortliche mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.“ Nicht nur deshalb sollte man sich zweimal überlegen, was man über den anderen im Internet schreibt. Denn was im ersten Moment als fieser Scherz gedacht ist, kann schnell eine Straftat sein.

Sören Riebenstahl stellt klar: „Rufschädigendes Verhalten ist dann strafbar, wenn es sich um Verleumdung oder üble Nachrede handelt“. Üble Nachrede bedeutet, dass jemand über einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die dessen Ruf in der öffentlichen Meinung schädigen kann, obwohl er nicht weiß, ob seine Äußerung wahr ist. Verbreitete Cybermobbing Beispiele für üble Nachrede könnten sein, wenn jemand im Internet behauptet: „Person XY beklaut regelmäßig Andere in der Schule“ oder „Person XY geht mit jedem ins Bett.“

Im Fall einer Verleumdung behauptet jemand eine unwahre Tatsache, die den anderen öffentlich herabwürdigt, obwohl er die Wahrheit kennt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand im Internet behauptet gesehen zu haben, wie ein bestimmter Schüler mit einer Lehrerin knutscht, obwohl dies frei erfunden ist.

Weitere Straftaten wie Nötigung, Bedrohung oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (bspw. Fotos von jemandem auf der Toilette) können ebenfalls für Cybermobbing in Betracht kommen. In all diesen Fällen sollte man den/die Täter zur Rechenschaft ziehen und bei der Polizei anzeigen!

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob im reellen oder virtuellen Leben gemobbt wird. Neben dem digitalen Cybermobbing ist Mobbing am Arbeitsplatz ebenfalls ein großes Problem in unserer Gesellschaft.

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Was kann man gegen Cybermobbing tun?

Wer Opfer von Cybermobbing wird, muss das nicht auf sich sitzen lassen – du kannst dich wehren! Eine Strafanzeige bei der Polizei ist dafür ein Muss. Falls du noch minderjährig bist, wende dich in jedem Fall an deine Eltern. Nur so kann der Täter auch seine verdiente Strafe bekommen.

Auch wenn es für dich als Kind bzw. Jugendlicher erst einmal unangenehm ist, können dir deine Eltern helfen, dich gegen die Täter und das Mobbing im Internet zur Wehr zu setzen. Außerdem solltest du dich an deine Lehrer oder die Schulleitung wenden, damit auch die Schule über das Problem und den/die Täter Bescheid weiß.

Viele Jugendliche und Kinder trauen sich nicht, den Täter anzuzeigen – aus Angst, dass das Cybermobbing dann noch schlimmer wird. Doch es ist wichtig, dass du deine Grenzen aufzeigst. Nur so bekommt der Übeltäter seine verdiente Strafe – und du kannst wieder beruhigt in die Schule gehen und deine Freude an den sozialen Netzwerken zurückgewinnen.

Ein wichtiger Tipp von Rechtsanwalt Riebenstahl: „Um die Verleumdung, Bedrohung, üble Nachrede oder Beleidigung im Internet zu beweisen, solltest du immer Screenshots machen und speichern. Darauf sollte zu erkennen sein wer den Inhalt gepostet hat. Auch Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung sollten enthalten sein.“

Hat man schon ein peinliches Foto oder beleidigendes Meme von sich auf Facebook, TikTok und Co. gesichtet, möchte man nur noch im Boden versinken oder sich verkriechen. Aber gerade bei Fotos und Videos, die sich im Netz unfreiwillig rasend schnell verbreiten, gilt: Schnell handeln. Denn Bilder oder Videos, die gegen deinen Willen veröffentlicht wurden, müssen auch wieder gelöscht werden. Was viele nicht wissen: Bilder dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. Alles andere verstößt gegen das Gesetz!

Das gleiche gilt übrigens auch für rufschädigende oder beleidigende Kommentare beziehungsweise Posts in sozialen Netzwerken: „Betroffene können vom Betreiber der jeweiligen Plattform fordern, diese Einträge zu löschen. Gleiches gilt übrigens auch für Hasskommentare.“, betont der Rechtsexperte. Eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Durchsetzung deiner Rechte oder die deiner Familie unterstützen.

Man sollte sich allerdings nicht in gleicher oder ähnlicher Weise rächen. Denn das kann schnell nach hinten losgehen. Wer sich auf das gleiche Niveau der Mobber begibt, geht nicht nur die Gefahr ein, sich selbst strafbar zu machen. Du hast dadurch auch nichts gewonnen. Lieber sollten Betroffene den rechtlich sicheren Weg wählen und die Täter anzeigen.

Gerade als Schüler kannst du so auch ein Statement für deine Mitschüler setzen. Wenn einer so mutig ist und den/die Täter an deiner Schule anzeigt, setzen sich vielleicht auch andere Schüler zur Wehr. Denn oft bist du als Opfer nicht allein.

Außerdem solltest du nie vergessen: Auch Mobber haben Eltern und die wissen häufig gar nichts davon, dass ihr Kind zu anderen so gemein ist. Nur durch das Offenlegen des Cybermobbings können die Eltern des Mobbers einschreiten.

Wie kann man sich vor Cybermobbing schützen? 5 Tipps

1. Nimm nicht jeden in deine Freundesliste auf. Denn häufig geben sich Übeltäter als jemand anderes aus oder versuchen mit falschen Identitäten dein Vertrauen zu bekommen.

2. Generell solltest du vorsichtig im Internet unterwegs sein. Natürlich solltest du keine zu persönlichen oder pikanten Fotos von dir teilen (z.B. von deinem Sommerurlaub am Strand oder von Partys mit Freunden).

3. Sei sehr sparsam mit persönlichen Daten, Informationen über dein Privatleben oder Fotos in der digitalen Öffentlichkeit. Je weniger Angriffsfläche man bietet, desto besser.

4. Lass dich nicht provozieren. Denn häufig schreibt, sagt oder postet man im Affekt etwas, dass andere dann für ihr Cybermobbing gegen dich verwenden können

5. Sprich mit Vertrauten wie deinen Eltern, Lehrern oder anderen Verwandten, wenn du das Gefühl hast gemobbt zu werden. Behalte es nicht für dich, obwohl es dir vielleicht peinlich ist. Nur so kannst du Hilfe finden.

Cybermobbing ist verheerend für die Opfer

Mobbing endet nicht mehr nach der Schule, dem Fußball-Training oder der Arbeit. Online ist man nicht vor Beleidigungen, dem Bloßstellen oder Belästigen geschützt. Außerdem ist das Smartphone immer griffbereit. Man hat also keinen richtigen Rückzugsort vor Mobbing-Attacken mehr.

Und was das Ganze noch verschlimmert: Das Ausmaß von Cybermobbing ist extrem, denn Inhalte verbreiten sich im World Wide Web in Sekundenschnelle und sind fast unmöglich zu kontrollieren. Vielen Opfern von Cybermobbing fällt es daher schwer, darüber hinwegzukommen – immer wieder können diese Inhalte ans Licht kommen. Wie verletzend manche Posts, Kommentare, Nachrichten oder Bilder für die Opfer sein können, sehen die Mobber meist gar nicht. Denn die Reaktionen finden hinter auf der anderen Seite des Bildschirms statt.

Weil Mobbing verheerende psychische Folgen für die Opfer haben kann, ist die Gefahr von Cybermobbing besonders für junge Menschen nicht zu unterschätzen. Auch wenn das Internet unseren Alltag grundlegend geändert hat und vieles vereinfacht, lauern im Netz dennoch zahlreiche Gefahren. Mobber können Betroffenen das Leben schwer machen und ihre Opfer im schlimmsten Fall sogar in den Selbstmord treiben. Um solche schlimmen Folgen zu verhindern, hilft häufig Prävention und Sensibilisierung für das Thema.

Wie kann man Cybermobbing verhindern?

Eltern oder Lehrer fragen sich regelmäßig: Wie kann man Cybermobbing verhindern? Hierbei hilft präventiv sicherlich das Thema häufig, aktiv und mit vielen Beispielen anzusprechen: Am Mittagstisch, im Unterricht oder im Rahmen einer Projektarbeit. Auch ein Hinweis darauf, dass Cybermobbing strafbar ist, schreckt sicher viele potenzielle Täter ab und bestärkt Opfer sich zu wehren.

Nur wenn das Thema aktiv angesprochen wird, können Kinder und Jugendliche dafür sensibilisiert werden. Rollenspiele oder interaktive, digitale Lehrmaterialien können darüber hinaus anschaulich darstellen, wie man sich vor Cybermobbing schützen kann und was Betroffene tun sollten. In diesem Artikel haben wir hierzu bereits viele Aspekte gesammelt.

Fazit zum Cybermobbing

Solltest du von Cybermobbing betroffen sein, handle sofort, suche dir Hilfe und wehr dich! Hier sind die wichtigsten To-dos, wenn du von Mobbing im Internet betroffen bist:

  • Bei Kindern und Jugendlichen: Bist du noch minderjährig, beziehe deine Eltern und deine Lehrer mit ein. Erzähle ihnen, was über dich im Netz verbreitet wurde und wer der Übeltäter ist.
  • Beweise speichern: Mach’ Screenshots von den Posts, Kommentaren und Bildern. Auf diesen Screenshots sollte man genau sehen können, wann diese Posts, Kommentare oder Bilder veröffentlicht wurden und von wem.
  • Melde diese Beiträge der Plattform und fordere, diese zu löschen.
  • Zeige den Täter bei der Polizei an!

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 29. März 2017 veröffentlicht und am 7. März 2022 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Rechtsanwalt Sören Riebenstahl ist seit 2005 Partner der Kanzlei Winter Rechtsanwälte in Bergisch Gladbach. Er ist Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht und betreut dort unteranderem auch Geschäftsführer, AG-Vorstände und leitende Angestellte. Außerdem verfügt er weitere Kenntnisse über gewerblichen Rechtsschutz, Marken- und Urheberrecht und viele weitere Themen. Sören Riebenstahl hilft Mandanten in unterschiedlichen Lebenslagen des beruflichen und sozialen Bereiches. Neben dem Standort Bergisch Gladbach ist die Kanzlei Winter Rechtsanwälte noch in Köln vertreten.

Sören Riebenstahl

Sören Riebenstahl

Kanzlei Winter Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“