
Rechtsstreitigkeiten können jeden treffen – von Freiberuflern bis hin zu mittelständischen Unternehmen.
Ob Konflikte mit Kunden, arbeitsrechtliche Probleme oder Forderungen aus unbezahlten Rechnungen – solche Fälle kosten schnell Zeit und Geld. Unsere gewerbliche Rechtsschutzversicherung bietet umfassenden Schutz, individuelle Branchenlösungen, 24/7-Rechtsberatung und eine einfache Tarifberechnung. So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir die rechtlichen Risiken für Sie absichern.






Warum Firmen-Rechtsschutz?
In diesen typischen Fällen hilft Ihnen unser Firmen-Rechtsschutz – mit individuell wählbaren Bausteinen.
Das sagen unsere Kunden
Was ist abgesichert?
Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten werden bis zur genannten Deckungshöhe übernommen.
Sie haben einen Konflikt? Rufen Sie uns jederzeit für eine erste Einschätzung an unter 0221 8277-500.
Die flexible Selbstbeteiligung (Flex-SB) halbiert sich, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns unter 0221 8277-500 anrufen. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihren individuellen Konflikt. Aktuell bieten wir die Flex-SB zum Beispiel in der Variante 300 Euro an. Bei vorherigem Anruf bei uns zahlen Sie somit nur 150 Euro Selbstbeteiligung.
Bei Rechtsschutzfällen, die mit Kosten bis zu 250 Euro enden, müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen. Außerdem ziehen wir in allen Fällen der außergerichtlichen Konfliktlösung keine Selbstbeteiligung ab.
Bereits ab dem Komfort-Paket profitieren Sie von einer umfassenden strafrechtlichen Absicherung - auch, wenn gegen Sie wegen vorsätzlicher Tatbegehung ermittelt wird.
Einforderung von unstreitigen und fälligen Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro durch einem unserer Inkasso-Partner.
Konfliktlösung fair und ganz ohne langwierige Gerichtsverfahren - nutzen Sie unsere außergerichtliche Konfliktbeilegungsmöglichkeiten. Sollten Sie keine einvernehmliche Lösung finden, ist das für Sie kein Nachteil. Für die Inanspruchnahme fällt keine vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten werden bis zur genannten Deckungshöhe übernommen.
Unser Firmen-Rechtsschutz gilt für Sie und alle Ihre Beschäftigten.
Sie haben einen Konflikt? Rufen Sie uns jederzeit für eine erste Einschätzung an unter 0221 8277-500.
Die flexible Selbstbeteiligung (Flex-SB) halbiert sich, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns unter 0221 8277-500 anrufen. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihren individuellen Konflikt. Aktuell bieten wir die Flex-SB zum Beispiel in der Variante 300 Euro an. Bei vorherigem Anruf bei uns zahlen Sie somit nur 150 Euro Selbstbeteiligung.
Bei Rechtsschutzfällen, die mit Kosten bis zu 250 Euro enden, müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen. Außerdem ziehen wir in allen Fällen der außergerichtlichen Konfliktlösung keine Selbstbeteiligung ab.
Bereits im Basis-Tarif sind Sie bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern geschützt, z.B. wegen Lohnzahlung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugnis, Beförderung, Versetzung oder Jugendschutz
Ihre Betriebsversicherung verweigert die Zahlung eines Schadens, obwohl er eigentlich abgedeckt sein müsste? Unser Firmen-Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Wir schützen Sie bei Konflikten rund um Verträge, die nicht im Zusammenhang mit dem Hauptgeschäft stehen, wie z.B. Reparatur der Fenster in der Produktionshalle. Für Schutz bei Verträgen, die im direkten Zusammenhang mit dem Hauptgeschäft stehen, bieten wir Ihnen den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (JurContract) an.
Alle auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge sind versichert - zum Festpreis und das unabhängig von der Fahrzeuganzahl.
Unser Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Fahrzeug für Privatfahrten genutzt wird.
Beinhaltet den Schutz bei Streitigkeiten mit den Ordnungsbehörden, z. B. wenn Sie ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Parkverstoßes zahlen sollen.
Für vertragliche Auseinandersetzungen, zum Beispiel mit der Werkstatt, oder für Streitigkeiten aus Kauf- und Leasingverträgen.
Alle Ihre selbst genutzten Gewerbeeinheiten sind zum Festpreis versichert, unabhängig davon ob Sie Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtiger sind.
Auch Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die nur teilweise gewerblich genutzt werden, genießen Versicherungsschutz.
Sie genießen Schutz bei Auseinandersetzungen wegen Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Kündigung, Wegerechte oder Lärmbelästigung.
Bereits ab dem Komfort-Paket profitieren Sie von einer umfassende strafrechtliche Absicherung - auch, wenn gegen Sie wegen vorsätzlicher Tatbegehung ermittelt wird.
Bei Strafverfahren treffen Rechtsanwälte häufig Honorarvereinbarungen, die den gesetzlichen Gebührenrahmen überschreiten. Auch dann tragen wir die Kosten für ein angemessenes Honorar.
Als Versicherungsfall gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – damit sind auch zurückliegende Vorwürfe mitversichert.
Wir übernehmen Kosten für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacks-, Gebrauchsmuster-, Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
Wir helfen Ihnen, wenn es zu Auseinandersetzungen aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht kommt, z.B. mit dem Betriebsrat.
Wir helfen Ihnen, wenn es bei der Geltendmachung und auch Abwehr von Ansprüchen aus Verstößen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) mit Ausnahme vom Kartellrecht.
Wir schützen Sie bei Konflikten rund um Verträge, die im direkten Zusammenhang mit Ihrem Hauptgeschäft stehen, wie z.B. Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gegenüber Endkunden.
Mit unserem Bonitätsservice vermeiden Sie Konflikte schon im Vorfeld - Sie können bis zu 5 Bonitätsauskünfte über bestehende oder zukünftige Vertragspartner je Kalenderjahr einholen.
Wir schützen Sie, wenn Sie bspw. der unerlaubten Weitergabe von Kundendaten bezichtigt werden.
Bei einem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz vermitteln wir einen Spezialisten für die Beratung zur Datensicherheit.
Schutz bei der Interessenwahrnehmung vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten ab Anhörung, z.B. zur Verteidigung gegen Vorwürfe der Landesdatenschutzbehörde oder dem BSI.
Wir tragen die Kosten für die Löschung rufschädigender Inhalte im Internet, sei es auf Portalen, Social-Media-Plattformen oder Websites.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihrem Unternehmen durch eine schlechte Bewertung ein Schaden entstanden ist und Sie bei dem Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend machen möchten.
Unser Online-Tarif
Mit unseren Top-Rechtsschutz-Tarifen sind Sie in allen Lebenslagen rechtlich auf der sicheren Seite.