
Im Geschäftsleben kommen neue Herausforderungen auf Ihre Kundinnen und Kunden zu. So steigt die Gefahr, aus dem Internet angegriffen zu werden. Dabei sind die Angriffe nicht regional begrenzt, weil das Internet eben keine Landesgrenzen kennt.
Köln, 3. August 2021
Ein prominentes Beispiel ist etwa die AXA, die in mehreren Ländern in Asien Opfer eines Hacker-Angriffs wurde. Oder die Haftpflichtkasse, die im Juli 2021 angegriffen wurde und daraufhin erst einmal alle Systeme vom Netz trennte.
Die gestiegene Gefahr hat auch mit der fortschreitenden Digitalisierung zu tun. Und die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung beschleunigt. Dazu hatten wir im November 2020 an dieser Stelle berichtet. Mit der steigenden Gefahr steigt aber auch das Bewusstsein der Unternehmen. Das Risiko ist präsenter geworden und immer mehr Unternehmen schließen Cyber-Versicherungen ab.
Eine weltweit durchgeführte Umfrage aus dem Jahr 2021 bestätigt das Risiko: 46 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland gab an, mindestens ein Mal Opfer einer Cyber-Attacke gewesen zu sein. Weltweit liegt der Durchschnitt derer, die in den letzten 12 Monaten eine Cyber-Attacke erlebt zu haben, bei 43 Prozent. Es handelt sich also nicht mehr um ein kleines Risiko bestimmter Unternehmen, sondern scheint laut Aktuar Onnen Siems die „ Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts“ zu werden.
Aber was passiert, wenn die Cyber-Versicherung nicht zahlen will? Neben den Abschlüssen schießen nämlich auch die Schadenmeldungen in die Höhe. Hauptverantwortlich dafür sind Angriffe durch Ransomware. In einigen Fällen sorgt das dafür, dass die Summe der ausgezahlten Leistungen die der eingenommenen Prämien bei den Versicherern übersteigt. Wir erleben deshalb so viele Deckungsablehnungen wie nie zuvor.
Was können Ihre betroffenen Kundinnen und Kunden also tun, wenn die Cyber-Versicherung die Leistung versagt? Hier kommt unser Produkt JurCyber ins Spiel. Im Fall einer Deckungsablehnung der Cyber-Versicherung prüft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, ob die Ablehnung im konkreten Fall gerechtfertigt ist. Wenn nicht, übernehmen wir die Kosten für die Deckungsklage im Rahmen des Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutzes.
Aber JurCyber hat noch weitere wertvolle Leistungen für Ihre Kundinnen und Kunden. Das sind unter anderem:
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen, die aus einem Cyberschaden entstehen
- Vertrags-Rechtsschutz: Geltendmachung und Abwehr vertraglicher Ansprüche, wenn Ihren Kundinnen und Kunden aus dem Cyberschaden zum Beispiel Lieferengpässe entstehen
- IT-Notfall-Hotline: Falls Ihre Kundinnen und Kunden nach einem Cyber-Angriff nicht weiterwissen, helfen ihnen IT-Experten schnell am Telefon.
Sie sehen: Das Risiko steigt und das Bewusstsein der Unternehmen ebenfalls. Wenn Sie Ihren Kundinnen und Kunden also eine Cyber-Versicherung verkaufen, denken Sie direkt an den Cyber-Rechtsschutz. Denn so sind Ihre Kundinnen und Kunden im Fall der Fälle auf der sicheren Seite.
Haben Sie Fragen zum Thema Cyber-Rechtsschutz? Weitere Details zum Produkt und den versicherten Leistungen finden Sie hier (PDF, 938 KB). Auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei ROLAND stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.