Entlastungspaket III
Damit können unsere Kunden rechnen
Damit können unsere Kunden rechnen
Die Lebenserhaltungskosten schießen in die Höhe und viele Haushalte wissen nicht, wie sie die zusätzlichen Kosten decken sollen. Jetzt hat die Bundesregierung das Entlastungspaket III beschlossen, um Bürger zu unterstützen. Aber mit welchen Hilfen können unsere Kunden rechnen?
Köln, 14. Oktober 2022
Arbeitnehmer haben im September 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bekommen. Wir haben alle Infos in einem kleinen FAQ für Sie zusammengefasst.
Alle Arbeitnehmer, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung haben.
Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale in Höhe von 300 Euro aus. Dafür ist auf der Gehaltsabrechnung von September 2022 ein Posten als „Sonstiger Bezug“ zu finden.
Ja, die Energiepreispauschale ist lohnsteuerpflichtig. Auch auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 sollten die 300 Euro mit dem Vermerk „E“ für „Einmalbezug“ auftauchen.
Kein Grund zur Panik: Grundsätzlich muss die Pauschale nicht zwingend im September ausgezahlt werden. Die Auszahlung sollte aber spätestens mit der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen.
Arbeitgeber dürfen die Energiepreispauschale nur an Minijobber auszahlen, wenn es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Das muss der Minijobber seinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen.
Der Arbeitgeber muss die Energiepreispauschale nicht zahlen, wenn
Um die Energiepreispauschale trotzdem zu bekommen, können berechtigte Personen sie über die Einkommenssteuererklärung für 2022 geltend machen. Das gleiche gilt für Minjobber, die das erste Beschäftigungsverhältnis nicht schriftlich bestätigt haben.
Wenn eine berechtigte Person am 1. September 2022 oder 1. Oktober 2022 einen neuen Job antritt, stellt sich oft die Frage, wer die Pauschale zahlen muss. Fakt ist, dass der neue Arbeitgeber die Pauschale nicht zahlt. Wenn der alte Arbeitgeber die Pauschale nicht mit der September-Abrechnung ausgezahlt hat, kann das Geld über die Einkommenssteuer für 2022 geltend gemacht werden. So werden doppelte Auszahlungen vermieden.