Zwei Fahrbahnen mit jeweils zwei Spuren. Keine Fahrzeuge sichtbar.

LKW-Maut - Seit Jahren falsch berechnet

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es in Deutschland die Lkw-Maut. Die rechtliche Grundlage für die Maut bilden das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) und die Lkw-Maut-Verordnung. Für die Erhebung und Abrechnung der Maut hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) das Unternehmen Toll Collect beauftragt.

Köln, 2. Februar 2021

Am 28. Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Teil der deutschen Maut für europarechtswidrig erklärt. Nach dem EuGH-Urteil dürfen bei der Erhebung der Lkw-Maut in Deutschland die Kosten für die Verkehrspolizei nicht mitberechnet werden. Bei der Festsetzung der Mautgebühren dürfen ausschließlich die Infrastrukturkosten, also die Baukosten und die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, berücksichtigt werden. Die polizeiliche Tätigkeit zählt aber gerade nicht dazu und darf entsprechend auch nicht in die Mautberechnung einfließen.

Nach Angaben des Bundes im Gerichtsverfahren wurden jährlich Ausgaben von 200 Millionen Euro für die Verkehrspolizei auf die Mautzahler umgelegt.

Rechtliche Einschätzung

Allen Unternehmen, die deshalb zu viel Lkw-Maut an die Bundesrepublik gezahlt haben, steht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu (§ 4 BFStrMG, § 21 BGebG). Betroffene müssen diesen Anspruch schriftlich an das Bundesamt für Güterverkehr richten.

Zu beachten ist aber in der Regel die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Daher sollten Betroffene möglichst schnell tätig werden, um die Verjährung zu hemmen und ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was können Ihre betroffenen Kunden tun?

Empfehlen Sie Ihren betroffenen Kunden einen Anruf bei ROLAND Rechtschutz unter der 0221 8277-500 . Dort werden sie direkt an einen entsprechenden Experten weitergeleitet. Er gibt Ihren Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung. Das gilt auch für Ihre Kunden, die noch keine Rechtsschutz-Versicherung bei uns haben. Entscheiden sich Ihre Kunden dann für eine weitergehende Beratung des Falls, wird der Anwalt ggf. bei uns eine Deckung einholen und den Kunden außergerichtlich oder gerichtlich begleiten und vertreten.

Nicht versicherte Kunden können sich als Selbstzahler selbstverständlich auch weiter beraten und vertreten lassen. Verweisen Sie diese Kunden gerne an unseren Partner Jurpartner für eine kostengünstige Rechtsberatung.