Sehr viele 10 und 20 Cent Münzen liegen auf einem Tisch.

Jetzt neu: Unser Vermögensschaden-Rechtsschutz

Seit Mitte Mai ist er da: der neue Vermögensschaden-Rechtsschutz für Unternehmen. Weshalb haben wir das Produkt neu aufgelegt? Wo liegt das konkrete Risiko? Und welche Highlights bietet das Produkt Ihren Kundinnen und Kunden? Hier finden Sie die Details.

Köln, 1. Juni 2021

Warum haben wir das Produkt neu aufgelegt?

Der D&O-Markt hat sich in den letzten Jahren verändert. So haben viele D&O-Versicherer ihre Deckungssummen oder Leistungsinhalte reduziert. Außerdem kommt es vermehrt zu Prämienerhöhungen. Gleichzeitig mussten viele Unternehmen in der Corona-Krise sinkende Umsätze verkraften oder gar Insolvenz anmelden. Im Zuge dieser Entwicklung hat die Absicherung der Unternehmensführung gegen Vermögensschäden an Bedeutung gewonnen. Die Absicherung durch eine D&O-Versicherung kann daher im Zweifelsfall nicht ausreichend sein.

Deshalb haben wir unseren Vermögensschaden-Rechtsschutz für Unternehmen überarbeitet. Außerdem haben wir ihn mit neuen Leistungen ausgestattet.

Wo liegt das konkrete Risiko?

Als Mitglied im Vorstand, Aufsichtsrat, als Prokurist oder als GmbH-Geschäftsführerin tragen Ihre Kundinnen und Kunden große Verantwortung für ihr Unternehmen. Dabei treffen sie häufig Entscheidungen in heiklen Situationen. Geht dabei einmal etwas schief und sie verursachen einen Vermögensschaden, haften Ihre Kundinnen und Kunden mit ihrem Privatvermögen. Dabei steht nicht immer von Anfang an fest, ob sie wirklich haftbar gemacht werden können. Ganz egal, wie der Fall ausgeht: Ihre Kundinnen und Kunden möchten die Ansprüche natürlich erst einmal abwehren. Und das ist teuer: Die Kosten für Anwälte und das Gerichtsverfahren zahlen sie selbst.

Schadenbeispiel

Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens kauft Ihr Kunde im Namen der Firma eine neue Software für die Abteilung Rechnungswesen. Als die Software bei ihm im Unternehmen installiert wird, stellt sich heraus, dass sie für den gewünschten Zweck nicht geeignet ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungswesens können die Software nicht nutzen. Eine Widerrufsfrist gibt es nicht, weil die Software individuell an das Unternehmen Ihres Kunden angepasst wurde. Die Gesellschaft wirft Ihrem Kunden vor, verantwortlich für diesen Fehlkauf zu sein. Sie erhebt Ansprüche gegen ihn wegen des entstandenen Vermögensschadens. Sein Privatvermögen ist in Gefahr.

Dieses Risiko machen wir kalkulierbar!

Wie das geht? Mit unserem neuen Vermögensschaden-Rechtsschutz für Unternehmen. Damit wehren Ihre Kundinnen und Kunden Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden ab. Das Produkt bietet ihnen dafür umfangreichen Schutz – gerichtlich und außergerichtlich.

Welche Highlights hat das neue Produkt?

  • Weltweite Deckung: Ihre Kundinnen und Kunden genießen weltweiten Versicherungsschutz. Nur Tochterunternehmen und versicherte Personen in den USA und Kanada sind nicht mitversichert.
  • Abrechnung mit Honorarvereinbarung: Wir übernehmen die Kosten für Anwälte nach Honorarvereinbarung – gerichtlich und außergerichtlich.
  • Vorsorgliche Beratung:Ihre Kundinnen und Kunden nutzen die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt, bevor es zu Ansprüchen gegen sie kommt.
  • Pauschaler Versicherungsschutz: Alle Organe des versicherten Unternehmens sind mitversichert.
  • Keine Kündigung im Schadenfall: Ihre Kundinnen und Kunden haben einen Schaden gemeldet? Wir verzichten auf das Kündigungsrecht im Schadenfall.