Ihr neuer Rechtsschutz für die ganze Familie
- Kostenlose Rechtsberatung vom Anwalt
- Unbegrenzte Kostenübernahme
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Häufige Fragen zum Familienrechtsschutz
Kann ich meine Anwältin / meinen Anwalt selbst wählen?
In Deutschland steht es jedem frei, seinen Anwalt frei zu wählen, und zwar unabhängig vom Versicherungsschutz. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung in aller Regel die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe übernimmt, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen ist. Verlangt der gewählte Anwalt höhere Gebühren, muss die versicherte Person die Differenz selbst übernehmen. ROLAND empfiehlt Ihnen gern passend zum jeweiligen Rechtsgebiet einen erfahrenen Anwalt oder Anwältin aus unserem großen, deutschlandweiten Netzwerk. Ein Anruf unter der 0221 8277-500 genügt.
Was genau ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist Ihr geringer Anteil an den Kosten eines Leistungsfalls, sofern denn überhaupt Kosten entstehen.
Wie sieht die Selbstbeteiligung bei ROLAND aus?
Die Selbstbeteiligung ist Ihr geringer Anteil an den Kosten eines Leistungsfalls, sofern denn überhaupt Kosten entstehen. Bei ROLAND gibt es viele Leistungen, bei denen keine Selbstbeteiligung fällig wird: z. B. die telefonische Rechtsberatung durch erfahrene Partnerkanzleien oder eine Mediation. Die flexible Selbstbeteiligung (Flex-SB) halbiert sich, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns unter 0221 8277-500 anrufen. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihren individuellen Konflikt. Aktuell bieten wir die Flex-SB zum Beispiel in der Variante 300 Euro an. Bei vorherigem Anruf bei uns zahlen Sie somit nur 150 Euro Selbstbeteiligung. Diesen Betrag bezahlen Sie im Fall eines Rechtsstreits selbst. Bei Rechtsschutzfällen, die mit Mediation oder Beratungskosten in Höhe von bis zu 250 EUR enden, fällt für Sie keine Selbstbeteiligung an. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, übernimmt die Gegenseite Ihre Kosten und Sie bekommen Ihre Selbstbeteiligung erstattet.
Wann zahle ich die Selbstbeteiligung nicht?
Bei ROLAND gibt es viele Leistungen, bei denen keine Selbstbeteiligung fällig wird (z.B. die telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Mediation).
Wie funktioniert eine Rechtsschutzversicherung?
Alle versicherten Personen zahlen für ihre Rechtsschutzversicherung monatliche oder jährliche Beiträge ein. Damit werden die Kosten bestritten, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Aufgrund dieser Versicherungsgemeinschaft können die Mitglieder mit relativ geringen Beiträgen in den Genuss eines umfassenden Versicherungsschutzes kommen.
Was ist vor Vertragsabschluss zu beachten?
Wenn Sie eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, prüfen Sie zunächst, ob bereits eine Vorversicherung – also eine laufende Rechtsschutzversicherung – besteht. Ist das der Fall, sollten Sie den nahtlosen Übergang von einer Versicherung zur anderen sicherstellen, sodass Sie einerseits keine doppelten Kosten haben und sich andererseits keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz auftut.
Kann Ich rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Grundsätzlich können Sie jederzeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Jedoch kommt sie nur für Prozesskosten auf, wenn der Vertrag vor Beginn des Verfahrens bzw. dessen Ursache abgeschlossen wurde – eine rückwirkende Versicherung ist nicht möglich. Beachten Sie außerdem eventuelle Wartezeiten für die jeweiligen Rechtsbereiche.
Gilt der Familientarif auch, wenn ich nicht verheiratet bin, sondern in einer Lebenspartnerschaft?
Wenn die Person, mit der Sie in einer Lebenspartnerschaft sind, im selben Haushalt lebt, profitiert sie im Familientarif ebenfalls vom Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kann ich meinen Versicherungsschutz anpassen, wenn sich meine Lebenssituation ändert?
Es ist vielfach empfehlenswert, den Versicherungsschutz einer veränderten Lebenssituation anzupassen, damit Sie und Ihre Familie bestmöglich abgesichert sind. So ist es beispielsweise notwendig, einen Single-Tarif bei einer Heirat in einen Familientarif umzuwandeln.
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Ihre leiblichen Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und bei Ihnen lebende Pflegekinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Dasselbe gilt für die Kinder der Person, mit der Sie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben.
Die Mitversicherung eines Kindes endet erst, wenn es heiratet oder erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt oder nach abgeschlossener Ausbildung Sozialleistungen in Anspruch nimmt.
Wie oft darf ich eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Damit die Versicherungsgemeinschaft weiterhin niedrige Beiträge genießen kann, darf die Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Umständen den Vertrag einer versicherten Person kündigen, wenn für diese in kurzer Zeit mehrere Schäden reguliert werden müssen. Dabei kommt es vor allem auf die Kosten und die individuelle Vertragssituation an.
Tipp: Die telefonische Rechtsberatung wird nicht als Leistungsfall gewertet und bringt in vielen Fällen bereits Klarheit. Versicherte können sie kostenlos in Anspruch nehmen.
Vertragsrechtsschutz
Praxisbeispiel: Küche mit Mängeln
Nathalie und Paul P. haben nach langem Suchen die perfekte Küchenzeile samt Elektro-Geräten für ihr neues Heim gefunden.
Gegen einen Aufpreis lassen sie sich die neuen Möbel von einem Einbau-Service des Möbelhauses installieren. Doch als die Küche fertig aufgebaut ist, stellen Nathalie und Paul P. fest, dass die neuen Möbel beschädigt sind. Eine lange Schramme verunstaltet eine der Fronten. Zudem sind beim eingebauten Herd einige Funktionen defekt. Das Möbelhaus behauptet, für die Mängel nicht verantwortlich zu sein. Ein derart auffälliger Schaden wäre dem Fachmann bereits bei der Montage aufgefallen. Das Möbelhaus weigert sich dementsprechend, Ersatz zu liefern.
Nathalie und Paul P. ziehen mit Hilfe eines Partneranwalts von ROLAND Rechtsschutz vor Gericht. Dank der Fotos, die Paul P. gleich nach der Montage gemacht hat, kann der Anwalt beweisen, dass die Schramme bei oder vor der Installation entstanden sein muss. Das Gericht entscheidet deshalb, dass das Möbelhaus für Ersatz sorgen muss.
ROLAND Rechtsschutz übernimmt Kosten in Höhe von 1.120 Euro für Anwalt und Gericht.
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Mit unseren Top-Rechtsschutz-Tarifen sind Sie in allen Lebenslagen rechtlich auf der sicheren Seite. Für einen optimalen Schutz sind die Bausteine Privat und Verkehr in allen drei Varianten enthalten und Ergänzungen individuell erweiterbar.