Wichtiges zur Rechtsschutzversicherung: Sicher im Recht!
Sichern Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung ab – denn Recht zu haben und Recht zu bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge.
Der Begriff „Rechtsschutz“ bezeichnet zunächst einmal das Recht jedes Bürgers, sein Recht geltend zu machen. Zu diesem Zweck steht es ihm zu, in angemessener Zeit und von einem unabhängigen Gericht eine Entscheidung über den jeweiligen Sachverhalt zu bekommen. So die Theorie – in der Praxis können gerade in Rechtssachen aber hohe Kosten anfallen. Damit der Rechtsschutz also nicht nur in der Theorie besteht, gibt es die Rechtsschutzversicherung, kurz auch „Rechtsschutz“ genannt. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. gehört die Rechtsschutzversicherung zu den zehn am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland.
Wie funktioniert eine Rechtsschutzversicherung? Das Prinzip ist dasselbe wie bei anderen Versicherungen: Viele Versicherungsnehmer zahlen verhältnismäßig geringe Beiträge ein, die vom Versicherungsanbieter gesammelt werden. Im Schadensfall werden anfallende Kosten aus diesem Topf beglichen. Die Gemeinschaft leistet also für den Einzelnen. Bei der Rechtsschutzversicherung geht es dabei speziell um die Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann.
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Im äußersten Fall ist ein Rechtsstreit vor Gericht zu verhandeln. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung beispielsweise die Gerichts- und Anwaltskosten. Häufig lassen sich Streitigkeiten aber mit der richtigen Unterstützung auch ohne die Hilfe eines Gerichts klären, zum Beispiel dank einer Mediation. Deshalb gehört diese ebenso wie die telefonische Rechtsberatung zum Leistungsumfang einer guten Rechtsschutzversicherung.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen, die der Rechtsschutz meist bietet:
Was eine Rechtsschutzversicherung kostet, hängt u. a. davon ab, was sie im Fall der Fälle alles absichert. Neben der Frage „Wie teuer ist eine Rechtsschutzversicherung?“ steht für die meisten Menschen im Vordergrund, wie gut und wie umfangreich sie durch den Rechtsschutz abgesichert sind. Bei der Auswahl der Rechtsschutzversicherung geht es also nicht nur um die Beitragshöhe, sondern auch um den Leistungsumfang bzw. darum, welche individuell relevanten Bausteine enthalten sind (z. B. Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz etc.).
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung hängen insbesondere von verschiedenen Faktoren ab:
Mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Recht erfolgreich durchsetzen können.
Für einen optimalen Schutz sind die Bausteine Privat, Beruf und Verkehr in allen drei Varianten der ROLAND Rechtsschutzversicherung enthalten und Ergänzungen individuell erweiterbar.
Eine Rechtsschutzversicherung ist zwar im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine Pflichtversicherung, jedoch insgesamt zu empfehlen. Insbesondere die drei Bausteine „Privat“, „Beruf“ und „Verkehr“ decken das Kostenrisiko in zahlreichen Situationen ab, in die man auch völlig unverschuldet geraten kann:
Sie haben in eine umfangreiche Küchenausstattung investiert, die leider mit Mängeln geliefert wird. Das Möbelhaus weigert sich jedoch, die Kosten zu erstatten, und behauptet, die Mängel seien erst nach der Lieferung entstanden.
Ihr Arbeitgeber ordnet eine plötzliche Urlaubssperre an, die auch den Zeitraum betrifft, in dem Sie bereits einen teuren Familienurlaub gebucht haben.
Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall. Die Schuldfrage ist jedoch auf den ersten Blick nicht für Außenstehende ersichtlich. Um den Hergang zu belegen, benötigen Sie ein Sachverständigengutachten.
Familien profitieren von einem guten Rechtsschutz, denn er schließt die Kinder mit ein. Haben Sie also zum Beispiel eine Anzeige wegen Ruhestörung erhalten, weil Ihr Kind angeblich zu laut gespielt hat, oder vermuten Sie, dass der Fußballtrainer Ihres Sohnes seine Aufsichtspflicht verletzt hat, hilft auch in diesen Fällen die Rechtsschutzversicherung. Im Single-Tarif sind eigene Kinder übrigens auch mitversichert (z.B. bei Alleinerziehenden).
Es gibt Situationen, in denen die Rechtsschutzversicherung nicht greift. Der häufigste Fall ist die sogenannte „Vorvertraglichkeit“. Das bedeutet: Wurde die Versicherung erst abgeschlossen, als das Verfahren bzw. dessen Ursache bereits im Gange war, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht. Zudem werden Strafen (z. B. Geldbußen oder Schmerzensgelder), zu denen die versicherte Person von einem Gericht verurteilt wird, nicht übernommen – wohl aber die Kosten für das Gerichtsverfahren selbst.
Damit die Versicherungsgemeinschaft, die mit ihren Beiträgen die Kosten im Schadensfall abdeckt, vor starken Beitragserhöhungen geschützt ist, können besonders risikoreiche Lebensaspekte nicht versichert werden. Dazu gehören zum Beispiel:
Auch juristische Folgen von vorsätzlich begangenen Straftaten sind von den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt. Zu beachten ist außerdem, dass die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, bevor eine gewisse Wartezeit für den jeweiligen Rechtsbereich verstrichen ist. Die Wartezeit beträgt zum Beispiel im Wohnungs- und Grundstücksrecht drei Monate und im Arbeitsrecht zwischen drei und sechs Monaten. In bestimmten Bereichen – beispielsweise im Erbrecht und bei Scheidungen – wird allerdings häufig auch innerhalb der Wartezeit bereits eine telefonische Erstberatung ermöglicht.
Bisweilen wird die Frage gestellt, ab wann eine Rechtsschutzversicherung greift. Hat der Versicherer erst einmal eine Deckungszusage erteilt, ist es unerheblich, ob die versicherte Person das entsprechende Gerichtsverfahren gewinnt oder verliert: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozesskosten, also sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten. Auch Kosten für den Anwalt der Gegenseite, für Zeugengelder oder Sachverständige werden erstattet. Lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung muss die versicherte Person selbst leisten.
Was die Anwaltskosten betrifft, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten bis zur vorgesehenen Höhe laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Berechnet Ihr Anwalt höhere Gebühren als gesetzlich vorgesehen, muss die versicherte Person diese Differenz selbst tragen.
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Fragen und Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung.
Alle versicherten Personen zahlen für ihre Rechtsschutzversicherung monatliche oder jährliche Beiträge ein. Damit werden die Kosten bestritten, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Aufgrund dieser Versicherungsgemeinschaft können die Mitglieder mit relativ geringen Beiträgen in den Genuss eines umfassenden Versicherungsschutzes kommen.
In Deutschland steht es jedem frei, seinen Anwalt frei zu wählen, und zwar unabhängig vom Versicherungsschutz. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung in aller Regel die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe übernimmt, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen ist. Verlangt der gewählte Anwalt höhere Gebühren, muss die versicherte Person die Differenz selbst übernehmen. ROLAND empfiehlt Ihnen gern passend zum jeweiligen Rechtsgebiet einen erfahrenen Anwalt oder Anwältin aus unserem großen, deutschlandweiten Netzwerk. Ein Anruf unter der 0221 8277-500 genügt.
Bei einem Vergleich wird ermittelt, wie weit beide Parteien von ihrer ursprünglichen Forderung abgerückt sind. Somit ergibt sich eine prozentuale Verteilung des „Gewinnens“. Die Kosten, die für einen Vergleich anfallen, werden entsprechend diesem Prozentsatz gewichtet, und so ergeben sich auch die Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Grundsätzlich können Sie jederzeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Jedoch kommt sie nur für Prozesskosten auf, wenn der Vertrag vor Beginn des Verfahrens bzw. dessen Ursache abgeschlossen wurde – eine rückwirkende Versicherung ist nicht möglich. Beachten Sie außerdem eventuelle Wartezeiten für die jeweiligen Rechtsbereiche.
Wenn Sie eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, prüfen Sie zunächst, ob bereits eine Vorversicherung – also eine laufende Rechtsschutzversicherung – besteht. Ist das der Fall, sollten Sie den nahtlosen Übergang von einer Versicherung zur anderen sicherstellen, sodass Sie einerseits keine doppelten Kosten haben und sich andererseits keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz auftut.
Es ist vielfach empfehlenswert, den Versicherungsschutz einer veränderten Lebenssituation anzupassen, damit Sie und Ihre Familie bestmöglich abgesichert sind. So ist es beispielsweise notwendig, einen Single-Tarif bei einer Heirat in einen Partner- oder Familientarif umzuwandeln.
Ihr im selben Haushalt lebender Partner profitiert im Familientarif ebenfalls vom Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung. Damit es nicht zu Missverständnissen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt, sollten Sie den Namen Ihres Partners im Antrag vermerken bzw. der Versicherung nachmelden.
Ihre leiblichen Kinder und Enkel-, Stief-, Adoptiv- bzw. Pflegekinder sowie die Kinder Ihres Ehe- oder Lebenspartners bzw. Lebensgefährten sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, sofern sie mit Ihnen im selben Haushalt leben.
Unter bestimmten Umständen können Kinder sogar bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert sein, und zwar wenn sie
Damit die Versicherungsgemeinschaft weiterhin niedrige Beiträge genießen kann, darf die Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Umständen den Vertrag eines Versicherungsnehmers kündigen, wenn für diesen in kurzer Zeit mehrere Schäden reguliert werden müssen. Dabei kommt es vor allem auf die Kosten und die individuelle Vertragssituation an.
Tipp: Die telefonische Rechtsberatung wird nicht als Schadensfall gewertet und bringt in vielen Fällen bereits Klarheit. Versicherte Personen können sie kostenlos in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung nur für die Nutzung in der ersten Instanz konzipiert, da sich bei Verfahren in höheren Instanzen auch die Kosten stark erhöhen. Dennoch ist es möglich, einen Antrag auf Kostenübernahme auch für Prozesse in höheren Instanzen zu stellen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Verfassungsbeschwerden oder für Gerichtsverfahren an internationalen Gerichtshöfen.