Wie funktioniert eine Rechtsschutzversicherung?
Alle versicherten Personen zahlen für ihre Rechtsschutzversicherung monatliche oder jährliche Beiträge ein. Damit werden die Kosten bestritten, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Aufgrund dieser Versicherungsgemeinschaft können die Mitglieder mit relativ geringen Beiträgen in den Genuss eines umfassenden Versicherungsschutzes kommen.
Kann ich meine Anwältin / meinen Anwalt selbst wählen?
In Deutschland steht es jedem frei, seine anwaltliche Vertretung frei zu wählen, und zwar unabhängig vom Versicherungsschutz. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung in aller Regel die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe übernimmt, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen ist. Verlangt der gewählte Anwalt höhere Gebühren, muss die versicherte Person die Differenz selbst übernehmen. ROLAND empfiehlt Ihnen gern – passend zum jeweiligen Rechtsgebiet – eine passende Kanzlei aus unserem deutschlandweiten Netzwerk aus erfahrenen Fachleuten. Ein Anruf unter der 0221 8277-500 genügt.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Vergleich?
Bei einem Vergleich wird ermittelt, wie weit beide Parteien von ihrer ursprünglichen Forderung abgerückt sind. Somit ergibt sich eine prozentuale Verteilung des „Gewinnens“. Die Kosten, die für einen Vergleich anfallen, werden entsprechend diesem Prozentsatz gewichtet. So ergeben sich auch die Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Kann ich eine Rechtsschutzversicherung bei laufendem Verfahren abschließen?
Grundsätzlich können Sie jederzeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Jedoch kommt sie nur für Prozesskosten auf, wenn der Vertrag vor Beginn des Verfahrens bzw. dessen Ursache abgeschlossen wurde – eine rückwirkende Versicherung ist nicht möglich. Beachten Sie außerdem eventuelle Wartezeiten für die jeweiligen Rechtsbereiche.
Was ist vor Vertragsabschluss zu beachten?
Wenn Sie eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, prüfen Sie zunächst, ob bereits eine Vorversicherung – also eine laufende Rechtsschutzversicherung – besteht. Ist das der Fall, sollten Sie den nahtlosen Übergang von einer Versicherung zur anderen sicherstellen, sodass Sie einerseits keine doppelten Kosten haben und sich andererseits keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz auftut.
Kann ich meinen Versicherungsschutz anpassen, wenn sich meine Lebenssituation ändert?
Es ist vielfach empfehlenswert, den Versicherungsschutz einer veränderten Lebenssituation anzupassen, damit Sie und Ihre Familie bestmöglich abgesichert sind. So ist es beispielsweise notwendig, einen Single-Tarif bei einer Heirat in einen Familientarif umzuwandeln.
Gilt der Familientarif auch, wenn ich nicht verheiratet bin, sondern in einer Lebenspartnerschaft?
Wenn die Person, mit der Sie in einer Lebenspartnerschaft sind, im selben Haushalt lebt, profitiert sie im Familientarif ebenfalls vom Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wie lange sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Ihre leiblichen Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und bei Ihnen lebende Pflegekinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Dasselbe gilt für die Kinder der Person, mit der Sie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben.
Die Mitversicherung eines Kindes endet erst, wenn es heiratet oder erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt oder nach abgeschlossener Ausbildung Sozialleistungen in Anspruch nimmt.
Wie oft darf ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Damit die Versicherungsgemeinschaft weiterhin niedrige Beiträge genießen kann, darf die Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Umständen den Vertrag einer versicherten Person kündigen, wenn für diese in kurzer Zeit mehrere Schäden reguliert werden müssen. Dabei kommt es vor allem auf die Kosten und die individuelle Vertragssituation an.
Tipp: Die telefonische Rechtsberatung wird nicht als Schadensfall gewertet und bringt in vielen Fällen bereits Klarheit. Versicherte Personen können sie kostenlos in Anspruch nehmen.
Bis zu welcher Instanz greift die Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung nur für die Nutzung in der ersten Instanz konzipiert, da sich bei Verfahren in höheren Instanzen auch die Kosten stark erhöhen. Dennoch ist es möglich, einen Antrag auf Kostenübernahme auch für Prozesse in höheren Instanzen zu stellen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Verfassungsbeschwerden oder für Gerichtsverfahren an internationalen Gerichtshöfen.