Compliance in der ROLAND-Gruppe
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Richtlinien ist elementarer Teil der Unternehmenskultur von ROLAND.
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Richtlinien ist elementarer Teil der Unternehmenskultur von ROLAND.
Compliance-gerechtes Verhalten in der ROLAND-Gruppe wird durch ein Compliance-Management-System (CMS) sichergestellt. Dieses CMS beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, wie verbindliche interne Richtlinien und Compliance-Register.
So wird rechts- und regelkonformes Verhalten der Unternehmensorgane und aller ROLAND-Mitarbeiter gewährleistet. Die Compliance-Richtlinien dienen damit der Vermeidung von Gesetzesverstößen und Interessenkonflikten.
Das CMS von ROLAND schützt darüber hinaus den guten Ruf der ROLAND-Gruppe insgesamt. Denn nicht nur die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen bestimmt unseren Erfolg. Insbesondere stärkt regelkonformes Verhalten das Vertrauen von Versicherungsnehmern, Kunden, Aktionären, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit in die ROLAND-Gruppe.
Bei Fragen zum ROLAND-Compliance-System wenden Sie sich an
compliance-intern@roland-rechtsschutz.de
von ROLAND.
Um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei ROLAND sicherzustellen, sieht das CMS für besonders risikoanfällige Themenbereiche Compliance-Richtlinien vor. Ein elementares Regelwerk ist dabei der Verhaltenskodex.
Ziel des Verhaltenskodex ist die Schaffung eines offenen und transparenten Umfelds, in welchem nicht nur juristisch verbotene Handlungen zwingend unterbleiben, sondern insbesondere auch eine Sensibilisierung für ethisch-moralisch fragwürdige Geschäfte und Geschäftspraktiken erreicht wird.
Damit fördert der Verhaltenskodex eine von Integrität geprägte Unternehmenskultur und schafft Vertrauen.
ROLAND hat sich dem Anspruch verpflichtet, das Kundenbedürfnis in den Vordergrund zu stellen. Um dies transparent zu gewährleisten, ist die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG dem Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten (GDV-Verhaltenskodex) im Jahr 2013 beigetreten und hat intern entsprechende Maßnahmen für den Vertrieb integriert (Vertriebs-CMS).
Das Vertriebs-CMS ist, ebenso wie das reguläre CMS von ROLAND, gemäß den sieben Compliance-Grundelementen des Prüfungsstandards 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980) aufgebaut.
So wurden Maßnahmen und Prozesse eingerichtet, um vertriebsspezifische Risiken rechtzeitig erkennen und Regelverstöße verhindern zu können. Dennoch auftretende Verstöße werden mit dem Vertriebs-CMS zeitnah aufgedeckt und adäquat sanktioniert. Im Anschluss werden zudem dann geeignete Maßnahmen, z. B. im Bereich Risikomanagement, ergriffen, um derartige Verstöße zukünftig zu vermeiden.
Der Prüfungsbericht von BDO bestätigt die Angemessenheit und Implementierung von Grundsätzen und Maßnahmen zum 07. April 2017, um den Vorgaben des GDV-Verhaltenskodex gerecht zu werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des CMS bei ROLAND ist die regelmäßige Kommunikation innerhalb des Unternehmens. So wird die Compliance-Kultur gestärkt und das Bewusstsein der Mitarbeiter weiter geschärft.
Alle ROLAND-Mitarbeiter, vom Sachbearbeiter über den Abteilungsleiter bis hin zum Vorstand, absolvieren Compliance-Schulungen. Sowohl online als auch in Form von Präsenzschulungen werden diese regelmäßig wiederholt und den Bedürfnissen angepasst. Darüber hinaus finden anlass- und themenbezogen weitere Schulungen für spezifische Adressatenkreise statt.
Alle ROLAND-Mitarbeiter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Compliance-Kenntnisse aufzufrischen, zu erweitern und zu intensivieren. Dafür stehen ihnen jederzeit das Compliance-Team als Ansprechpartner zur Verfügung. Gleichzeitig ist das Compliance-Team auch der Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Compliance.
Es gehört zu den Grundüberzeugungen von ROLAND, dass der Unternehmenserfolg maßgeblich davon abhängt, dass die Vorstände, Geschäftsleitungen und alle Mitarbeiter von ROLAND bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verantwortungsbewusst und rechtmäßig handeln. Daher verfolgt ROLAND keine Geschäftsmodelle und nimmt keine Handlungen vor, die mit geltenden Gesetzen, Richtlinien oder auch behördlichen Auflagen unvereinbar sind. Jeder Mitarbeiter ist gehalten, sich grundsätzlich ehrlich, korrekt und integer zu verhalten. Die Begehung von Straftaten kann für ROLAND und alle Mitarbeiter einen erheblichen Schaden nach sich ziehen. Daher muss alles getan werden, um strafbare Handlungen zu verhindern. Damit dies gelingt, ist die Kenntnis von derartigen Sachverhalten notwendig.
Daher bietet ROLAND die Möglichkeit, Hinweise auf vermeintliche Compliance-Verstöße, u. a. in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Geldwäsche sowie für alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Pflichtverletzungen, vertraulich zu melden.
Die interne Meldestelle bei ROLAND ist im Bereich Compliance angesiedelt. Eine Meldung kann per E-Mail an compliance-intern@roland-rechtsschutz.de oder per Post (auch anonym) an folgende Adresse erfolgen:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
persönlich / vertraulich
Compliance
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln
Bei Vorliegen einer Antwortadresse wird der Erhalt der Meldung bestätigt. Im Anschluss wird die Meldung geprüft. Bei Vorliegen eines Verstoßes werden, je nach Meldung, Folge- und Sanktionsmaßnahmen ergriffen.
Überdies besteht die Möglichkeit, Meldungen an den Vertrauensanwalt, Herrn Rechtsanwalt Stephan Müller, abzugeben. Herr Müller ist wie folgt erreichbar:
Per E-Mail:
vertrauensanwalt-roland@oppenhoff.eu
Telefonisch:
0221 2091561
Per Post (auch anonym):
Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte
persönlich/vertraulich
Herrn Stephan Müller
- Vertrauensanwalt -
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
Jedem, der das Vorliegen eines Rechtsverstoßes oder eines begründeten Verdachtsfalls in gutem Glauben meldet, wird ein umfassender Schutz gewährleistet. Das bedeutet, dass ROLAND keine Handlung oder Androhung einer Handlung, die im Zusammenhang mit der Meldung steht und sich zum Nachteil der hinweisgebenden Person auswirken könnte, vornehmen wird. Entsprechend werden weder arbeitsrechtliche Maßnahmen getroffen, noch erfolgt eine Diskriminierung aufgrund einer Meldung in irgendeiner Form. Auch eine Diskriminierung durch Kollegen wird von ROLAND konsequent unterbunden.